Auszug - Aktuelle Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
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Frau von Pirani verteilt eine Gegenüberstellung der
bisherigen mit der geplanten Gesetzesfassung (Anlage 1) und erläutert diese.
Jugendämter und Beratungsstellen seien jetzt aufgefordert, sich Gedanken über
die Umsetzung zu machen. Es solle verstärkt zur Mündlichkeit im Verfahren
zurückgekehrt werden. Auf lange, oft eskalierende Schriftsätze der Parteien und
ausführliche Stellungnahmen der Jugendämter solle möglichst verzichtet werden. Herr Neuhoff versteht die Änderungen so, dass
eine Verkürzung der Verfahren angestrebt werde sowie eine Stärkung der Rechte
der Kinder. Frau von Pirani vertritt die Auffassung, das
Letzteres im Grunde nichts Neues sei. |
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