Auszug - Kleingärten ohne Stacheldraht
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BV Schwarzenauer begründet den Antrag.
BV Schmitz-Grethlein spricht sich für die Überprüfung der Kleingartenkolonien aus.
BzStR Gröhler stellt dar, dass für die Bearbeitung des Kleingartenwesens 2,3 Mitarbeiter bei einer Kleingartenfläche von ca. 2,3 Mio. m² und 6.666 Kleingartenparzellen zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Modifizierung der Verwaltung zum „schlanken Staat“ ist die Kontrolle der Inhalte der Unterpachtverträge (hier Stacheldrahtverbot in Parzellen, Ausnahme an den Außenzäunen der Kolonien) an der Pächter, sprich die Bezirksverbände bzw. Kolonievorstände, abgeschichtet worden. Im Bundeskleingartengesetz ist die Verwendung von Stacheldraht nicht gesetzlich geregelt, wohl aber in den entsprechenden Muster-Unterpachtverträgen. Bei einer Besichtigung der Kolonien Tiefer Grund I+II durch einen Mitarbeiter der Bezirksverwaltung konnten bis auf eine Parzelle hinsichtlich der Verwendung von Stacheldraht keine Verstöße gegen die Pachtverträge festgestellt werden; der Nutzer der Parzelle wird auf die entsprechende Rechtslage hingewiesen und zur Entfernung des Stacheldrahtes aufgefordert werden.
BV Schmitt erachtet aufgrund des Vortrags von BzStR Gröhler eine Beschlussfassung unnötig, da die Drucksache durch Verwaltungshandeln erledigt ist.
BV Schwarzenauer spricht sich für den Beschluss des Antrages aufgrund der eindeutigen Rechtslage aus.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, die Drucksache durch Verwaltungshandeln für erledigt zu erklären, wird 5/8/0 abgelehnt.
Der Antrag sowie die Dringlichkeit werden mehrheitlich angenommen (8/4/1).
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Kleingärten in Charlottenburg-Wilmersdorf auf die Verwendung von Stacheldraht zu überprüfen und die Pächter, die Stacheldraht verwenden, auf die Entfernung desselbigen hinzuweisen. Darüber ist das Gespräch mit den Kleingartenvereinen zu suchen, damit diese ihre Mitglieder auf die möglichen Folgen der Verwendung von Stacheldraht hinweisen. Auch sollten die Kleingartenvereine bei ihren jährlichen Rundgängen verstärkt auf die Verwendung von Stacheldraht achten und diesen unter Umständen selbst entfernen, wenn die Pächter sich weigern.
Der BVV ist bis zum 31.07.2008 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 4 Enthaltung: 1 |
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