Auszug - Kinderschutz vor Senatschaos
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Die BzStR’in berichtet, dass bereits mit der Verlagerung des KJGD in das LUV Gesundheit abteilungsintern zwei Sozialarbeiter aus dem LUV Soziales in den KJGD versetzt wurden. Zur Zeit besteht die Befürchtung, dass sich diese dringend notwendige Verlagerung bei der vorgesehenen Verteilung der Sozialarbeiter unter den Bezirken negativ auswirken könnte. BV Dittner beantragt daraufhin, den
Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit
und Arbeit empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt
und Verwaltungsreform, die BVV möge beschließen: Die Drucksache ist durch
Verwaltungshandeln erledigt. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, den
Kinderschutz im Bezirk aus eigener Kraft sicher zu stellen, bis das
Abgeordnetenhaus eine abschließende Entscheidung über die Ausstattung der Bezirke
mit den notwendigen Stellen für diesen Bereich getroffen hat. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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