BV Tillinger bittet um Mitteilung des Planungsstandes und eine
Einschätzung zur Notwendigkeit des im Bundestag beschlossenen Ausbildungsbonus
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Tillinger bittet um Mitteilung des Planungsstandes und eine Einschätzung zur
Notwendigkeit des im Bundestag beschlossenen Ausbildungsbonus. Die
BzStR‘in erläutert, dass es sich um eine Leistung des SGB III handelt,
die beim Arbeitgeberservice zu beantragen ist. Ausreichende finanzielle Mittel
sind vorhanden, bisher liegen noch keine Anträge vor.
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Gnielinski fragt nach, warum die Bildungsgutscheine nur in geringem Maß in
Anspruch genommen werden. Frau Schmiedhofer ist keine Auswertung zu den Gründen
bekannt.