Auszug - Eingabe Nr. 90 des Herrn Gerhard S. betr. Unterhaltssicherung BE: Herr BzStR Krüger  

 
 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgeramt Heerstraße
Ort: 14052 Berlin, Heerstraße 12-14
 
Beschluss

Der Petent ist anwesend und ergänzt, dass er wegen der sehr verspäteten Zahlung der Unterhaltsansprüche zusätzlich eine Dienstaufsichtbeschwerde bei der Bezirksbürgermeisterin eingereicht hat

Der Petent ist anwesend und ergänzt, dass er wegen der sehr verspäteten Zahlung der Unterhaltsansprüche zusätzlich eine Dienstaufsichtbeschwerde bei der Bezirksbürgermeisterin eingereicht hat. Er kritisiert, dass die Rechtsmittelbelehrung falsch sei und er einen Anspruch auf dieses Geld – auch auf eine Vorauszahlung habe.

 

Herr BzStR Krüger erklärt, dass die Verzögerung der Bearbeitung wegen personeller Engpässen entstanden sei und dass der Petent selbstverständlich nach § 18 USG seine Beträge erstattet bekommt. Die Gewährung erfolgt im Sinne der Minimalzahlung, der Abschlagszahlung, solange er nicht alle Unterlagen eingereicht hat, um den tatsächlichen Verdienstausfall zu berechnen. Der Petent habe nur einen Antrag gestellt, die ausgefallene Leistung im Sinne von Dienstbezügen zu bekommen. Dazu müssen aber sämtliche Bescheinigungen vom Arbeitgeber über die Lohnhöhe und zum anderen einen Bescheid des JobCenters, dass während der Zeit der Wehrübung keinerlei Ersatzleistungen bezogen wurden. Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird eine Detaillabrechung erfolgen. Personal ist jetzt wieder bedarfsgerecht vorhanden.

 

Abschließend wird das Bezirksamt gebeten, im vertretbaren Rahmen zügiger Abschlagszahlungen zu leisten.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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