Auszug - Beratung und Empfehlung an das Bezirksamt zur Verwendung der Sachmittel für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (Ehrenamtsmittel 2008) Vorlage Nr. 144 zur Beschlussfassung vom 17.06.2008 BE: BzStR Gröhler  

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Hr

Hr. BzStR Gröhler erläutert die Vorlage und verweist insbesondere auf die Differenz zwischen Antragsstellung und bereitgestellten Mitteln in Höhe von 46 TEUR hin.

Hr. BV Block fragt zu lfd. Nrn. 8, 38 und 54 nach der Begründung, die aus seiner Sicht nicht ehrenamtliche, sondern vielmehr Tätigkeiten der Verwaltung darstellen.

Hr. BzStR Gröhler erläutert das Verfahren der Aufnahme der Anträge. Dabei wird berücksichtigt, ob diese Arbeiten auch tatsächlich durch Ehrenamtliche durchgeführt werden.

Fr. BV Centgraf fragt nach zur Kürzung der Maßnahme lfd. Nr. 13, ob hier baufachrechtliche Gründe vorliegen.

Hr. BzStR Gröhler erläutert, dass vom ursprünglichen Antrag über 10 TEUR nur 1,6 TEUR für Sitzbänke aufgenommen wurden, da ein selbstkonstruiertes Kulturgerüst nicht durch Ehrenamtliche ausgeführt werden kann.

Hr. BD Skrodzki fragt, ob die Maßnahme unter lfd. Nr. 13 noch ehrenamtlich ist, wenn diese sich in Obhut des Freundeskreises befindet.

Hr. BzStR Gröhler erläutert, dass der Freundeskreis ausschließlich das Charlottenburger Tor betreut. Darüber hinaus sollen nunmehr über ehrenamtliches Engagement Bänke und Kübelpflanzen angeschafft und betreut werden.

Auf Nachfrage hierzu begründet Fr. BzBmin Thiemen nochmals die ehrenamtlichen Leistungen auf öffentlichem Straßenland und nennt andere Beispiele hierfür.

Auf Nachfragen mehrerer BV und BD zu den Förderkriterien erläutert Hr. BzStR Gröhler, dass es – auch durch die hierfür zuständige Senatsverwaltung – keine konkrete Auflistung über die Aufnahmekriterien gibt. Es gibt eine grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme, die mit einer nachhaltigen Verbesserung der Infrastruktur beschrieben ist. Insofern erfüllen eine Reihe von Anträgen diese Voraussetzung nicht und konnten folglich auch nicht mit aufgenommen werden.

Hr. BV Schöne fragt, wo sich die Einrichtungen zu den lfdn. Nrn. 18 und 19 befinden.

Hr. BzStR Gröhler beantwortet die Frage wie folgt:

·                     Lfd. Nr. 18, Caritas Mehr-Generationen-Haus, Alt-Lietzow 31

·                     Lfd. Nr. 19, KiezCafé “Freiraum”, Neue Christstraße 8

Hr. BV Wendt fragt, warum die Maßnahme lfd. Nr. 23 nicht aufgenommen wurde.

Fr. BzBmin Thiemen nimmt Bezug auf die Ausführungen von Hr. BzStR Gröhler zu den Förderkriterien bzw. Voraussetzungen zur Aufnahme und führt aus, dass ein Frühstücksangebot diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Hr. BV Kuntze unterstützt grundsätzlich den Vorschlag des Bezirksamts, hat aber zwei Verständnisfragen dazu:

1.                  Warum sind die Maßnahmen lfd. Nrn. 43 bis 46 keine infrastrukturverbessernde Maßnahmen und

2.                  bekommen alle Antragsteller auch einen Bescheid darüber, was mit ihren Anträgen passiert ist

Zu 1. verliest Hr. BzStR Gröhler die Begründung der Fachabteilung.

Zu 2. führt Hr. BzStR Gröhler aus, dass alle Antragsteller zu gegebener Zeit Bescheid erhalten.

Hr. BV Block fragt, ob lfd. Nr. 38 i.V. mit lfd. Nr. 28 nicht aus Haushaltsmitteln finanziert werden müssten.

Hr. BzStR Gröhler knüpft an die zu Anfang der Diskussion gemachten Ausführungen an und trägt die Begründungen der Fachbereiche vor und verweist darauf, dass die Maßnahme 38 nicht und die Maßnahme 28 nur mit 1 TEUR (Antrag war 5,9 TEUR) berücksichtigt wurde für die Teile der Maßnahme, die auch die Kriterien erfüllen, hier über die normalen Arbeiten der Gartenarbeitsschule hinaus gehen. Er erinnert auch nochmals daran, dass die Mittel auf 46 TEUR begrenzt sind, so dass auch schon von daher nicht alle Anträge bzw. nicht in voller Höhe berücksichtigt werden konnten.

Fr. BV Centgraf fragt nach zur Kürzung der Maßnahme lfd. Nr. 37, ob es Gründe gegen die haltung von Ponys gibt.

Hr. BzStR Gröhler bestätigt, dass hier nur Kleintierhaltung gestattet ist. Ponys gehören nicht dazu. Die aufgenommene Summe i.H. von 3 TEUR ist für Zwecke der Kleintierhaltung bestimmt.

Der Vorsitzende stellt fest, dass es keine Veränderungswünsche zum Vorschlag des BA gibt und schließt die Diskussion.

 


 

 
 

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