Auszug - Jahresbericht 2008 des Rechnungshofes von Berlin T-Nr. 210 bis 221  

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Hr

Hr. BV Block fragt nach der Textziffer 219 im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer freihändigen Vergabe.

Hr. BzStR Gröhler erläutert und bekräftigt die Entscheidung zur freihändigen Vergabe.

Hr. BV Kuntze verweist in diesem Zusammenhang auf die Sitzung des RPA vom 04.12.2007 zur Prüfungsmitteilung des Rechnungshofes 02/07. Danach betrachtet sowohl der Rechnungshof als auch der RPA den Vorgang als erledigt an.

Hr. BV Wendt fragt, unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Abt Bau hinsichtlich einer Deckungslücke von 200 TEUR, nach der Vereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht.

Hr. BzStR Gröhler erläutert den Zusammenhang zwischen der Deckungslücke und den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten. Er verweist darauf, dass bei einer Finanzierung aus dem Bezirkshaushalt an anderer Stelle vorgesehene Mittel zur Deckung herangezogen hätten werden müssen.

Hr. BD Skrodzki fragt im Zusammenhang mit der Textziffer 225, wie sich die Kosten-Nutzen-Rechnung darstellt.

Hr. BzStR Gröhler verweist darauf, dass der Senat beim Brandenburger Tor nichts anderes getan hat. Beim Charlottenburger Tor gibt es keinen anderen Anbieter, wie im Übrigen auch beim Strandbad Wannsee. Hier bemängelt der Rechnungshof zu Unrecht. Insofern hält Hr. BzStR Gröhler den gewählten Weg für rechtmäßig.

Fr. BV Centgraf bemerkt hierzu, dass sie nunmehr darauf hofft, dass das Land Berlin daraus gelernt hat und zukünftig private Unternehmen nicht Gewinne aus Werbung erzielen, welche dem Land verloren gehen.

Fr. BzBmin Thiemen bestätigt den Stiftungsvertrag, weil dieser regelt, dass die erzielten Überschüsse in ein Denkmal fließen, welches vom Bezirk betreut wird. Die Überschüsse stehen danach nicht der Stiftung sondern indirekt dem Bezirk zu.

Hr. BV Dannert weist darauf hin, dass Satz 1 auf Seite 144 zu Textziffer 219 nicht kritisiert, dass keine Haushaltsmittel verwendet wurden, sondern vielmehr das Verfahren.

Hr. BD Skrodzki verweist auf die Beachtung eventueller europaweiter Ausschreibung, wonach der Bezirk vielleicht besser gefahren wäre und fragt nach, ob für das Schoelerschlösschen aufgrund der Anmerkungen des Rechnungshofs alles normal verlaufen wird.

Hr. BzStR Gröhler sieht keinerlei Auswirkungen für das Schoelerschlösschen und vertritt die Auffassung, dass der Bezirk bei einer europaweiten Ausschreibung ungünstiger fährt.

Hr. BV Wendt fragt nach, warum dann nicht eine Ausschreibung gemacht worden ist, wenn sowieso die Stiftung günstiger gewesen wäre. Es wäre ja nichts zu befürchten gewesen.

Hr. BzStR Gröhler erläutert nochmals das Verfahren der Ausschreibungsmöglichkeiten.

Hr. BV Dannert zitiert den letzten Satz zur Textziffer 219 und bemerkt dazu, dass aufgrund der dort gewählten Formulierung, der Rechnungshof offensichtlich selbst nicht daran geglaubt hat, dass in der Sache mehr herausgeholt hätte werden können.

Der Vorsitzende schließt die Diskussion.

 


 

 
 

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