Auszug - Jahresbericht 2008 des Rechnungshofes von Berlin T-Nr. 210 bis 221
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Hr.
BV Block fragt nach der Textziffer 219 im Zusammenhang mit der Notwendigkeit
einer freihändigen Vergabe. Hr.
BzStR Gröhler erläutert und bekräftigt die Entscheidung zur freihändigen
Vergabe. Hr.
BV Kuntze verweist in diesem Zusammenhang auf die Sitzung des RPA vom
04.12.2007 zur Prüfungsmitteilung des Rechnungshofes 02/07. Danach betrachtet
sowohl der Rechnungshof als auch der RPA den Vorgang als erledigt an. Hr.
BV Wendt fragt, unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Abt Bau hinsichtlich
einer Deckungslücke von 200 TEUR, nach der Vereinbarkeit mit dem
Haushaltsrecht. Hr.
BzStR Gröhler erläutert den Zusammenhang zwischen der Deckungslücke und den
haushaltsrechtlichen Möglichkeiten. Er verweist darauf, dass bei einer
Finanzierung aus dem Bezirkshaushalt an anderer Stelle vorgesehene Mittel zur
Deckung herangezogen hätten werden müssen. Hr.
BD Skrodzki fragt im Zusammenhang mit der Textziffer 225, wie sich die
Kosten-Nutzen-Rechnung darstellt. Hr.
BzStR Gröhler verweist darauf, dass der Senat beim Brandenburger Tor nichts
anderes getan hat. Beim Charlottenburger Tor gibt es keinen anderen Anbieter,
wie im Übrigen auch beim Strandbad Wannsee. Hier bemängelt der Rechnungshof zu
Unrecht. Insofern hält Hr. BzStR Gröhler den gewählten Weg für rechtmäßig. Fr.
BV Centgraf bemerkt hierzu, dass sie nunmehr darauf hofft, dass das Land Berlin
daraus gelernt hat und zukünftig private Unternehmen nicht Gewinne aus Werbung
erzielen, welche dem Land verloren gehen. Fr.
BzBmin Thiemen bestätigt den Stiftungsvertrag, weil dieser regelt, dass die
erzielten Überschüsse in ein Denkmal fließen, welches vom Bezirk betreut wird.
Die Überschüsse stehen danach nicht der Stiftung sondern indirekt dem Bezirk
zu. Hr.
BV Dannert weist darauf hin, dass Satz 1 auf Seite 144 zu Textziffer 219 nicht
kritisiert, dass keine Haushaltsmittel verwendet wurden, sondern vielmehr das
Verfahren. Hr.
BD Skrodzki verweist auf die Beachtung eventueller europaweiter Ausschreibung,
wonach der Bezirk vielleicht besser gefahren wäre und fragt nach, ob für das
Schoelerschlösschen aufgrund der Anmerkungen des Rechnungshofs alles normal
verlaufen wird. Hr.
BzStR Gröhler sieht keinerlei Auswirkungen für das Schoelerschlösschen und
vertritt die Auffassung, dass der Bezirk bei einer europaweiten Ausschreibung
ungünstiger fährt. Hr.
BV Wendt fragt nach, warum dann nicht eine Ausschreibung gemacht worden ist,
wenn sowieso die Stiftung günstiger gewesen wäre. Es wäre ja nichts zu
befürchten gewesen. Hr.
BzStR Gröhler erläutert nochmals das Verfahren der Ausschreibungsmöglichkeiten. Hr.
BV Dannert zitiert den letzten Satz zur Textziffer 219 und bemerkt dazu, dass
aufgrund der dort gewählten Formulierung, der Rechnungshof offensichtlich
selbst nicht daran geglaubt hat, dass in der Sache mehr herausgeholt hätte
werden können. Der
Vorsitzende schließt die Diskussion. |
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