Auszug - Eingabe Nr. 88 der Frau Hannelore J. betr. Wochenmarkt Soorstraße BE: Herr BzStR Schulte  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 03.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Die Petentin ist nicht anwesend

Die Petentin ist nicht anwesend. Sie beschwert sich, dass die Markthändler ihre Verkaufsstände wegen verbotswidrig parkenden Fahrzeugen nicht rechtzeitig am Markttag aufstellen können.

 

Herr BzStR Schulte erklärt, dass durch das Verhalten der Fahrzeugführer konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen, insbesondere sind Verkehrsgefährdungen oder –behinderungen zu befürchten. Es ist daher stets im Bereich der öffentlichen Wochenmärkte zu prüfen, ob diese Fahrzeuge zum Zweck einer ordnungsgemäßen Durchführung des Marktes oder zur Abwehr der damit verbundenen Gefahren umgesetzt werden müssen. Der mit dem Umsetzen verbundene kostenpflichtige kurzfristige Eingriff in das Besitzrecht des für das Fahrzeug Verantwortlichen muss durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigt sein. Die Marktmeister haben keine Berechtigung, “Knöllchen” auszustellen; dies können nur Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes. Herr BzStR Schulte wird prüfen lassen, ob die Marktmeister zum Knöllchenschreiben eventuell eine Berechtigung erhalten könnten.

Unter anderem ist es aber auch den Markthändlern zuzumuten, einige Meter entfernt vom angestammten Ort ihren Stand zu errichten.

 

Im Übrigen, so Herr BzStR Schulte ist dieser Markt nur noch von 5 bis 6 Ständen besetzt. Auf Dauer ist der Markt in dieser Form nicht mehr zu erhalten. Alternativ wird geprüft, den Standort Soorstraße an den Lietzensee zu verlegen.

 

Der Ausschuss bittet Herr BzStR Schulte, die Halteverbotsschilder der tatsächlichen Zahl der Marktstände anzupassen.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 

Der Petentin wird die Stellungnahme zugeschickt.

 

 
 

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