Auszug - Eingabe Nr. 88 der Frau Hannelore J. betr. Wochenmarkt Soorstraße BE: Herr BzStR Schulte
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Die
Petentin ist nicht anwesend. Sie beschwert sich, dass die Markthändler ihre
Verkaufsstände wegen verbotswidrig parkenden Fahrzeugen nicht rechtzeitig am
Markttag aufstellen können. Herr BzStR
Schulte erklärt, dass durch das Verhalten der Fahrzeugführer konkrete Gefahren
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen, insbesondere sind
Verkehrsgefährdungen oder –behinderungen zu befürchten. Es ist daher
stets im Bereich der öffentlichen Wochenmärkte zu prüfen, ob diese Fahrzeuge
zum Zweck einer ordnungsgemäßen Durchführung des Marktes oder zur Abwehr der
damit verbundenen Gefahren umgesetzt werden müssen. Der mit dem Umsetzen
verbundene kostenpflichtige kurzfristige Eingriff in das Besitzrecht des für
das Fahrzeug Verantwortlichen muss durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigt
sein. Die Marktmeister haben keine Berechtigung, “Knöllchen”
auszustellen; dies können nur Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes. Herr
BzStR Schulte wird prüfen lassen, ob die Marktmeister zum Knöllchenschreiben
eventuell eine Berechtigung erhalten könnten. Unter
anderem ist es aber auch den Markthändlern zuzumuten, einige Meter entfernt vom
angestammten Ort ihren Stand zu errichten. Im Übrigen,
so Herr BzStR Schulte ist dieser Markt nur noch von 5 bis 6 Ständen besetzt.
Auf Dauer ist der Markt in dieser Form nicht mehr zu erhalten. Alternativ wird
geprüft, den Standort Soorstraße an den Lietzensee zu verlegen. Der
Ausschuss bittet Herr BzStR Schulte, die Halteverbotsschilder der tatsächlichen
Zahl der Marktstände anzupassen. Die Eingabe
wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. Der
Petentin wird die Stellungnahme zugeschickt. |
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