Auszug - Eingabe Nr. 89 des Herrn Frank W. betr. Liegewiese am Halensee BE: Herr BzStR Gröhler  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 03.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent hat sich entschuldigt

Der Petent hat sich entschuldigt.

 

Er beschwert sich über den Zustand der Liegewiese am Halensee durch Bauarbeiten, die schon sehr lange andauern.

 

Herr Wittke sieht durch die Bauarbeiten kaum Einschränkungen für die Besucher.

 

Frau Centgraf spricht die versteppenden Grünpflanzen an.

 

Herr BzStR Gröhler berichtet, dass am nördlichen Teil dieser Liegewiese auf einer Baubehelfsstraße Baufahrzeuge fahren. Auftraggeber und Bauherr sind die Berliner Wasserbetriebe, die eine neue Filteranlage (Retentionsfilterbecken) bauen. Nach Beendigung der Bauarbeiten, die sich um mehr als ein Jahr verzögerten, erfolgt die Wiederherstellung der Grünanlage. Mit den Pflanzarbeiten konnte erst im späten Frühjahr begonnen werden. Mangelhaft hergestellte Pflanzungen werden nicht abgenommen. Ebenso wird die dort tätige Baufirma verpflichtet, beschädigte Bereiche (Fahrspur) fachgerecht und auf eigene Kosten wider herzustellen. Der Bereich an der Halenseestraße unterhalb des Trabener Steges wird jedoch für mindestens ein weiteres Jahr im jetzigen Zustand verbleiben, da über diesen Teil der Grünanlage gemäß BVV-Beschluss die Baustraße für die Erschließung des Neubaugeländes auf dem Güterbahnhof Grunewald (Projekt Grunewald-Villa) geführt wird. Auch hier hat sich die Aufnahme der Arbeiten um mehrere Monate verzögert. Die wiederherzustellenden Flächen der Parkanlage werden bis zur Abnahme von de ausführenden Firma gepflegt.

 

Das Grünflächenamt bemüht sicht, mit den verfügbaren personellen und finanziellen Mitteln um eine optimale, nachhaltige Pflege und Säuberung der Parkanlage, die der örtlichen Situation und der hohen Nutzungsfrequenz Rechnung trägt. Dies wird jedoch durch das rücksichtslose Verhalten etlicher Besucher im Umgang mit öffentlichen Flächen mindestens zusätzlich erschwert, wenn nicht konterkariert, so Herr BzStR Gröhler.

 

Wenn Unternehmen, die zur Pflege beauftragt sind, eine Anpflanzung vertrocknen lassen, sind sie zur Neupflanzung verpflichtet.

 

Zur Problematik der freilaufenden Hunde auf der Liegewiese teilt das Ordnungsamt mit, dass der Friedenthalpark regelmäßig, d. h. mindestens einmal wöchentlich von den Außendienstmitarbeitern begangen wird. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden entsprechend geahndet. Zu den vom Petenten bemängelten fehlenden Verbotsschilder sagt Herr BzStR Gröhler, dass es keine separaten Verbotsschilder gibt. Dass Hunde generell anzuleinen sind, geht aus dem Grünanlagen-(Tulpen)-Schild hervor, das u. a. auch das Grillen, das Radfahren und auch das Schwimmen verbietet.

 

Der Petent erhält die Stellungnahme des Bezirksamtes mit einem entsprechenden Anschreiben.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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