Auszug - Eingabe Nr. 89 des Herrn Frank W. betr. Liegewiese am Halensee BE: Herr BzStR Gröhler
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Der Petent
hat sich entschuldigt. Er
beschwert sich über den Zustand der Liegewiese am Halensee durch Bauarbeiten,
die schon sehr lange andauern. Herr Wittke
sieht durch die Bauarbeiten kaum Einschränkungen für die Besucher. Frau
Centgraf spricht die versteppenden Grünpflanzen an. Herr BzStR
Gröhler berichtet, dass am nördlichen Teil dieser Liegewiese auf einer
Baubehelfsstraße Baufahrzeuge fahren. Auftraggeber und Bauherr sind die
Berliner Wasserbetriebe, die eine neue Filteranlage (Retentionsfilterbecken)
bauen. Nach Beendigung der Bauarbeiten, die sich um mehr als ein Jahr
verzögerten, erfolgt die Wiederherstellung der Grünanlage. Mit den
Pflanzarbeiten konnte erst im späten Frühjahr begonnen werden. Mangelhaft
hergestellte Pflanzungen werden nicht abgenommen. Ebenso wird die dort tätige
Baufirma verpflichtet, beschädigte Bereiche (Fahrspur) fachgerecht und auf
eigene Kosten wider herzustellen. Der Bereich an der Halenseestraße unterhalb
des Trabener Steges wird jedoch für mindestens ein weiteres Jahr im jetzigen
Zustand verbleiben, da über diesen Teil der Grünanlage gemäß BVV-Beschluss die
Baustraße für die Erschließung des Neubaugeländes auf dem Güterbahnhof
Grunewald (Projekt Grunewald-Villa) geführt wird. Auch hier hat sich die
Aufnahme der Arbeiten um mehrere Monate verzögert. Die wiederherzustellenden
Flächen der Parkanlage werden bis zur Abnahme von de ausführenden Firma
gepflegt. Das
Grünflächenamt bemüht sicht, mit den verfügbaren personellen und finanziellen
Mitteln um eine optimale, nachhaltige Pflege und Säuberung der Parkanlage, die
der örtlichen Situation und der hohen Nutzungsfrequenz Rechnung trägt. Dies
wird jedoch durch das rücksichtslose Verhalten etlicher Besucher im Umgang mit
öffentlichen Flächen mindestens zusätzlich erschwert, wenn nicht konterkariert,
so Herr BzStR Gröhler. Wenn Unternehmen,
die zur Pflege beauftragt sind, eine Anpflanzung vertrocknen lassen, sind sie
zur Neupflanzung verpflichtet. Zur
Problematik der freilaufenden Hunde auf der Liegewiese teilt das Ordnungsamt
mit, dass der Friedenthalpark regelmäßig, d. h. mindestens einmal wöchentlich
von den Außendienstmitarbeitern begangen wird. Dabei festgestellte
Ordnungswidrigkeiten werden entsprechend geahndet. Zu den vom Petenten
bemängelten fehlenden Verbotsschilder sagt Herr BzStR Gröhler, dass es keine
separaten Verbotsschilder gibt. Dass Hunde generell anzuleinen sind, geht aus
dem Grünanlagen-(Tulpen)-Schild hervor, das u. a. auch das Grillen, das
Radfahren und auch das Schwimmen verbietet. Der Petent
erhält die Stellungnahme des Bezirksamtes mit einem entsprechenden Anschreiben. Die Eingabe
wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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