Auszug - Vorstellung der AG nach § 78 Mädchen und junge Frauen Leitlinien zur Verankerung der geschlechterbewussten Ansätze in der pädagogischen Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe (Berliner Leitlinien) Ergebnisse der sozialräumlichen Konzeptentwicklung unter mädchenspezifischen Aspekten BE: Frau Kittler (Interkultureller Mädchen - und Frauenladen LiSA e.V.) Anträge a) Entsendung von Mitarbeiterinnen aus den Regionen in die AG § 78 Mädchen und junge Frauen b) Aktualisierung der Charlottenburg-Wilmersdorfer Leitlinien und Verbreitung der Berlienr Leitlinien an allen Gremien und Fachkräfte der Jugendhilfe c) Konzept zur Förderung der Nutzung des öffentlichen Raums für Mädchen
Frau
Kittler ruft
einführend die Fortschritte bei den Rechten von Frauen und Mädchen in den
letzten 50 Jahren ins Gedächtnis. Dies habe auch Eingang ins KJHG gefunden, wo
die Jugendhilfe im § 9 verpflichtet wird “die unterschiedlichen
Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen
abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.”
Ende der 80er Jahre entstanden im Bezirk die Mädchenprojekte LiSA und D3 und
der Arbeitskreis Mädchenarbeit. In der nachfolgenden Zeit wurden in der
Mehrzahl der Jugendfreizeiteinrichtungen Räume für geschlechtshomogene Angebote
eingerichtet und seit 1998 gibt es die AG 78 Mädchen und junge Frauen.
Charlottenburg-Wilmersdorf habe durchaus Maßstäbe in der Mädchen- wie in der Jungenarbeit
gesetzt. Frau
Kallmeyer gibt im
Anschluss einige Hinweise zu den “Leitlinien zur Verankerung der
geschlechterbewussten Ansätze in der pädagogischen Arbeit mit Mädchen und
Jungen in der Jugendhilfe” (Berliner Leitlinien), die mit der Einladung
versandt wurden. Frau Köthe bedauert das Fehlen von
Kontrollinstrumenten hinsichtlich der Umsetzung dieser Programmatik. Frau
Schüttler
(Mädchentreff D3) und Frau Stitz-Ulrici (LiSA e.V.) präsentieren die ersten Ergebnisse zur sozialräumlichen
Konzeptentwicklung (Anlage 1). Frau
Kittler begründet
die drei Anträge, die mit der Einladung versandt wurden. Der Ausschuss
beschließt, diese zusammen zu beraten. Herr
Naumann schlägt
zum Antrag 1 vor, die AG Mädchen und junge Frauen um konkrete Vorschläge zu
bitten und diese wegen der Mit-Zuständigkeit der Abteilung Bau in einer
gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Stadtplanung zu beraten. Zum Antrag 2
hält er es für erforderlich, hinsichtlich der Zahl der gewünschten
Teilnehmerinnen in einem vertretbaren Rahmen zu bleiben. Wünschenswert wäre es
aus seiner Sicht, dass alle Regionalteams vertreten sind. Bei den Schulen will
er für eine Teilnahme werben, und bei den Kitas bittet er, den Blick nicht nur
auf den Eigenbetrieb, sondern auf alle Kita-Träger zu richten. Frau Köthe hält es ebenfalls für sinnvoll,
dass die Vorschläge zur mädchengerechten Gestaltung des öffentlichen Raums
zunächst von den “Fachfrauen” entwickelt werden und dass im Antrag
2 nur die Teilnahme von mindestens einer Frau pro Regionalteam gefordert wird.
Zum Antrag 3 schlägt sie vor, dass der Auftrag zur Aktualisierung nicht nur an
die AG Mädchen und junge Frauen, sondern auch an den AK Jungenarbeit gerichtet
wird. Herr Prof.
Dr. Dittberner
hält den Antrag 1 nicht für zustimmungsfähig. Ein derartiger allgemeiner
Beschluss sei angesichts der fehlenden Einflussmöglichkeiten sinnlos. Denkbar
wäre nur der Versuch, konkrete Verbesserungsvorschläge umzusetzen. Gegen die
anderen beiden Anträge hat er keine Einwände. Herr
Schwarzenau äußert
sich zustimmend zu den vorliegenden Anträgen. Herr
Wuttig kündigt
ebenfalls Zustimmung an. Zum Antrag 2 sei als gemeinsames Verständnis
festzuhalten, dass 1 Frau pro Regionalteam an der AG teilnehmen soll. Herr Naumann bittet, im Antrag 1 das Wort
“abteilungsübergreifend” zu ergänzen und das Berichtsdatum
anzupassen. Der Antrag 1
wird nunmehr in folgender Form zur Abstimmung gestellt: Konzept zur Förderung der Nutzung
des öffentlichen Raums von Mädchen Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: Das Bezirksamt wird
abteilungsübergreifend beauftragt, ausgehend von den Vorschlägen der AG 78
Mädchen und junge Frauen ein Konzept zu entwickeln, wie der öffentliche Raum
für Mädchen ansprechend und bedarfsorientiert gestaltet werden kann, mit dem
Ziel, eine gerechte Nutzung zu erreichen. Dem JHA ist bis zum 31. Dezember
2008 zu berichten. Begründung: Die Ergebnisse der sozialräumlichen
Erhebungen haben deutlich gemacht, dass Mädchen einen großen Teil ihrer
Freizeit im öffentlichen Raum verbringen und ein großes Interesse an der
Nutzung der Spiel- und Sportflächen im öffentlichen Raum haben. Für sie sind
auch jungendominierte Angebote wie Basketball und Fußball attraktiv und
zugänglich zu machen. In dieser Form beschlossen (14/1/-); Dringlichkeit
beschlossen (14/1/-). Der Antrag 2
wird nunmehr in folgender Form zur Abstimmung gestellt: Entsendung von Mitarbeiterinnen aus den Regionen in
die AG §78 Mädchen und junge Frauen Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert, die
Zusammensetzung der AG §78 Mädchen und junge Frauen so abzubilden, dass diese
der Umstrukturierung des Jugendamtes, sprich Regionalisierung und
Sozialraumorientierung entspricht. Aus jeder Region sind mindestens eine
Vertreterin des Regionalteams und eine Vertreterin der freien Träger ambulanter
Hilfen zu entsenden. Darüber hinaus sollte das Bezirksamt darauf einwirken,
dass Kolleginnen aus den Bereichen Schule und Kita in der AG §78 Mädchen und
junge Frauen vertreten sind. Begründung: Die geschlechtsbewusste Arbeit ist eine
Querschnittsaufgabe, die sich in den Bereichen des Sozialraums widerspiegeln
muss. Hierfür sind die fachlichen Gremien wie die AG §78 Mädchen und junge
Frauen zu nutzen, die den fachlichen Austausch unterstützen, Schnittstellen
bilden und Kooperationen fördern. In dieser
Form einstimmig beschlossen (15/-/-). Der Antrag 3
wird nunmehr in folgender Form zur Abstimmung gestellt: Aktualisierung der
Charlottenburg-Wilmersdorfer Leitlinien und Verbreitung der Berliner Leitlinien
an alle Gremien und Fachkräfte der Jugendhilfe ·
Die AG §78
Mädchen und junge Frauen und der AK Jungenarbeit werden beauftragt, die
Aktualisierung, Ergänzung und Konkretisierung der Leitlinien
geschlechtsdifferenzierter Arbeit mit Mädchen und Jungen in
Charlottenburg-Wilmersdorf unter
Beachtung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting durchzuführen. ·
Die Verwaltung
des Jugendamtes wird aufgefordert, die Verteilung der Leitlinien zur
Verankerung geschlechtsbewusster Ansätze der pädagogischen Arbeit mit Mädchen
und Jungen in der Jugendhilfe (Berliner Leitlinien) an alle Fachkräfte der
Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport, die freien Träger der Jugendhilfe,
die Kita-Träger und die Schulen vorzunehmen. Begründung: Die Leitlinien
geschlechtsdifferenzierter Arbeit mit Mädchen und Jungen unseres Bezirkes sind
1999 entstanden und beinhalten nicht die aktuellen Entwicklungen. Die
aktuellsten Leitlinien sind die Berliner Leitlinien, die eine neue Ära
repräsentieren, denn sie berücksichtigen alle Leistungsbereiche der Kinder- und
Jugendhilfe und die geschlechtergerechte Schule. Sie definieren ihre Bedeutung
zur Umsetzung der Strategie des GM und sind von den Kolleginnen und Kollegen
der Mädchen- und Jungenarbeit zusammen erarbeitet worden. Die Einbeziehung
unterschiedlicher Fachkräfte der Jugendhilfe, freier Träger und Schule zur
Aktualisierung der Leitlinien und die Umsetzung derselben unterstützt den
Prozess zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und mehr Chancengleichheit in der
Kinder- und Jugendhilfe in Charlottenburg-Wilmersdorf. In dieser
Form einstimmig beschlossen (15/-/-). |
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