Auszug - Eingabe Nr. 87 der Frau Gerlind T. betr. Unfall wegen einer Gehwegplatte BE: Herr BzStR Gröhler  

 
 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Die Petentin schildert ihren Sturz wegen einer herausragenden Gehwegplatte am 13

Die Petentin schildert ihren Sturz wegen einer herausragenden Gehwegplatte am 13.08.2007 in der Bamberger Straße/Ecke Berliner Straße. Infolge des Sturzes verlor sie zwei Frontzähne. Sie verlangt Schmerzensgeld.

 

Herr BzStR Gröhler spricht der Petentin sein Mitgefühl aus und gibt zu bedenken, dass bei der Frage des Schadenersatzes und des Schmerzensgeldes das Bezirksamt an die rechtlichen Vorschriften des Landes Berlin gebunden sind.

Mit Schreiben vom 10.09.2007 zeigte die Rechtsanwältin der Petentin die Vertretung der rechtlichen Interessen an.

Es kann nachgewiesen werden, so Herr BzStR Gröhler, dass bei der Begehung dieses Straßenbereichs, der in der Begehungsklasse I eingestuft ist (zweimalige Begehung pro Monat), am 30.07. und am 15.08.2007 keine Gefahrenstellen vorgefunden wurde. Nach dem Schreiben der Anwältin hat am 12.09.2007 noch mal eine Sonderbegehung stattgefunden, bei der ebenfalls keine Gefahrenstelle an dem angezeigten Unfallort vorgefunden wurde. Es wurde lediglich eine Unebenheit bis max. 1,5 cm, die nach gängiger Rechtssprechung nicht als Gefahrenstellen anzusehen ist, vorgefunden. Die Rechtsprechung sagt, dass 1,5 cm überstehende Platten der Verkehrsteilnehmer durch "das eigene Laufen" ausgleichen muss. Höher haben die Bodenplatten gegenüber der sonstigen Pflasterung nicht gestanden. Eine Korrektur der Platten wurde vorgenommen.

 

Die Petentin erklärt, dass sie Klage gegen das Bezirksamt eingereicht hat.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 

 
 

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