Auszug - Neufassung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften SPAN - Sachstand -  

 
 
17. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Fr, 13.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Clubhaus von Helios
Ort: 14193 Berlin, Königsweg 10
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Abstimmungen auf der Verwaltungsebene (SenInnSport und die Arbeitsgruppe der Bezirksämter) mit dem Landessportbund Berlin stehen unmittelbar vor dem Abschluss

Die Abstimmungen auf der Verwaltungsebene (SenInnSport und die Arbeitsgruppe der Bezirksämter) mit dem Landessportbund Berlin stehen unmittelbar vor dem Abschluss. Die Wünsche des Bezirks und der BVV konnten großteils erfolgreich eingebracht werden, ein entgültiger Entwurf liegt jedoch noch nicht vor. Derzeit sind im Entwurf die Aufnahme der Einrichtungen der Jugend- und Jugendsozialarbeit in den Regelungskreis der SPAN, der Aufnahme des Gender Mainstream-Gedankens, die Ergänzung der Haus- und Nutzungsordnung um Teile des BVV-Beschlusses DS-Nr. 0595/3 sowie eindeutige Neuregelungen für die zu erhebenden Entgelte für Vereinsgaststätten in von Vereinen selbst errichteten Gebäuden vorgesehen. Die abschließende Beantwortung der DS-Nr. 0316/3 verzögert sich bis zum Vorliegen der neuen SPAN.

 

Herr Engelmann erkundigt sich in Zusammenhang mit “Vereinsgaststätten wie Casino Eichkamp und Casino Mommsenstadion” nach dem Lösungsansatz für die Vereinsgaststättenproblematik. Hierbei handelt es sich jedoch um eine öffentliche Gaststätte und eine Vereinsgaststätte in bezirkseigenen Gebäuden. Für die von der Problematik betroffenen Vereinsgaststätten in von den Sportvereinen selbst errichteten und in deren Eigentum befindlichen Gebäuden sollen Entgelte nur noch für die überlassene Grundstücksfläche zu entrichten sein, wobei die Vereine weiterhin die mit ihren Gebäuden verbundenen Kosten zu tragen haben. Auch für die Schankterrassen der Vereinsgaststätten soll künftig kein erhöhtes Entgelt nach SPAN verlangt werden. Diese Regelungen können jedoch nicht rückwirkend gelten.


 

 
 

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