Die Abstimmungen auf der Verwaltungsebene (SenInnSport und die
Arbeitsgruppe der Bezirksämter) mit dem Landessportbund Berlin stehen
unmittelbar vor dem Abschluss
Die Abstimmungen auf der
Verwaltungsebene (SenInnSport und die Arbeitsgruppe der Bezirksämter) mit dem
Landessportbund Berlin stehen unmittelbar vor dem Abschluss. Die Wünsche des
Bezirks und der BVV konnten großteils erfolgreich eingebracht werden, ein
entgültiger Entwurf liegt jedoch noch nicht vor. Derzeit sind im Entwurf die
Aufnahme der Einrichtungen der Jugend- und Jugendsozialarbeit in den
Regelungskreis der SPAN, der Aufnahme des Gender Mainstream-Gedankens, die
Ergänzung der Haus- und Nutzungsordnung um Teile des BVV-Beschlusses DS-Nr.
0595/3 sowie eindeutige Neuregelungen für die zu erhebenden Entgelte für
Vereinsgaststätten in von Vereinen selbst errichteten Gebäuden vorgesehen. Die
abschließende Beantwortung der DS-Nr. 0316/3 verzögert sich bis zum Vorliegen
der neuen SPAN.
Herr Engelmann erkundigt sich in Zusammenhang mit
“Vereinsgaststätten wie Casino Eichkamp und Casino Mommsenstadion”
nach dem Lösungsansatz für die Vereinsgaststättenproblematik. Hierbei handelt
es sich jedoch um eine öffentliche Gaststätte und eine Vereinsgaststätte in
bezirkseigenen Gebäuden. Für die von der Problematik betroffenen
Vereinsgaststätten in von den Sportvereinen selbst errichteten und in deren
Eigentum befindlichen Gebäuden sollen Entgelte nur noch für die überlassene
Grundstücksfläche zu entrichten sein, wobei die Vereine weiterhin die mit ihren
Gebäuden verbundenen Kosten zu tragen haben. Auch für die Schankterrassen der
Vereinsgaststätten soll künftig kein erhöhtes Entgelt nach SPAN verlangt
werden. Diese Regelungen können jedoch nicht rückwirkend gelten.