Auszug - Eingabe Nr. 85 des Herrn Thomas Sch.  

 
 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Villa Oppenheim
Ort: Villa Oppenheim, 14059 Berlin, Schloßstraße 55
 
Beschluss

Die Petenten, Herr B

Die Petenten, Herr B. und Herr Sch. sind anwesend. Die Stellungnahme des Bezirksstadtrates Naumann liegt vor.

 

Die Petenten erklären, dass sie aus der Internetseite des Bezirksamtes Texte von allen Fraktionen entnommen haben: “Oppenheim-Oberschule gibt Räume ab”. Ihnen ist es äußerst wichtig, diesen Schulstandort unverändert zu erhalten. Das gesamte Kollegium der Oppenheim-Oberschule wurde nur sehr vage und sehr spät über die geplanten Baumaßnahmen informiert. Das Kollegium verwahrt sich dagegen.

 

Herr Daus (Leiter der SE Hochbau und Immobilienwirtschaft) erläutert, dass es hier um einen Flächenaustausch geht. Die Villa Oppenheim ist im Fachvermögen von Finanzen, Bereich Kultur. Diese Räume wurden übergangsweise der Schule zur Verfügung gestellt. Bis Ende des Jahres 2007 wurde in allen Gremien und/ oder Ausschüssen intensiv diskutiert dass nach Aufgabe des Standortes Spandauer Damm, die VO als eigenständiger Kulturstandort erhalten und weiter ausgebaut werden soll.

 

Das allgemeine Procedere der Verwaltung und des Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wird den Petenten erklärt.

 

Frau Thiemen, Bezirksbürgermeisterin, erklärt, dass die von Frau Hoffmann-Nehls zitierte Stellungnahme von Herrn BzStR Naumann verfasst wurde und sich auf die Umbaumaßnahmen für den Schulbereich bezieht, nicht aber auf das, was in der Villa Oppenheim baulich verändert werden soll. Die Umbaumaßnahmen sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden, im Übrigen sei die Villa Oppenheim kein Schulstandort, nie einer war. In der Villa Oppenheim konnten jedoch durch frühere bauliche  Maßnahmen, mehrere Verwaltungsräume und eine WC-Anlage von der Schule genutzt werden.

 

Die umfangreich gestellten Sachfragen der Lehrerschaft sollten separat gestellt und beantwortet werden, da sie nicht Thema dieses Ausschusses sein können, so Herr Wittke.

 

Frau BzBm Thiemen erklärt, dass für den Umbau, Bereich Villa Oppenheim, ein Lottomittelantrag in Höhe von ca. 1,5 Mio € gestellt worden ist. Zur Zeit liegt noch keine Bewilligung vor.

 

Die Schulleitung wurde  im Januar d. J. über die geplanten Veränderungen informiert. Im letzten Quartal 2007 wurde mit Hochdruck an den Plänen, wie kann der Umbau für die Villa aussehen, gearbeitet. Alle bisherigen schulischen Räume, die aus der Villa Oppenheim im Rahmen der Umgestaltung zu einem Kulturstandort,  ausgelagert werden sollen, bleiben erhalten und finden im Schulgebäude der Oppenheim-Oberschule Platz. Damit die pädagogischen Flächen der Schule nicht eingeschränkt werden, ist der weitere Ausbau des Dachgeschosses vorgesehen. Dort wird es neue Unterrichtsräume sowie eine WC-Anlage geben. Eine Erweiterung der vorhandenen WC-Anlage für Lehrer/innen erfolgt im 2. Obergeschoss, wo zukünftig die Verwaltungsräume, die Leitungsbüros und das Lehrerzimmer in erforderlicher Größe untergebracht sein werden.

 

Zu dem vorgesehenen Bau einer Cafeteria mit Mensa erklärt Herr Daus, dass eine bereits vorhandene Ausführungsplanung dazu verworfen wurde, weil damit nur maximal 40 Sitzplätze hätten realisiert werden können. Im Rahmen der Neuplanung wurde nun der Bau eines Cafeteriapavillons mit 78 Sitzplätzen vorgesehen. Im Übrigen, so Frau Thiemen, ist die Villa Oppenheim nie Schulstandort gewesen. Die Schule hat nur im ersten OG Räume mitnutzen dürfen. Jetzt  wurde beschlossen, diesen Standort als reinen Kulturstandort zu nutzen. Dieses Recht steht dem Bezirksamt und der BVV zu. Das Schulamt bzw. der Schulträger werden dafür sorgen, dass der Schule im verabredeten Umfang auch genügend Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Vorsitzende schlägt vor, kurzfristig aufgrund der vielen spezifischen Fragen zu den Baumaßnahmen, finanziellen Mitteln, der pädagogischen Ausrichtung usw. in einer gesonderten Zusammenkunft mit Herrn Daus, dem Schulträger und dem Kollegium diese Fragen klären zu lassen.

 

Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 

Abschließend wird eine Besichtigung der Villa vorgenommen.

 
 

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