Auszug - Aussprache zum Bericht aus dem Job Center
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seiner Geschäftsanweisung Nr.
13 die Nutzung des Instruments “Projektförderung” (sonstige weitere
Leistungen nach § 16 SGB II) untersagt. Die Frage nach den Auswirkungen kann
Frau Schmiedhofer mit dem Hinweis beantworten, dass alle bestehenden Projekte
zu Ende geführt werden. Für die Zukunft ist eine Klärung mit dem
Bundesministerium nötig. Frau
Lachmann-Brauer ergänzt, dass das JobCenter mit ausführlichen Begründungen die
Projekte Aufrecht erhalten konnte. Das JobCenter hat darin darauf hingewiesen,
dass es sich um innovative Maßnahmen handelt, die nur in dieser Maßnahmeform
durchgeführt werden können. Bis zu einer Klärung können jedoch keine neuen
Maßnahmen geplant werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |