Auszug - Vorstellung der Projektidee Klettergarten Jungfernheide  

 
 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Gröhler stellt dar, dass die Projektidee für einen Klettergarten aufgrund eines Projektvorschlages von Dritten und im Hinblick auf die geringe Nutzungsfrequenz des Parks Jungfernheide entstanden ist

BzStR Gröhler stellt dar, dass die Projektidee für einen Klettergarten aufgrund eines Projektvorschlages von Dritten und im Hinblick auf die geringe Nutzungsfrequenz des Parks Jungfernheide entstanden ist. Bedauerlicherweise fristet auch der Wasserturm ein ungenutztes Dasein. Er berichtet, dass es sog. Hochseilklettergärten im Großraum Berlin bislang nur im FEZ in der Wuhlheide und in Potsdam gibt. Die Zielsetzung ist die Nutzung einer Teilfläche der Parkanlage, möglicherweise inklusive einer Nutzung des Wasserturms, und somit eine Attraktivitätssteigerung der Parkanlage und „Belebung“ bzw. Erhöhung der Nutzung. Die Abt. Bauwesen beabsichtigt nicht ausschließlich eine Miete im klassisch-monetären Sinn für die Überlassung der Fläche einzunehmen, sondern zusätzlich eine „Pflegevereinbarung“ für die Parkanlage zu schließen. BzStR Gröhler informiert, dass bislang Konzepte von 2 Bewerbern vorliegen, die sich sehr ähnlich sind. Die Abteilung Bauwesen wird zeitnah ein Interessenbekundungsverfahren durchführen.

 

Herr Maasberg, Leiter des Grünflächen- und Tiefbauamtes, stellt dar, dass es sich bei der Jungfernheide um eine von Erwin Barth entworfene Parkanlage im freiraumpolitischen Vorzügekonzept der 20er Jahre, sprich eine Anlage mit „Charakter Volkspark für Jedermann“, handelt. Derzeit wird der Volkspark überwiegend durch Besucher des Hundeauslaufgebietes genutzt. Er unterstreicht, dass Synergieeffekte aus sozialer Belebung, Unterhaltung und Pflege das Ziel der Projektidee sind. Herr Maasberg berichtet, dass ein Hochseilklettergarten den Baumschutz beachten und sich in den vorhandenen Baumbestand integrieren würde. Die Vorrichtungen des Klettergartens werden nicht in die Bäume geschraubt oder genagelt, die Elemente werden lediglich gespannt (Schutz der Baumstämme durch spezielle Matten). So kommt es nicht zu Druckstellen, nach ca. 2 Jahren werden die Plattformen, unter Berücksichtigung des Wachstums, versetzt. Die bezirkliche Gartendenkmalpflege ist mit positivem Votum in die Überlegungen eingebunden.

 

BzStR Gröhler berichtet, dass die Unterstützung in Form von Sponsoring oder Gutscheinen der jährlichen Veranstaltung von BzStR Naumann ebenso Teil des Interessenbekundungsverfahrens sein wird wie der soziale Aspekt, das Angebot des Betreibers von „Familientarifen“. Die Nutzung des Parks wird durch den Klettergarten nicht eingeschränkt werden, es wird keine Umzäunung geben.

 

BV Schmitz-Grethlein fragt nach, ob ein bestimmter Bereich des Parks für den Klettergarten vorgegeben ist.

Herr Maasberg erläutert, dass das Gebiet südlich des Wasserturms bis Heckerdamm für die Errichtung des Klettergartens vorgesehen ist.

 

BV Schwarzenauer erkundigt sich nach Sicherungsmaßnahmen gegen Vandalismus.

Herr Maasberg erklärt, dass die Kletterleitern während der Schließzeiten demontiert werden, die Falltüren zu den Podesten bzw. Plattformen verschlossen werden und es einen Wachschutz geben soll.

 

BV Riedel erkundigt sich nach der Begrifflichkeit „familienfreundliche“ Tarife.

BzStR Gröhler erläutert, dass es keine fixe vertragliche Festlegung der Tarife geben kann, aber eine „Von-Bis-Spanne“. Im Vorfeld des Vertragsabschlusses würden hierzu Vergleiche mit anderen Klettergärten aufgestellt. Darüber hinaus soll keine stündliche Abrechnung bzw. Zahlweise erfolgen, sondern im Zeitrahmen der Bewältigung des Parcours.

 

BV Häntsch erkundigt sich nach der Verhinderung des unentgeltlichen Missbrauchs sowie der Installation von TÜV-geprüften Geräten oder der Einhaltung einer Qualitätsnorm.

BzStR Gröhler berichtet, dass es eine europäische Qualitätsnorm gibt und die Anlage TÜV-geprüft sein wird und muss. Die Sicherstellung der Anlage gegen unentgeltlichen Missbrauch muss das Unternehmen verantworten.

 

BV Wuttig erkundigt sich nach dem zu erwartenden Nutzervolumen und einem möglichen Parkraumsuchverkehr.

BzStR Gröhler führt aus, dass der Jungfernheidepark über mehrere Eingänge verfügt, Parkplätze an einem Eingang vorhanden sind und darüber hinaus ein Hinweis auf die ÖPNV-Anbindung durch den Veranstalter erfolgen soll. Die vom Veranstalter geschätzten Besucherzahlen liegen bei ca. 25.000 – 50.000 pro Jahr bzw. 100 – 600 Besuchern pro Tag. Für das erste Jahr erwartet der Veranstalter ca. 20.000 Besucher mit steigender Tendenz in den Folgejahren.

 

BV Centgraf möchte wissen, ob durch den Klettergarten eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht für die Bäume erforderlich wird.

BzStR Gröhler erklärt hierzu, dass keine erhöhte Verkehrssicherungspflicht erforderlich sein wird, da die Bäume durch die Anlage - wie bereits geschildert - nicht geschädigt werden. Die regelmäßige Wartung und Pflege wird selbstverständlich Vertragsbestandteil sein.

 

BV Schmitz-Grethlein erkundigt sich nach einer vergleichbaren Pachtsumme, der Vertragslaufzeit sowie dem erwarteten Investitionsvolumen.

Herr Maasberg erläutert, dass ihm keine vergleichbaren Pachtsummen vorliegen, aber in keinem Fall 6- oder 7-stellige Beträge zu erwarten seien. Die Laufzeit soll mindestens einen Zeitraum von 15 Jahren betragen, dass Investitionsvolumen ist nicht bezifferbar.

 

BV Schmitt fragt, ob es sich bei dem Kletterangebot im Grunewald um ein ähnliches Konzept handelt.

BzStR Gröhler berichtet, dass es sich bei dem angesprochenen Klettergarten im Grunewald nach ihm vorliegenden Informationen um ein „beschränktes“ Angebot (nur für Nutzer/Mitglieder des dort ansässigen Vereins) handeln würde.

 

BV Schwarzenauer fragt, ob hier Baurecht erforderlich ist. BzStR Gröhler verneint dies.

 

BüDep Huwe erkundigt sich, ob die Baumkontrollen auch während der Vertragslaufzeit erfolgen. BzStR Gröhler bejaht dies.

 

BV Schmitz-Grethlein äußert den Wunsch, über Vertragsinhalte und die Vertragsdauer mitentscheiden zu wollen.

BzStR Gröhler erklärt, dass das Interessenbekundungsverfahren voraussichtlich im Sommer diesen Jahres durchgeführt werden soll, die Ergebnisse somit nach der Sommerpause vorliegen werden. Es wird dann eine Zusammenfassung der Fakten für die Mitglieder des Bau-Ausschusses geben sowie eine Schwerpunktsetzung erfolgen.

 

BV Lobo erkundigt sich nach dem Zeitraum der Umsetzung.

BzStR Gröhler teilt hierzu mit, dass er mit dem Beginn des Baus der Anlage im Frühjahr 2009 und dem Erstbetrieb in der Sommersaison 2009 rechnet. Darüber hinaus erhofft er sich eine Einbindung der Nutzung des Wasserturmes in das Konzept.

 

BüDep Holter erkundigt sich, ob bei der Errichtung auch die Fauna berücksichtigt wird. Herr Maasberg bejaht dies.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die vorgestellte Projektidee positiv zur Kenntnis.

 

zu TOP 3a                            Verkauf eines Grundstückes Mierendorffplatz

BzStR Gröhler berichtet, dass er Herrn Jotzo in Funktion als Anwalt von Inssan e.V. mitgeteilt hat, dass der Vorbescheid nicht positiv beschieden werden kann. Diese Bescheidung wurde trotz seines Hinweises auf Rücknahme innerhalb der Frist durch den Verein sowie ein zu entrichtendes Entgelt ausdrücklich gewünscht. Der Eigentümer des Grundstücks hat dieses zwischenzeitlich an einen anderen Dritten veräußert.

 

Die Fraktionen sowie Fraktionslosen bringen ihr Bedauern über den Umstand, dass Inssan e.V. das geplante Bauprojekt am Mierendorffplatz aufgrund der geschilderten Sachlage nicht durchführen kann, in einzelnen Redebeiträgen zum Ausdruck.

 

 

Aus der 46. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen in der 3. Wahlperiode am Mittwoch, 18.03.2009, 17.30 Uhr:

 

Die Niederschrift der 30. Sitzung wird mit folgender Ergänzung zu TOP 3a „Verkauf eines Grundstücks Mierendorffplatz“ angenommen:

„BzStR Gröhler hat zur 30. Bauausschusssitzung am 07.05.2009 keine Kenntnis über den Käufer des Grundstücks.“

 


 

 
 

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