Auszug - Situation, aktuelle Maßnahmen und weiteres Vorgehen am Teufelsbergareal  

 
 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beschlussart: gewählt
Datum: Mi, 30.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Bezirksstadträtin Martina Schmiedhofer berichtet zur Situation auf dem Privatgrund-stück auf dem Teufelsberg, insbes

Bezirksstadträtin Martina Schmiedhofer berichtet zur Situation auf dem Privatgrund­stück auf dem Teufelsberg, insbes. die baurechtliche Situation. Die Haltung des Se­nates in Bezug auf eine wünschenswerte Rückübertragung an das Land Berlin ist abwartend. Der vor kurzem eingereichte Vorbescheidsantrag eines Vorhabenträgers wurde negativ beschieden. Das Bezirksamt hatte vor einiger Zeit Kontakt mit dem Grundstückseigentümer.

 

Herr Kilz, Leiter des Forstamtes Grunewald berichtet zur Gesamtsituation. Generell sei es das Bestreben der Berliner Forsten störende Nutzungen (events u. ä.) abzu­wehren, der Bereich sei aus heutiger Sicht mit Wegen übererschlossen. Was an überflüssigen Wegen finanzierbar sei, würde von den Berliner Forsten rückgebaut, um mehr Schutz für Tiere und Pflanzen zu gewährleisten. Unorganisierte mountain-bike-Radler erzeugten Erosionsschäden. Der gesamte Wald sei Landschaftsschutz­gebiet und nach FSC und Naturland zertifiziert. Hr. Kilz weist auf die Rechtslage (verwaltungsgerichtliche Entscheidung zum Teufelsberg) hin. Die vorhandenen Mittel reichten nicht aus, um Verkehrssicherung zu betreiben; in Betracht kämen zur Um­gestaltung nur Mittel aus dem UEP. Hierfür sei aber die Einbeziehung des Privat­grundstückes erforderlich. Hr. Kilz spricht sich gegen die Realisierung des Entwurfes des Lenne-Preisträgers aus.

 

Auf Wunsch des Ausschusses erläutert Graf zu Lynar noch einmal die je nach Rechtsgrundlage unterschiedliche Beurteilung des Privatgrundstückes: Der FNP (Änderung 2006) stellt für  die ehemalige Radarstation Freiflächen “Wald” dar (mit Kennzeichnung als schadstoffbelastete Böden). In planungsrechtlicher Hinsicht ist es nach Auskunft der Abt. Bauwesen als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der Waldbegriff nach Waldrecht bezieht sich im Gegensatz zum FNP auf die aktuelle Nutzung und ist unabhängig vom Planungsrecht oder Eigentümer:

 

(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte

Grundfläche. Als Wald gelten auch kahl geschlagene oder verlichtete Grundflächen,

Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und

Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit

dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

(2) Zum Wald gehören darin gelegene

1. Flächen mit forstlichen Baulichkeiten, Erholungseinrichtungen, Gaststätten

und Parkplätze und

2. Moore, Heiden, Ödlandflächen und sonstige naturnahe Flächen.” (§ 2 LWaldG).

 

Es folgt ein Rundgang in dem Bereich zum “Drachenberg”, auf dem BV Dr. Lehmann auf Landschaftsschäden hinweist. Diese lösen eine breite Diskussion über Wege­verlauf, Erschließungsqualität und Besucherlenkung aus. Die Ausschussmitglieder bedanken sich bei Hr. Kilz für seine engagierten Ausführungen.

 

 
 

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