Auszug - Eingabe Nr. 80 des Frau Claudia K. betr. Erhalt des Schülerladens Wilde 13 BE: Herr BzStR Naumann
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Die
Petentin ist nicht anwesend. Die Petentin beanstandet die Schließung des Schülerladens
Wilde 13 an der Joan-Miró-Grundschule und fordert dessen Fortführung. Herr
Blecker, Bildungsplaner Abt. Jugend, zitiert aus der Stellungnahme der Abt. Jugend,
Familie, Schule und Sport, dass dem Schulträger weitere Briefe von 18 Eltern vorliegen,
die ebenfalls die Fortführung des Schülerladens fordern. In dieser
Angelegenheit ist der Schulträger umfangreich tätig gewesen, da die finanzielle
Förderung der freien Träger der Schülerbetreuung, soweit sie
Kooperationspartner von Schulen sind, durch den Schulträger erfolgt. Die für
die Trägerförderung vom Land Berlin eingesetzten Mittel werden durch den Bezirk
auftragsweise bewirtschaftet, so dass zur Klärung des Sachverhalts auch die
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hinzugezogen wurde. Der freie
Träger Wilde 13 e.V. hat mit der Schule einen Kooperationsvertrag mit einer
Laufzeit von drei Schuljahren geschlossen, der mit Ende des laufenden
Schuljahres ausläuft. Der Schulträger schließt mit den freien Trägern jeweils
für die Laufzeit eines Schuljahres einen Trägervertrag, mit dem die
Finanzierung der Betreuungsplätze beim freien Träger gesichert wird. Dies
geschieht nach den Vorgaben der Schul-Rahmenvereinbarung, die auch vorsieht,
dass der Träger bis zum Februar eines Jahres zu informieren ist, wenn
wesentliche Veränderungen der Trägerfinanzierung im nächsten Schuljahr zu
erwarten sind oder kein Trägervertrag mehr geschlossen werden soll. Eine
entsprechende Mitteilung hat der Träger fristgerecht erhalten. Die
Beendigung der Kooperation zum nächsten Schuljahr wird vom Schulträger damit
begründet, dass die Joan-Miró-Grundschule in der Lage ist, die Betreuung aller
Schüler/innen mit Betreuungsbedarf in der Schule selbst durchzuführen und daher
keine Notwendigkeit mehr besteht, die 22 externen Betreuungsplätze beim Träger
Wilde 13 e.V. weiterhin zu finanzieren. Aufgrund
der Proteste der Eltern hat der Schulträger die Fachaufsicht der Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung gebeten, die Bedingungen der Betreuung im
offenen Ganztagsbetrieb der Schule zu prüfen. Es liegt dem Schulträger eine Stellungnahme
vor, die bestätigt, dass sowohl die personelle Situation als auch die Raumausstattung
der Schule und das pädagogische Konzept der Schule eine Versorgung aller Schüler/innen
im offenen Ganztagsbetrieb durch die Schule selbst möglich macht. Eine
Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung externer Betreuungsplätze an einen
freien Träger ist damit nicht mehr gegeben. Der
Schulträger erkennt durchaus die gute pädagogische Arbeit im Schülerladen des
freien Trägers und die sehr individuellen Betreuungsbedingungen in einer
Einrichtung mit 22 Plätzen an. Auch die Schulleitung der Jona-Miró-Grundschule
hat dem Kooperationspartner eine gute Zusammenarbeit während der Laufzeit der
Kooperationsvereinbarung bestätigt. Dies können jedoch keine Gründe dafür sein,
weiterhin 22 Plätze für Schülerbetreuung in einem Schülerladen eines freien
Trägers zu finanzieren, wenn die Schule selbst so ausgestattet ist, dass
entsprechend den Vorgaben der Grundschulreform Bildung und Erziehung unter
einem Dach in Verantwortung von Schule dort praktiziert werden können. Bereits im
Frühjahr 2007 hat der Schulträger gemeinsam mit der Fachaufsicht der Senatsverwaltung
den freien Träger Wilde 13 e.V. dahingehend beraten, das Konzept der
Einrichtung auf die Betreuung von Kindern im Vorschulalter zu orientieren, da
die Finanzierung der Schülerbetreuung mit Auslaufen der
Kooperationsvereinbarung zum Schuljahresende 2007/08 in jedem Fall beendet
wird. Eine Veränderung der Entscheidung ist durch den Schulträger nicht
möglich. Auch der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung, Herr Eckart Schlemm, hat bei seinem Besuch in der Einrichtung am
20.02.2008 den Anwesenden vermittelt, dass bei ausreichenden Ressourcen der
Schulen das Angebot der Ganztagsschule grundsätzlich in den Schulen selbst
stattfindet. Weitere
Beschwerden wurden direkt an Herrn Zöllner, an das zuständige Referat der
Schulaufsicht der Senatsverwaltung geschickt. Auch dort haben die Prüfungen
stattgefunden und den Beschwerdeführern erklärt, dass es keine Chance gibt, die
Entscheidung noch einmal rückgängig zu machen. Frau
Dittner geht davon aus, dass sowohl die räumlichen als auch die pädagogischen
Voraussetzungen gegeben sind, dass die vom freien Träger geleistete Arbeit von
der Schule gewährleistet ist. Dies wird bestätigt. Die externe
Schülerbetreuung ist nur so lange genehmigt, bis die entsprechenden Bedingungen
durch die Änderung des Schulgesetztes in den Schulen geschaffen sind, dass dort
alle Kinder in der Schule durch die Schule versorgt werden können. Auf die
entsprechende Frage von Frau von Cossel antwortet Herr Blecker, dass dem Träger 2007 angeboten
wurde, ob er sich nicht so professionalisieren möchte, dass er als
Kooperationspartner der Schule für den ganzen Betreuungsbereich in Frage kommt.
Das hat der Träger abgelehnt. Er will definitiv Schülerladen bleiben. Für diese
Beschwerde wird der Ausschuss nicht als richtige Adresse angesehen. Frau
Halten-Bartels wird sich persönlich mit der Petentin zu einem Gespräch verabreden,
ihr die Stellungnahme der Verwaltung überreichen und inhaltlich aus dem Ausschuss
berichten. Die Eingabe
wird für heute als erledigt erklärt. |
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