Auszug - Eingabe Nr. 80 des Frau Claudia K. betr. Erhalt des Schülerladens Wilde 13 BE: Herr BzStR Naumann  

 
 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 29.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Die Petentin ist nicht anwesend

Die Petentin ist nicht anwesend. Die Petentin beanstandet die Schließung des Schülerladens Wilde 13 an der Joan-Miró-Grundschule und fordert dessen Fortführung.

 

Herr Blecker, Bildungsplaner Abt. Jugend, zitiert aus der Stellungnahme der Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport, dass dem Schulträger weitere Briefe von 18 Eltern vorliegen, die ebenfalls die Fortführung des Schülerladens fordern. In dieser Angelegenheit ist der Schulträger umfangreich tätig gewesen, da die finanzielle Förderung der freien Träger der Schülerbetreuung, soweit sie Kooperationspartner von Schulen sind, durch den Schulträger erfolgt. Die für die Trägerförderung vom Land Berlin eingesetzten Mittel werden durch den Bezirk auftragsweise bewirtschaftet, so dass zur Klärung des Sachverhalts auch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hinzugezogen wurde.

 

Der freie Träger Wilde 13 e.V. hat mit der Schule einen Kooperationsvertrag mit einer Laufzeit von drei Schuljahren geschlossen, der mit Ende des laufenden Schuljahres ausläuft. Der Schulträger schließt mit den freien Trägern jeweils für die Laufzeit eines Schuljahres einen Trägervertrag, mit dem die Finanzierung der Betreuungsplätze beim freien Träger gesichert wird. Dies geschieht nach den Vorgaben der Schul-Rahmenvereinbarung, die auch vorsieht, dass der Träger bis zum Februar eines Jahres zu informieren ist, wenn wesentliche Veränderungen der Trägerfinanzierung im nächsten Schuljahr zu erwarten sind oder kein Trägervertrag mehr geschlossen werden soll. Eine entsprechende Mitteilung hat der Träger fristgerecht erhalten.

 

Die Beendigung der Kooperation zum nächsten Schuljahr wird vom Schulträger damit begründet, dass die Joan-Miró-Grundschule in der Lage ist, die Betreuung aller Schüler/innen mit Betreuungsbedarf in der Schule selbst durchzuführen und daher keine Notwendigkeit mehr besteht, die 22 externen Betreuungsplätze beim Träger Wilde 13 e.V. weiterhin zu finanzieren.

 

Aufgrund der Proteste der Eltern hat der Schulträger die Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung gebeten, die Bedingungen der Betreuung im offenen Ganztagsbetrieb der Schule zu prüfen. Es liegt dem Schulträger eine Stellungnahme vor, die bestätigt, dass sowohl die personelle Situation als auch die Raumausstattung der Schule und das pädagogische Konzept der Schule eine Versorgung aller Schüler/innen im offenen Ganztagsbetrieb durch die Schule selbst möglich macht. Eine Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung externer Betreuungsplätze an einen freien Träger ist damit nicht mehr gegeben.

 

Der Schulträger erkennt durchaus die gute pädagogische Arbeit im Schülerladen des freien Trägers und die sehr individuellen Betreuungsbedingungen in einer Einrichtung mit 22 Plätzen an. Auch die Schulleitung der Jona-Miró-Grundschule hat dem Kooperationspartner eine gute Zusammenarbeit während der Laufzeit der Kooperationsvereinbarung bestätigt. Dies können jedoch keine Gründe dafür sein, weiterhin 22 Plätze für Schülerbetreuung in einem Schülerladen eines freien Trägers zu finanzieren, wenn die Schule selbst so ausgestattet ist, dass entsprechend den Vorgaben der Grundschulreform Bildung und Erziehung unter einem Dach in Verantwortung von Schule dort praktiziert werden können.

 

Bereits im Frühjahr 2007 hat der Schulträger gemeinsam mit der Fachaufsicht der Senatsverwaltung den freien Träger Wilde 13 e.V. dahingehend beraten, das Konzept der Einrichtung auf die Betreuung von Kindern im Vorschulalter zu orientieren, da die Finanzierung der Schülerbetreuung mit Auslaufen der Kooperationsvereinbarung zum Schuljahresende 2007/08 in jedem Fall beendet wird. Eine Veränderung der Entscheidung ist durch den Schulträger nicht möglich. Auch der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Herr Eckart Schlemm, hat bei seinem Besuch in der Einrichtung am 20.02.2008 den Anwesenden vermittelt, dass bei ausreichenden Ressourcen der Schulen das Angebot der Ganztagsschule grundsätzlich in den Schulen selbst stattfindet.

 

Weitere Beschwerden wurden direkt an Herrn Zöllner, an das zuständige Referat der Schulaufsicht der Senatsverwaltung geschickt. Auch dort haben die Prüfungen stattgefunden und den Beschwerdeführern erklärt, dass es keine Chance gibt, die Entscheidung noch einmal rückgängig zu machen.

 

Frau Dittner geht davon aus, dass sowohl die räumlichen als auch die pädagogischen Voraussetzungen gegeben sind, dass die vom freien Träger geleistete Arbeit von der Schule gewährleistet ist. Dies wird bestätigt.

 

Die externe Schülerbetreuung ist nur so lange genehmigt, bis die entsprechenden Bedingungen durch die Änderung des Schulgesetztes in den Schulen geschaffen sind, dass dort alle Kinder in der Schule durch die Schule versorgt werden können.

 

Auf die entsprechende Frage von Frau von Cossel antwortet  Herr Blecker, dass dem Träger 2007 angeboten wurde, ob er sich nicht so professionalisieren möchte, dass er als Kooperationspartner der Schule für den ganzen Betreuungsbereich in Frage kommt. Das hat der Träger abgelehnt. Er will definitiv Schülerladen bleiben.

 

Für diese Beschwerde wird der Ausschuss nicht als richtige Adresse angesehen.

 

Frau Halten-Bartels wird sich persönlich mit der Petentin zu einem Gespräch verabreden, ihr die Stellungnahme der Verwaltung überreichen und inhaltlich aus dem Ausschuss berichten.

 

Die Eingabe wird für heute als erledigt erklärt.

 
 

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