Auszug - Eingaben Nr. 81, 82, 83 und 86 betr. Baumfällungen BE: Herr BzStR Gröhler  

 
 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 29.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Keiner der vier Beschwerdeführer war anwesend

Keiner der vier Beschwerdeführer ist anwesend. Herr Z. zur Eingabe Nr. 111 aus der 2. Wahlperiode ist erschienen.

 

Auf die entsprechenden Fragen von Herrn Dr. Hess antwortet Herr BzStR Gröhler, dass von Anfang an nur 59 Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten (siehe Presseerklärung vom 20.02.2008). Tatsächlich wurden - aus verschiedenen Gründen - nur 20 Bäume gefällt (zeitiger Frühjahrsbeginn, Protest einer Bürgerinitiative). Herr Hartwig Berger vom Ökowerk hat eine kostenlose gutachterliche Stellungnahme angeboten, die der Bezirk gern annimmt. Im Lietzenseepark hat es durch eine Fremdfirma eine Begutachtung des Baumbestandes gegeben, der die zu fällenden Bäume kennzeichnete. Das Grünflächenamt hat mit dem sog. “Vier-Augen-Prinzip” diese Bäume selbst noch einmal geprüft. Selbst innerhalb des Grünflächenamtes wird das “Vier-Augen-Prinzip” durchgeführt. Es wird jeder Baum, der auf Grund mangelnder Stand- und Bruchsicherheit von Baumkontrolleuren zur Fällung vorgeschlagen wird, von einer vorgesetzten Fachebene nochmals begutachtet. Bei 44.200 Straßenbäumen wird anhand eines sogenannten Baumbuches über jeden Baum jede Beschädigung, jede Maßnahme, jede Krankheit und sonstige Auffälligkeiten schriftlich verzeichnet.

 

Herr Kaas-Elias schlägt für eine frühzeitige Information der Bürger zu geplanten Baumfällungen analog des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg vor, dies u. a. auch im Internet zu veröffentlichen. Herr BzStR Gröhler erwidert, dass bei Straßenbaumarbeiten der betroffene Straßenzug mit Informationen an der jeweiligen Haustür versehen wird. Presseerklärungen werden auch noch rausgeschickt.

 

Im Übrigen, so Her BzStR Gröhler, was hat das Bezirksamt davon, einen gesunden Baum zu fällen? Es kostet Geld, die Fällung muss ausgeschrieben werden, das Unternehmen muss beauftragt werden, es muss nachgesehen werden, ob gefällt wurde, der Stubben muss raus, ein neuer Baum muss bestellt und gepflanzt werden, die Anpflanzpflege muss vertraglich vereinbart und überprüft werden. Ein irrer Aufwand. Keiner vom Bezirksamt fällt einen gesunden Baum!

 

Die Eingaben werden gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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