Auszug - Eingaben Nr. 81, 82, 83 und 86 betr. Baumfällungen BE: Herr BzStR Gröhler
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Keiner der
vier Beschwerdeführer ist anwesend. Herr Z. zur Eingabe Nr. 111 aus der 2.
Wahlperiode ist erschienen. Auf die
entsprechenden Fragen von Herrn Dr. Hess antwortet Herr BzStR Gröhler, dass von
Anfang an nur 59 Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten
(siehe Presseerklärung vom 20.02.2008). Tatsächlich wurden - aus verschiedenen
Gründen - nur 20 Bäume gefällt (zeitiger Frühjahrsbeginn, Protest einer
Bürgerinitiative). Herr Hartwig Berger vom Ökowerk hat eine kostenlose
gutachterliche Stellungnahme angeboten, die der Bezirk gern annimmt. Im Lietzenseepark
hat es durch eine Fremdfirma eine Begutachtung des Baumbestandes gegeben, der
die zu fällenden Bäume kennzeichnete. Das Grünflächenamt hat mit dem sog.
“Vier-Augen-Prinzip” diese Bäume selbst noch einmal geprüft. Selbst
innerhalb des Grünflächenamtes wird das “Vier-Augen-Prinzip”
durchgeführt. Es wird jeder Baum, der auf Grund mangelnder Stand- und
Bruchsicherheit von Baumkontrolleuren zur Fällung vorgeschlagen wird, von einer
vorgesetzten Fachebene nochmals begutachtet. Bei 44.200 Straßenbäumen wird
anhand eines sogenannten Baumbuches über jeden Baum jede Beschädigung, jede
Maßnahme, jede Krankheit und sonstige Auffälligkeiten schriftlich verzeichnet. Herr
Kaas-Elias schlägt für eine frühzeitige Information der Bürger zu geplanten Baumfällungen
analog des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg vor, dies u. a. auch im Internet zu
veröffentlichen. Herr BzStR Gröhler erwidert, dass bei Straßenbaumarbeiten der
betroffene Straßenzug mit Informationen an der jeweiligen Haustür versehen
wird. Presseerklärungen werden auch noch rausgeschickt. Im Übrigen,
so Her BzStR Gröhler, was hat das Bezirksamt davon, einen gesunden Baum zu
fällen? Es kostet Geld, die Fällung muss ausgeschrieben werden, das Unternehmen
muss beauftragt werden, es muss nachgesehen werden, ob gefällt wurde, der
Stubben muss raus, ein neuer Baum muss bestellt und gepflanzt werden, die
Anpflanzpflege muss vertraglich vereinbart und überprüft werden. Ein irrer
Aufwand. Keiner vom Bezirksamt fällt einen gesunden Baum! Die
Eingaben werden gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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