Auszug - Benennung von Jugendschöffen
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Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf Vorschlag der
Verwaltung des Jugendamtes einstimmig (10/-/-): Der Jugendhilfeausschuss stimmt der von der
Verwaltung des Jugendamtes vorgelegten Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen
und Jugendschöffen zu. Rechtsgrundlage: § 35 JGG. |
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