Auszug - Tagespflege in Charlottenburg-Wilmersdorf - Aktuelle Situation - Referentenentwurf des Bundesministeriums für Jugend - Künftiges Verfahren im Bezirk  

 
 
32. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 29.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Naumann teilt mit, dass es sein Wunsch gewesen sei, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen

Herr Naumann teilt mit, dass es sein Wunsch gewesen sei, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Im Bereich der Tagespflege gebe es seit geraumer Zeit erhebliche Unruhe, so dass eine Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss geboten sei. Dabei sei es notwendig, verschiedene Komplexe zu unterscheiden. Zunächst gebe es einen Bereich, der dem bezirklichen Einfluss entzogen sei. Er begrüße die Weiterentwicklung der Tagespflege zu einem Beruf, der auch in die Sozialversicherung einbezogen sein werde. Die neuen Rahmenbedingungen - u.a. im steuerrechtlichen Sinne - führten zu zusätzlichen Belastungen, sowohl der Tagespflegepersonen wie der Länder und Kommunen. Hier gebe es für den Bezirk keine Steuerungsmöglichkeiten.

Daneben gebe es die gesetzlichen Neuregelungen, die u.a. auf die Situation der Tagespflege, die sich in Charlottenburg-Wilmersdorf  entwickelt hatte, nicht passten. Deshalb habe es intensive Bemühungen gegeben, u.a. durch Frau von Pirani, eine tragbare Übergangslösung zu erreichen. Nachdem dies gescheitert war, hat die Senatsjugendverwaltung mit einem Schreiben vom 26.9.2007 die Bezirke aufgefordert, die Realität der Tagesgroßpflegestellen an die geltende Rechtslage anzupassen. Diesen Auftrag konnte der Bezirk nicht ignorieren.

Durch den Referentenentwurf eines Kinderförderungsgesetzes sei nun völlig unerwartet eine neue Situation entstanden, auf die es im Vorfeld weder im Bezirk noch bei der Senatsjugendverwaltung Hinweise gab. Aus seiner Sicht sei es deshalb sachgerecht, die bisherige Zielsetzung aufzugeben, die notwendigen Anpassungen der Tagesgroßpflege bis zum 1.8.2008 abzuschließen. Eine Ausnahme sollten die Fälle sein, wo es bereits eine Verständigung über die Veränderung gebe. Es deute sich an, dass möglicherweise Tagesgroßpflegestellen mit bis zu 10 Kindern möglich werden könnten, allerdings mit klaren Qualitätsvorgaben. Er betont, dass das Angebot der Tagespflege politisch gewollt sei und im Rahmen des rechtlich Möglichen unterstützt werde.

 

Aus dem Publikum wird die Frage gestellt, ab wann diese neue Regelung gelten soll.

 

Herr Naumann teilt dazu mit, dass man sich kurzfristig in der beschriebenen Richtung verständigen könne, sofern der Jugendhilfeausschuss dieses Vorgehen gutheißt. Zielgröße dabei sei der Status Quo.

 

Herr Förschler erläutert, dass sich der Gesetzentwurf an der mangelhaften Versorgungssituation im Westen Deutschlands orientiert und zusätzlich die Qualifizierung der Tagespflege fordert und Lösungswege für die Besteuerung der Tagespflege aufzeigen will. Er rät, sich beim weiteren Vorgehen am Tenor des Gesetzentwurfs zu orientieren.

 

Herr Wuttig bringt einen Beschlussvorschlag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein und begründet diesen. Es gebe den politischen Auftrag, Verwirrung durch eine zweimalige Veränderung im Bereich der Tagespflege zu vermeiden.

 

Herr Prof. Dr. Dittberner versteht den Antrag als Vorschlag eines Moratoriums und bezeichnet dies als mutigen Schritt. Er rät, den Begriff "Entwicklung" im Antrag im Interesse größerer Klarheit durch "Entscheidung" zu ersetzen.

Herr Wuttig übernimmt diesen Vorschlag für die Antragsteller.

 

Herr Bliemeister verteilt eine Übersicht zur Verteilung der Kinder auf Kindertagesstätten und Tagespflege (Anlage 1) und fügt zu den Kosten der Betreuung aus, dass bei den Kindern unter 3 Jahren die Tagespflege etwas günstiger abschneidet, während bei den Kindern zwischen 3 und 6 Jahren die Kosten je nach Betreuungsumfang etwa gleich hoch oder auch etwas höher  sind.

 

Eine Besucherin verliest ein Schreiben des Bundesjugendministeriums, in dem den Ländern vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung Abwarten angeraten wird.

 

Herr Förschler rät den anwesenden Eltern, vor allem auch auf Landesebene am Ball zu bleiben und verweist hierbei auf den Landesjugendhilfeausschuss.

 

Frau Gerhold fordert, bei der Diskussion über die Zukunft der Tagespflege Qualitätsfragen  nicht zu vernachlässigen. Im Bereich der Kindertagesstätten sei dies inzwischen selbstverständlich.

 

Der Beschlussvorschlag der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen wird nunmehr in folgender Form zur Abstimmung gestellt:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird gebeten, die aufgrund des Schreibens der Senatsjugendverwaltung vom 26.09.2007 eingeleiteten Veränderungen im Bereich der Tagesgroßpflegestellen (Pflegestellen mit bis zu 5 Kindern bzw. Verbundpflegestellen mit bis zu 8 Kindern) - sofern hierüber keine Übereinstimmung mit der Pflegestelle besteht - nicht zum 01.08.2008 vorzunehmen, sondern zunächst die weitere bundesgesetzliche Entscheidung (vgl. hierzu § 43 Abs. 3 SGB VIII / Referenten-Entwurf BMFSFJ) und ggf. daraufhin veränderte landesrechtliche Regelungen (vgl. hierzu § 32 AGKJHG) abzuwarten.

 

In dieser Form beschlossen (13/-/2).

 

Herr Naumann kündigt für die übernächste JHA-Sitzung eine Vorlage zur Altersbegrenzung in der Tagespflege an. Es sei zu überlegen, Tagespflege, abgesehen von den ausdrücklich im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen inbesondere für die heilpädaogische Tagespflege, auf die unter 3-Jährigen zu beschränken. Dies müsse aber nicht heute entschieden werden.

 

Frau Klose hält die Klärung der Frage, warum viele Eltern die Großtagespflege anderen Angeboten vorziehen, für vorrangig. Es müsse darum gehen, Strukturen in der Tagesbetreuung insgesamt zu verbessern.

 

Herr Naumann wiederholt, es sei zu entscheiden, welche Kinder künftig in Tagespflege aufgenommen werden und für welchen Zeitraum. An dieser Diskussion sollten auch die Kindertagesstätten beteiligt werden. Er sei sehr gespannt auf Vorschläge zu diesem Thema.

 

Herr Washofer verlangt, bei der Erörterung dieser Fragen die Bedürfnisse der Kinder in den Vordergrund zu stellen.

 

Frau Zeugner fordert, Kitas und Tagespflege nicht gegeneinander auszuspielen. Ihrer Meinung nach sollten Eltern selbst entscheiden, welches Angebot sie für ihr Kind vorziehen.

 

Ein Besucherin vertritt die Auffassung, erst eine Altersmischung mache Tagespflege zum familienähnlichen Modell, das die Stärke dieses Angebots sei.

 

Herr Neuhoff beendet die Diskussion zum diesem Thema für heute und kündigt deren Fortsetzung am 5. Juni an.

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen