Auszug - Moschee-Projekt zum Scheitern verurteilt?
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Zur
Beantwortung Herr BzStR Gröhler: Herr
Riedel, in der Tat, das finde ich sehr schön, dass Sie sagen, es geht darum,
dass wir auch darstellen, dass es sich hier um ein ordnungsgemäßes Verfahren
handelt. An der Stelle will ich vielleicht ´mal einflechten, dass ich mich über
die Äußerungen des Innensenators dann doch ein wenig geärgert habe, so muss man
schon sagen, weil mit Erstaunen reicht es allein ja nicht mehr aus. Da ruft
mich der Innensenator an und lässt sich von mir eine Viertelstunde (lang)
erklären, wie die planungsrechtliche Situation ist und warum ich zu dem
Ergebnis gekommen bin und sagt dann zu mir, na können Sie mir nicht ´mal die
Unterlagen ´rüberreichen, vielleicht kann ich das ja noch ´mal durchprüfen, ob
es nicht doch noch ´ne Baugenehmigungsfähigkeit gibt? Darauf hin erkläre ich
ihm, dass es ja noch immer eine Bezirksangelegenheit ist und nachdem er all
meine Informationen sozusagen an sich genommen hat, erklärt er einen Tag später
in der Presse, dass das Bezirksamt aus fadenscheinigen Gründen das Ganze
abgelehnt hat. Also,
erstens, wenn der Innensenator so viel überfließende, baurechtliche Kenntnisse
hat, dann frage ich mich, wieso er sie nicht seiner Kollegin Junge-Reyer zur
Verfügung stellt, dann würde die nicht reihenweise ihre Verfahren beim
Verwaltungsgericht verlieren. Und zum
anderen hätte ich von einem Innensenator eigentlich erwartet, dass er an die
Öffentlichkeit geht und sagt, das Bezirksamt ist zu dem Ergebnis gekommen, aber
gleichzeitig hat das Bezirksamt dem Antragsteller angeboten, in ein
Bebauungsplanverfahren zu gehen. Das ist doch eine positive Nachricht, dass ein
islamisches Kulturzentrum zum ersten Mal in Berlin mit einem eigenständigen
Bebauungsplan planungsrechtlich sicher gemacht wird und nicht vor dem
Verwaltungsgericht möglicherweise von irgendeinem Nachbarn wegen irgendeinem
emissionsschutzrechtlichen Konflikt, den man übersehen hat,
“weggeschossen” wird. Also,
insofern hätte ich mir doch vom Innensenator eine positive Äußerung auch an die
islamische Community in der Stadt gewünscht und nicht noch Öl ins Feuer zu
gießen und zu sagen, die haben da aus politischen Gründen in
Charlottenburg-Wilmersdorf falsch entschieden. Also, ich sag ´mal, wie die
Hauptverwaltung da mit dem Bezirk wieder umgeht, ist, man kann ja zu dem Thema
stehen, wie man will, aber ich finde in der öffentlichen Wahrnehmung einfach
nicht in Ordnung. Zu 2. Die
planungsrechtlichen Hindernisse sind wie folgt: Entweder wir stellen uns auf
den Standpunkt, es handelt sich noch um ein Industriegebiet über den alten
Bebauungsplan oder wir prüfen es an Hand der Frage, ist es schon ein
Gewerbegebiet, wo Sie ja selbst zur Kenntnis genommen haben, dass wir etwas vor
1 ½ Jahren, als es Inssan hier in Charlottenburg-Wilmersdorf noch gar nicht
gab, angefangen haben, durch ein B-Plan-Änderungsverfahren den alten B-Plan
Industriegebiet zu einem B-Plan Gewerbegebiet zu transportieren oder zu
transformieren, auf der Grundlage der heutigen Baunutzungsverordnung aus 1990
und wir haben übrigens damals in die Begründung ´reingeschrieben, um den Produktionsstandort
für Gewerbebetriebe in Charlottenburg zu erhalten, also wir hatten ja explizit
die Überlegung, dieses Gewerbegebiet weiter als Gewerbegebiet zu entwickeln.
Egal, ob Sie sich jetzt auf den Standpunkt stellen, es ist planungsrechtlich
noch Industriegebiet oder es ist schon auf dem Werden zum Gewerbegebiet. Die
Beurteilung bleibt in der Frage die Gleiche: Sind die beantragten Wohnungen aus
Emissionsschutzgründen nicht genehmigungsfähig. Wir waren
mehrfach vor Ort. Wir haben uns angeguckt, dass da tatsächlich noch gewerbliche
Produktion stattfindet, dass auch noch Verkehr, Anliefer- und Ablieferverkehr
stattfindet. Und die, die dort im Gewerbeindustriegebiet z. Zt. rechtmäßig
arbeiten und existieren, haben einen Anspruch auf Erhaltung ihres Plangebiets
innerhalb dieses Blocks. Insofern würde man jetzt störende, sensible Nutzungen
´reingenehmigen, die nicht der Ausweitung entsprechen, würde man natürlich dort
Quellen ´reinbringen, die einen Abwehranspruch gegen die Gewerbebetriebe
hätten. Also Wohnen und Industrie oder Gewerbe in diesem Block ist
planungsrechtlich z. Zt. nicht miteinander zu vereinbaren. In Anbetracht auch
der Nutzung, wie das Gebiet tatsächlich noch durch die Gewerbebetriebe dort
belastet und bespielt wird. Darüber
hinaus ist auch nicht genehmigungsfähig die Einrichtung eines Kindergartens. Es
ist nicht genehmigungsfähig, was alles an weiteren sozialen Komponenten im
Antrag drin war. Die Sozialeinrichtung mit Frauenberatungszentrum und ähnlichen
Dingen, also alles, was die soziale Komponente hat und gestört werden könnte,
von den rechtmäßig vorhandenen Betrieben, ist (nicht) genehmigungsfähig. Was auch
nicht z. Zt. jetzt hier im Planungsrecht zu generieren ist, ist ein großer
Versammlungssaal, der da genutzt werden soll für Hochzeitsfeiern und wir meinen
auch, dass die Moschee selbst nicht genehmigungsfähig ist, weil wir haben die
gesamte zur Verfügung stehende Kommentarliteratur zum BauGB und BauNVO gewälzt
und finden immer wieder den Hinweis, dass das nur zulässig wäre im Zusammenhang
mit gewerblichen Betrieben, die im Plangebiet bereits vorhanden sind. Das ist
es ja nicht. Die Beurteilung gilt im übrigen für eine Moschee genauso, wie für
eine evangelische oder katholische Kirche oder wie für eine Synagoge. Sie ist
losgelöst von allen religiösen Überlegung. Das will ich an der Stelle nur noch
´mal sagen. Zu. 3 Wir haben
dem potenziellen Investor angeboten, dass, wenn es eine Mehrheit in der BVV,
die sich ja abzeichnen würde, geben würde, wir in ein B-Planverfahren eintreten
würden. Ich gehe dabei davon aus, dass es sich nicht um ein vorhabenbezogenes
Bebauungsplanverfahren handelt, weil es die anderen Seite doch relativ stark in
der Mitwirkungsnotwendigkeit belasten würde, sondern wir einen
“normalen” Bebauungsplan sozusagen machen würden. Dabei muss dann
geprüft werden, ob er im beschleunigten Verfahren ablaufen kann, aber da bin
ich jetzt sehr vorsichtig, weil ich ja weiß, dass das beschleunigte Verfahren
bei Teilen der BVV immer auf sehr starke Skepsis stößt, nicht wahr Frau Centgraf?
Übrigens
kann ich da ´mal nur sagen, alle, die jetzt ´mal gesagt haben, ist ja
unerträglich, dass Gröhler jetzt ein B-Planverfahren will. Sonst immer, wenn
ich befreie, heißt es immer, na, die Befreiungen, die da im Hinterzimmer
gemacht werden, die zeigt er uns erst einmal in der Befreiungsliste, die wollen
wir alle einzeln sehen. Jetzt sage ich mal Bebauungsplan, große öffentliche
Beteiligung, jetzt sagen alle warum haste nicht befreit? Also, wie ich es hier
mache, es ist immer falsch, ich bekomme das schon mit. Zu 4. Zwölf
Monate Frist, also in 12 Monaten schafft man es nicht, weil wenn Sie sich die
gesetzlichen Fristen anschauen, sehen Sie, dass sie mindestens 54 Wochen im
besten Falle brauchen, realistisch müssen wir von 14 oder 15 Monaten ausgehen,
weil es ja auch BVV-Beschlüsse gibt, dass wir in Ferienzeiten nicht komplett
auslegen dürfen und andere Sachen. Also, ich sage ´mal, wenn man von 15 Monaten
ausgeht, so haben wir es ja auch Herrn Jotzo gesagt, dann ist man auf dem
richtigen Weg. Zu 5. Ja, das
Bezirksamt sieht sich in der Lage, Prüfungen parallel vorzunehmen, so wie wir
es über eine Planreifeerklärung des Stadtplanungsausschusses ja auch bei
anderen Investitionsvorhaben über Bebauungspläne gerne machen und z. B. das
jetzt eingereichte Verkehrsgutachten selbstverständlich zum Gegenstand des
B-Planverfahrens gemacht werden, also hier wäre an der Stelle insofern dann
auch nichts verloren und wir würden versuchen, Doppelarbeiten möglichst zu
minimieren. |
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