Auszug - Sarrazins Abrechnung mit der Kosten-Leistungs-Rechnung
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Zur
Beantwortung Frau BzBm’in Thiemen: Sehr
geehrte Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Große
Anfrage wie folgt: Zu 1. Den Beitrag
von Herrn Dr. Sarrazin in der Zeitung “Der neue Kämmerer” vom
Februar 2008 kann entnommen werden, dass er als der im Land Berlin für Finanzen
verantwortliche Senator die Instrumente der Kosten-Leistungsrechnung nicht für
effizient hält. Eine Bewertung dieser Auffassung in der Sache durch das
Bezirksamt erübrigt sich meiner Meinung nach, weil die selbe Person als
Finanzsenator vor dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 27. Februar 2008
in einem Ihnen bekannten Folienvorträgen u. a. deutlich gemacht hat, dass die
Kostenrechnung Grundlage der Budgetierung bleiben soll, weil sie ansonsten
binnen kurzer Zeit zur Datenruine ohne Relevanz verkommt und Kostenvergleiche
unmöglich würden. Möglichkeiten für Fach- und Finanzcontrolling müssen auf
allen Ebenen erhalten bleiben. So die Aussage wenige Wochen später. Darüber
hinaus hat der Finanzsenator in der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage am vergangenen
Donnerstag im Abgeordnetenhaus deutlich gemacht, dass der Senat bei den
Bezirken den Globalsummenhaushalt auf der Basis in der Kosten- und
Leistungsrechnung im Ganzen sehr gut gefahren ist. Die Kosten- und
Leistungsrechnung in der Hauptverwaltung jedoch nicht in der gegenwärtigen
Tiefe erforderlich ist. Hier könne man Geld sparen. So die Aussage letzte Woche
Donnerstag. Diese
Vorgänge und die widersprüchlichen Äußerungen bedürfen einer dringenden
politischen Erörterung. Deshalb findet auf Drängen der Bezirke am 5. Mai eine
Finanzstadträtesitzung statt. Zu 2. Im Rahmen
der Overheadanalyse 2008 sind für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im
Bereich operatives Controlling und Kosten- und Leistungsrechnung 48
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizierbar mit insgesamt 14
Stellen-Anteilen. Die Personalkosten, nach denen sie gerade gefragt haben in
der Begründung, habe ich nicht ausrechnen lassen, weil es war nicht Inhalt der
Fragestellung der Große Anfrage, aber wenn Sie es wünschen, können wir es gerne
noch nachliefern. Zu 3. und
4. Die Kosten-
und Leistungsrechnung befindet sich in einem ständigen Optimierungsprozess. Auf
die Frage, was würde geschehen, wenn das Bezirksamt ab sofort die Anregung des
Finanzsenators aufgreift und die Kosten- und Leistungsrechnung einstellt, kann
ich für das Bezirksamt eigentlich nur lapidar antworten: Das Handeln des
Bezirksamts beruht auf Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften,
Rundschreiben usw. und nicht auf Aufsätzen von Senatsmitgliedern in Fachzeitschriften.
Nein, Beschlüsse der BVV regen nur Verwaltungshandeln an, bestimmen sie aber
nicht. Denn Sie werden wohl mit mir darüber einstimmen, dass der Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf weiterhin ein Budget erhalten soll, und zwar ohne
Strafabschläge. Das wäre nämlich der Fall, wenn wir nicht mehr an der Kosten-
und Leistungsrechung und damit am Vergleichsring mit den anderen Berliner
Bezirken teilnehmen würden. Deshalb
werden wir die Kosten- und Leistungsrechnung bis zu anders lautenden
Beschlüssen des Abgeordnetenhauses auch weiterhin anwenden und auch
durchführen. Darüber hinaus haben die Berliner Bezirke in einem Positionspapier
moderne Finanzbeziehungen in Berlin festgestellt - dieses Papier wurde vor
einer Woche im Rat der Bürgermeister auch einvernehmlich beschlossen -, dass
das Budget weiterhin auf der Datenbasis der Kosten- und Leistungsrechnung zu
berechnen ist. Vorschläge zur Verbesserung der Instrumente der
Globalsummenberechnung und -verteilung und damit auch zur Kosten- und
Leistungsrechnung sind in diesem Positionspapier darüber hinaus gemacht worden.
Die Bezirke und damit auch der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf stehen zu der
eingeführten Kosten- und Leistungsrechnung, weil nur so ist ein Vergleich
innerhalb der Bezirke möglich und auch eine schrittweise Verbesserung des
eigenen Verwaltungshandelns. |
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