Auszug - Öffentlicher Beschäftigungssektor in Charlottenburg-Wilmersdorf - Chancen genutzt?
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Zur
Beantwortung Frau BzStR’in Schmiedhofer: Sehr
geehrter Herr Wittke, sehr geehrte Damen und Herren, gerne beantworte ich für
das Bezirksamt die Große Anfrage: Zu 1. Im Vorgriff auf die zu
erwartende Bundesregelung wurden ab September 2007 sogenannte
Vorschaltmaßnahmen mit 210 Plätzen initiiert, die nach der ursprünglichen
Planung zu Anfang dieses Jahres übergangslos in das zu erwartende ÖBS-Programm
übergehen sollten. Das waren die Organisation und Durchführung bezirklicher
Sozialmärkte mit 60 Stellen, Landschaftspflege im Bezirk mit 40 Stellen, bezirkliche
Mobilitätshilfedienste mit 20 Stellen, die Unterstützung von Projekten in
Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen mit 40 Stellen, Stellen des Projektes
des Frauennetzwerkes 30 Stellen und dann noch extra Stellen für Menschen mit
gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit 20 Stellen. Diese Plätze wurden alle
durch das JobCenter besetzt. Diese
Maßnahmen wurden mit den zu diesem Zeitpunkt möglichen Instrumenten des § 16
SGB II als ABM bzw. MAE in der Entgeltvariante, also jeweils mit einem
Arbeitsvertrag mit normalen Sozialabgaben, durchgeführt. Die Finanzierung der
Stellen nach dem jetzt angelaufenen ÖBS-Programm erfolgt jeweils zu 75 %, nach
dem zum 01.10.2007 neu geschaffenen § 16a des SGB II und zu 25 % aus Mitteln
des Europäischen Sozialfonds. Der neue § 16a SGB II enthält veränderte Vorgaben
in Bezug auf die Anforderung an die Maßnahmeplätze, aber auch an den
angesprochenen Personenkreis, daher musste es Änderungen geben zu den ab April
durchgeführten Maßnahmen. Der neue §
16a SGB II ist ausdrücklich und ausschließlich für Menschen mit besonders
schweren Vermittlungshemmnissen vorgesehen. Durch die schärferen Vorgaben an
den Teilnahmekreis - so müssen neben der Langzeiterwerbslosigkeit noch zwei
weitere in der Person selber begründete Vermittlungshemmnisse vorliegen -
konnte nicht die gewünschte Kontinuität in der Besetzung der Stellen erreicht
werden, d. h. es waren die Maßnahmeplätze reserviert, aber man konnte nicht
einfach die alten Personen weiter nehmen. Auch an die
Maßnahmen selber werden erhöhte Anforderungen gestellt. Insbesondere ist die
sogenannte Arbeitnehmerüberlassung nicht mehr zulässig, was bestimmte
Tätigkeiten hinsichtlich der praktischen Durchführbarkeit ausschloss. Es geht
schlicht darum, wer auch wem etwas zu sagen hat. So konnte der gesamte Bereich
der Grünarbeiten und die Hausarbeiterhilfstätigkeiten nicht, wie ursprünglich
vorgesehen, durchgeführt werden, weil die direkten Vorgesetzten immer im
Projekt sind. Als Plätze
waren bewilligt worden, seit März, folgende Maßnahmen: Durchführung von
Sozialmärkten, 70 Senioren als Verkehrsteilnehmer, fünf Besuchsdienste
Senioren, fünf Sammeln zugunsten sozialer Zwecke, fünf Bühnenwerkstatt, acht
Frauennetzwerk, 26 Unterstützung verschiedener Schulen, 28 Plätze Kitas und
Vereine, verschiedene Projekte für Seniorinnen und Senioren, 24 Plätze
Sozialintegration älterer Menschen, zehn Plätze flexible Kinderbetreuung für
Kinder Alleinerziehender, die anderen sind eher kleinere, die nenne ich jetzt
aus Zeitgründen nicht, d. h. 210 Maßnahmeplätze sind dem Grunde nach bewilligt,
es konnte aber bisher nur 134 Einzelarbeitsverträge abgeschlossen werden.
Einzelne Stellen konnten noch nicht besetzt werden, da im JobCenter und bei den
Trägern auf eine passgenaue Vermittlung geachtet wird und bisher keine
geeignete Person gefunden wurde. Bei anderen laufen die Antragsverfahren mit
konkreten Menschen. Bis Ende
Mai kann mit weiteren 36 Besetzungen gerechnet werden. Hinsichtlich
verschiedener Maßnahmeplätze musste seitens der Träger noch nachgearbeitet
werden, z. B. hat die Schuldner- und Insolvenzberatung gerade die für die
Vermittlung notwendige Arbeitsplatzbeschreibung eingereicht. Für andere Stellen
wurde z. B. der Platz aufgrund von Problemen in der Einsatzstelle zurückgezogen
oder wegen Personalwechsel oder weil man sich einfach die Einarbeitung zeitlich
nicht zutraut. Zu 2. Zielgruppe
des öffentlichen Beschäftigungssektors sind Langzeiterwerbslose, die aufgrund mehrerer
Vermittlungshemmnisse voraussichtlich auch bei intensiver Förderung keine
Chance haben, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen, also
die Probleme müssten in der Person selber liegen und jetzt nicht nur in der
äußeren Situation, dass es eben keinen Arbeitsplatz gibt. Das ist z. B. ein fehlender Schulabschluss oder eine
fehlende Ausbildung, ein Lebensalter über 50, erhebliche gesundheitliche
Einschränkungen einschließlich psychischer Auffälligkeiten oder Krankheiten,
Überschuldung, mangelnde Sprachkenntnisse in Deutsch, Wohnungslosigkeit,
Suchtprobleme, Vorstrafen und ähnliches. Bevor ein
oder eine Hilfebedürftige/r überhaupt eine Förderung nach dem § 16a SGB II
bekommen kann, muss eine mindestens sechsmonatige intensive Betreuung und
Aktivierung erfolgt sein und dann muss das JobCenter feststellen, dass eine
Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt wohl in den kommenden zwei Jahren nicht
möglich wäre. So können Sie schon aus den Fördervoraussetzungen erkennen, dass
eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt nicht so schnell erwartet werden
kann. Aber einige der vermittelten Personen müssen sich zuerst an Fähigkeiten
gewöhnen oder sich diese aneignen, die die Voraussetzung für den Einstieg in
den regulären Arbeitsmarkt sind, die zeitgenaue Pünktlichkeit, Ausdauer, auch
ein persönliches und äußeres Verhalten, was der Arbeitssituation angemessen ist
und leider oftmals auch eine realistische Selbsteinschätzung der möglichen
Chancen auf den Arbeitsmarkt. Die
anfänglichen Befürchtungen, dass überwiegend schwierige und arbeitsferne
Personen vermittelt würden, hat sich nicht bewahrheitet. Es gibt bereits jetzt
sehr viele Rückmeldungen über sehr engagierte und motivierte Beschäftigte, die
gut und eigenverantwortlich arbeiten. Der Wunsch vieler Einsatzstellen, die aus
den Vorläufermaßnahmen vertrauten Personen zu übernehmen, auch mehrjährig, ist
sicher nicht nur auf die sonst erneut zu erwartende Einarbeitung zurück zu
führen, sondern schlicht und einfach auf das Engagement und die Lernbereitschaft
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ein Fazit
für die Chancen für eine dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt
kann seriös noch nicht gezogen werden, weil die Maßnahme gerade erst begonnen
hat, aber mit Sicherheit kann man heute schon sagen, dass die langfristige
Beschäftigung über einen richtigen Arbeitsmarkt natürlich die Reintegration
erhöhen wird. Die Einsatzstellen werden zwar keine Möglichkeiten für eine
dauerhafte Übernahme bieten können, da es sich um zusätzliche Stellen handelt.
Es ist bereits ein Erfolg, dass Menschen, die sonst vom Arbeitsmarkt
abgekoppelt wären, eine tariflich bezahlte sinnvolle Tätigkeit bekommen. Das
Angebot von werthaltiger Arbeit anstelle von Transferleistungen fördert
natürlich auch die Integration in die Gesellschaft, den Aufbau sozialer
Kontakte und damit das nicht unwichtige Selbstwertgefühl. Zu 3. In der
Regel werden die Arbeitsverträge für ein Jahr abgeschlossen. Das JobCenter muss
regelmäßig prüfen, ob die Teilnehmenden noch zum angesprochenen Personenkreis
gehören, also sprich, dass sie noch nicht soweit gefördert worden sind, dass
die Vermittlungshemmnisse nicht mehr da sind, das ist eine sehr deficile
Situation, dann ist es möglich, dass die Verträge noch um ein weiteres Jahr
verlängert werden und dann wahrscheinlich noch einmal um ein Jahr. Damit kann
nicht nur eine Kontinuität und Nachhaltigkeit in den sinnvollen Projekten
erreicht werden, die Teilnehmenden haben die Chance, sich mit den übertragenden
Aufgaben sich auch zu identifizieren. Nach § 16a SBG II ist theoretisch erlaubt
unter verschiedenen Voraussetzungen sogar eine unbefristete Beschäftigung zu
erhalten. Das gibt es im Moment für Berlin noch nicht, ist auch nicht
vorhersehbar, wäre aber für eine bestimmte Personengruppe sehr wünschenswert
und wird auch davon abhängen, inwieweit der Senat sich da auch finanziell
einbringen wird. Frau Dr.
Suhr: Versuchen
Sie die letzte Minute gut zu füllen, Frau Schmiedhofer. Ich wollte die Zeit
ansagen. Frau
BzStR’in Schmiedhofer: Das
Arbeitsentgelt entspricht 1.300 EUR Arbeitnehmer-Brutto, das sind (pro Stunde)
7,50 EUR. Daraus ergibt sich das Problem, dass ein Tariflohn gefunden werden
muss, der der Tätigkeit entspricht, das ist nicht immer ganz leicht,
Teilzeitarbeit ist möglich. Zu 4. Ziel ist
ein gesellschaftlicher Mehrwert, Verbesserung der Perspektiven der
älterwerdenden Gesellschaft, Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Bezirke
können eigene Schwerpunkte setzen, haben wir gemacht, das JobCenter hat unsere
Maßnahmen alle akzeptiert. So und
jetzt kann ich die für Sie wahrscheinlich spannendste Frage leider nicht
beantworten, ich hoffe, die Vorsteherin gibt mir dann die Gelegenheit, dies im
Zuge der Debatte zu tun. Ich möchte hier nicht “mit dem Besen
weggeschickt” werden. Zusatzfrage BV
Prof. Dr. Dittberner: Frau Stadträtin, könnten Sie dann bitte die Frage 5 noch
beantworten? Zu 5. Es wird Sie nicht überraschen, dass die Einrichtung abhängig
ist von den finanziellen Möglichkeiten, die dem JobCenter vorgegeben werden,
aber leider nicht nur von den Möglichkeiten selber, die werden vorgegeben,
sondern auch im Rahmen der Quote, die die Agentur für Arbeit, als leider die
Federführende in den Entscheidungen des JobCenters vorgibt. Und da ist eines
gesagt: Nur 52 % der Mittel der öffentlich geförderten Beschäftigung dürfen
verwendet werden von dem Eingliederungstitel, das sind ungefähr 30 Mio. Davon
dürfen nur 52 % für Beschäftigung fördernde Maßnahmen verwendet werden. Wir
hatten im arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramm für 2008 einen deutlich
höheren Anteil. Der musste auf Druck der Agenturseite wieder herausgenommen
werden. Zu dem Bereich öffentlich geförderte Beschäftigung oder
beschäftigungsschaffende Maßnahmen gehören ABM, MAE und jetzt eben auch die
Maßnahmen nach dem § 16a SGB II. Die Möglichkeit der Finanzierung der öffentlich geförderten
Beschäftigung wird von unserem JobCenter gut ausgeschöpft. Wir lagen letztes
Jahr auf Platz 1, z. Zt. auf dem zweiten Platz und die Summe von 52 % kann nur
dann überschritten werden, wenn es sich im Rahmen der Haushaltswirtschaft so
anbietet. Dann wird auch die Struktur da sein, dies zu tun. Mehr möchte ich
jetzt an dieser Stelle dazu nicht sagen. Es entspricht in jedem Fall dem Wunsch
des Bezirksamtes und nicht nur dem Bezirksamt in der Trägervertreter, sondern
durchaus auch einigen im JobCenter arbeitenden Menschen... Abstimmungsergebnis: dafür: dagegen: Enthaltung: |
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