Auszug - Ausreichende Finanzierung der bezirklichen psychiatrischen Pflichtversorgung
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BV Schöne kritisiert die Neuregelung der Finanzierung im Psychiatriebereich durch den Senat, die sich auf Sozialindizes stütze. Im Bezirk Zehlendorf-Steglitz sei ein ähnlicher Antrag gestellt. Der Antrag soll die bedarfsorientierte Zuweisung für die psychiatrische Pflichtversorgung wiederherstellen. Die Bezirksstadträtin berichtet über eigene Anstrengungen, die Zuweisungsregelungen zu verändern, die für den Doppelhaushalt 2008/09 eine Verteilung der Mittel auf die Bezirke zu 90% nach den Sozialstrukturdaten vorsieht. Das Bezirksamt hat darauf hingewiesen, dass die Verbreitung von psychischen Erkrankungen nicht mit der Sozialstruktur korreliert. Seit kurzem liegt dem Bezirksamt die Mitteilung vor, dass für das Jahr 2010 die Zuweisung um 30.000 € höher liegen wird, da die Grundlage für die Zuweisung verändert wurde: 50% entsprechend der Sozialstruktur, 40% entsprechend der Einwohnerzahl und 10% der Erstkontakte beim Sozialpsychiatrischen Dienst. BV Hansen lehnt den Antrag vor diesem Hintergrund ab. BV Centgraf betont, dass das Bezirksamt bereits ohne Beschluss tätig ist und bewertet den Antrag als zu pauschal. Der Antrag wird daher nicht unterstützt. BV Dittner sieht den Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt. Der Antrag wird abgestimmt. Der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Die
Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin für eine bedarfsgerechte
Grundausstattung der bezirklichen Pflichtversorgung durch entsprechende
Bereitstellung der Transfermittel durch das Land Berlin einzusetzen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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