Auszug - DS-Nr. 320/3 - VzK - Betr. Charlottenburg-Wilmersdorf setzt Prioritäten für den Kinderschutz  

 
 
27. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 26.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Naumann erläutert die langwierigen Prozesse der Stellenbesetzung, die zur Folge haben, dass die von der BVV geforderte Besetzung von 53 Stellen im RSD noch immer nicht erreicht werden konnten

Herr Naumann erläutert die langwierigen Prozesse der Stellenbesetzung, die zur Folge haben, dass die von der BVV geforderte Besetzung von 53 Stellen im RSD noch immer nicht erreicht werden konnten. Verzögerungen gab es u.a. durch die Rückkehr von ehemaligen Bezirksamtsmitarbeiter/innen vom Job-Center, durch die Auflagen des Rechnungshofs und die Abläufe beim Zentralen Stellenpool (ZeP). Er berichtet weiter, dass sich das Bezirksamt aktuell auf ein Modell zur Umsetzung der Stellenoption 2009 verständigt hat. Zu verteilen war eine Einsparung in Höhe von 1,113 Mio. Euro, was 29,3 Stellen entspricht. Anders als in den Vorjahren soll diesmal die Differenz zwischen den Ist-Ausgaben für Personal und den Personalkostenanteilen des Produktsummenbudgets zugrunde gelegt werden, wodurch auf die Abt. Jugend 4,6 Stellen entfallen. Er bedauert, dass die von der BVV beschlossene Vorgabe der o.g. 53 Stellen bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt worden ist, d.h. diese Stellen trotz des politischen Stellenwerts dieser Aufgaben nicht herausgerechnet wurden.

 

Frau von Pirani berichtet, dass u.a. der Umgang mit freien Stellenanteilen häufig unlösbare Probleme aufwerfe. Allerdings habe sie auch den Eindruck, dass es dem Jugendamt besonders schwer gemacht werde. Ebenfalls für unlösbar halte sie die Vorgabe, weitere 4,6 Stellen einzusparen. Ggf. müsse die Diskussion über die Auslagerung von Aufgaben an freie Träger wieder aufgenommen werden, was aber letztlich auch keinen Ausweg darstelle. Bei einer Abgabe z.B. von Aufgaben des Pflegekinderdienstes verblieben trotzdem Koordinierungsaufgaben beim Jugendamt, zudem werde der HzE-Haushalt zusätzlich belastet. Bei einer Übertragung von Angeboten der Jugendarbeit gebe es keine landesweite und zuverlässige Finanzierungsgrundlage, so dass eine längerfristige Weiterführung nicht gesichert sei.

 

Frau Köthe möchte wissen, ob bereits über eine Übertragung an freie Träger nachgedacht werde.

 

Herr Naumann verneint dies für den gegenwärtigen Zeitpunkt.

 

Frau Köthe möchte weiter wissen, ob die geschilderten Schwierigkeiten z.B. durch Haushalts- und Beamtenrecht unvermeidbar oder doch “hausgestrickt” sind.

 

Frau von Pirani beantwortet dies mit “sowohl als auch”. Sie berichtet weiter von dem Versuch, aus dem ZeP zu besetzen: Von 7 avisierten Personen sind nur drei zum Vorstellungsgespräch erschienen, von denen eine vielleicht in Frage kommt. Aufgrund der vielen in diesem Jahr noch  entstehenden Vakanzen sei unter der Voraussetzung der Stellenbesetzung mit Überhang eine Besetzung der beiden für Kinderschutzaufgaben zusätzlich geschaffenen Stellen nicht möglich.

 

Herr Göpel hält es für erforderlich, dass der JHA aktiv wird, insbesondere wenn durch die personelle Unterbesetzung der Kinderschutz im Bezirk nicht mehr gesichert werden kann.

 

Herr Prof. Dr. Dittberner hält es für einen nicht hinnehmbaren Skandal, wenn die Bürokratie und der Stellenpool den von der Bezirks- und der Landespolitik gewollten Kinderschutz ausbremsen.

 

Herr Naumann erläutert, dass im Bericht zur Drucksache Nr. 2074/2 dargestellt wurde, dass für die Durchführung aller RSD-Aufgaben mindestens 53 Stellen erforderlich sind, davon etwa die Hälfte für Kinderschutzaufgaben. Da der Kinderschutz Vorrang habe, gehen nichtbesetzte Stellen zu Lasten der anderen wichtigen, zumeist gesetzlichen Aufgaben. Der Kinderschutz sei im Bezirk weiterhin gesichert. Trotzdem sei es sehr unerfreulich, dass der parteiübergreifende Wille des Abgeordnetenhauses für einen verbesserten Kinderschutz bei der Umsetzung auf die geschilderten Hindernisse stosse.

 

Frau Guse-Manke möchte wissen, ob es richtig sei, dass 53 Stellen zwar finanziert, aber nicht vollständig besetzbar seien. Frau von Pirani bestätigt dies.

 

Herr Neuhoff kritisiert, dass der Senat zwar ein Netzwerk Kinderschutz wolle, sich aber einem Einstellungskorridor für Sozialarbeiter/innen verweigere. Er möchte wissen, wie viele Stellen durch ein “Outsourcing” des Pflegekinderdienstes für den Kinderschutz gewonnen werden könnten.

 

Herr Naumann teilt dazu mit, dass er bereits eine entsprechende Anfrage an die Bezirke Spandau und Reinickendorf veranlasst habe, die diesen Schritt bereits vollzogen haben. Er würde es allerdings sehr bedauern, wenn eine Abgabe des Pflegekinderdienstes unvermeidbar würde.

 

Herr Wuttig fordert ein Zeichen des JHA, um die Forderung nach einer zügigen Besetzung freier Stellen zu unterstreichen. Hilfreich dafür wäre zusätzliches Material, wie dies in den anderen Bezirken verläuft.

 

Herr Wendt meint, dass der JHA letztlich nur an die Verantwortlichen appellieren könne. Er erhofft sich mehr von der neuen Kinderschutz-AG des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA).

 

Frau von Pirani erläutert, dass die genannte Mindestzahl von 53 Stellen noch aus der Zeit vor dem Netzwerk Kinderschutz stammt, welches weitere 2 Stellen für den Bereich Koordination fordert. Aber auch diese Stellenausstattung sei aufgrund der im Netzwerk vorgesehenen Verfahrensstandards noch unzureichend. Auch der für die Sozialraumorientierung benötigte Personalbedarf sei aufgrund der damals noch nicht vorhandenen Erfahrungen nur vorläufig beschrieben worden.

 

Frau Guse-Manke fordert eine deutliche Stellungnahme des JHA als Unterstützung für schnelle Außeneinstellungen.

 

Herr Neuhoff verweist darauf, dass es eine solche Erklärung mit dem Beschluss Drs.Nr. 320//3 - Charlottenburg-Wilmersdorf  setzt Prioritäten für den Kinderschutz – bereits gibt.

 

Herr Prof. Dr. Dittberner sieht in dem Verfahren des Senats, zur Umsetzung des Netzwerks Kinderschutz auf den ZeP zu verweisen, obwohl es in diesem keine geeigneten Fachkräfte mehr gibt, einen faulen Trick. Dabei dürfe nicht aus dem Blick geraten, welche Parteien im Land und im Bezirk diese Politik verantworten.

 

Frau Klose spricht sich dafür aus, nicht auf die neue LJHA-AG zu warten. Zwar wisse der Senat auch ohne Hinweise aus den Bezirken sehr wohl, dass seine Strategie in der Praxis nicht umsetzbar sei, trotzdem sollte der JHA auf weitere Appelle nicht verzichten.

 

Herr Neuhoff fragt, wie weit die Forderung der BVV im Beschluss Drs.Nr. 320/3 umgesetzt werden konnte, das Jugendamt nicht unangemessen an Stellenreduzierungen zu beteiligen.

 

Herr Naumann berichtet, dass das Jugendamt zwar nicht überproportional belastet wurde, möglicherweise greife diese Sicht aber zu kurz. Eigentlich müssten die von der BVV für unverzichtbar gehaltenen 53 Stellen bei der Ermittlung von abteilungsbezogenen Personalkürzungsquoten “vor die Klammer” gezogen werden. In diese Richtung gingen Beschlüsse, die es z.B. in Treptow-Köpenick gebe.

 

Frau von Pirani erinnert in diesem Zusammenhang an die Kita-Personalverordnung, wodurch in der Vergangenheit die Beschäftigen der bezirklichen Kindertagesstätten bei Personaleinsparungen nicht in die Berechnung eingingen.

 


 

 
 

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