Auszug - DS-Nr. 320/3 - VzK - Betr. Charlottenburg-Wilmersdorf setzt Prioritäten für den Kinderschutz
Herr Naumann
erläutert die langwierigen Prozesse der Stellenbesetzung, die zur Folge haben,
dass die von der BVV geforderte Besetzung von 53 Stellen im RSD noch immer
nicht erreicht werden konnten. Verzögerungen gab es u.a. durch die Rückkehr von
ehemaligen Bezirksamtsmitarbeiter/innen vom Job-Center, durch die Auflagen des
Rechnungshofs und die Abläufe beim Zentralen Stellenpool (ZeP). Er berichtet
weiter, dass sich das Bezirksamt aktuell auf ein Modell zur Umsetzung der
Stellenoption 2009 verständigt hat. Zu verteilen war eine Einsparung in Höhe
von 1,113 Mio. Euro, was 29,3 Stellen entspricht. Anders als in den Vorjahren
soll diesmal die Differenz zwischen den Ist-Ausgaben für Personal und den
Personalkostenanteilen des Produktsummenbudgets zugrunde gelegt werden, wodurch
auf die Abt. Jugend 4,6 Stellen entfallen. Er bedauert, dass die von der BVV
beschlossene Vorgabe der o.g. 53 Stellen bei dieser Berechnung nicht
berücksichtigt worden ist, d.h. diese Stellen trotz des politischen
Stellenwerts dieser Aufgaben nicht herausgerechnet wurden.
Frau von
Pirani berichtet,
dass u.a. der Umgang mit freien Stellenanteilen häufig unlösbare Probleme
aufwerfe. Allerdings habe sie auch den Eindruck, dass es dem Jugendamt
besonders schwer gemacht werde. Ebenfalls für unlösbar halte sie die Vorgabe,
weitere 4,6 Stellen einzusparen. Ggf. müsse die Diskussion über die Auslagerung
von Aufgaben an freie Träger wieder aufgenommen werden, was aber letztlich auch
keinen Ausweg darstelle. Bei einer Abgabe z.B. von Aufgaben des
Pflegekinderdienstes verblieben trotzdem Koordinierungsaufgaben beim Jugendamt,
zudem werde der HzE-Haushalt zusätzlich belastet. Bei einer Übertragung von
Angeboten der Jugendarbeit gebe es keine landesweite und zuverlässige
Finanzierungsgrundlage, so dass eine längerfristige Weiterführung nicht
gesichert sei. Frau
Köthe möchte
wissen, ob bereits über eine Übertragung an freie Träger nachgedacht werde. Herr
Naumann verneint
dies für den gegenwärtigen Zeitpunkt. Frau
Köthe möchte weiter
wissen, ob die geschilderten Schwierigkeiten z.B. durch Haushalts- und
Beamtenrecht unvermeidbar oder doch “hausgestrickt” sind. Frau von
Pirani beantwortet
dies mit “sowohl als auch”. Sie berichtet weiter von dem Versuch,
aus dem ZeP zu besetzen: Von 7 avisierten Personen sind nur drei zum
Vorstellungsgespräch erschienen, von denen eine vielleicht in Frage kommt.
Aufgrund der vielen in diesem Jahr noch
entstehenden Vakanzen sei unter der Voraussetzung der Stellenbesetzung
mit Überhang eine Besetzung der beiden für Kinderschutzaufgaben zusätzlich
geschaffenen Stellen nicht möglich. Herr
Göpel hält es für
erforderlich, dass der JHA aktiv wird, insbesondere wenn durch die personelle
Unterbesetzung der Kinderschutz im Bezirk nicht mehr gesichert werden kann. Herr
Prof. Dr. Dittberner
hält es für einen nicht hinnehmbaren Skandal, wenn die Bürokratie und der
Stellenpool den von der Bezirks- und der Landespolitik gewollten Kinderschutz
ausbremsen. Herr
Naumann erläutert,
dass im Bericht zur Drucksache Nr. 2074/2 dargestellt wurde, dass für die
Durchführung aller RSD-Aufgaben mindestens 53 Stellen erforderlich sind, davon
etwa die Hälfte für Kinderschutzaufgaben. Da der Kinderschutz Vorrang habe,
gehen nichtbesetzte Stellen zu Lasten der anderen wichtigen, zumeist
gesetzlichen Aufgaben. Der Kinderschutz sei im Bezirk weiterhin gesichert.
Trotzdem sei es sehr unerfreulich, dass der parteiübergreifende Wille des
Abgeordnetenhauses für einen verbesserten Kinderschutz bei der Umsetzung auf
die geschilderten Hindernisse stosse. Frau
Guse-Manke möchte
wissen, ob es richtig sei, dass 53 Stellen zwar finanziert, aber nicht
vollständig besetzbar seien. Frau von Pirani bestätigt dies. Herr
Neuhoff kritisiert,
dass der Senat zwar ein Netzwerk Kinderschutz wolle, sich aber einem
Einstellungskorridor für Sozialarbeiter/innen verweigere. Er möchte wissen, wie
viele Stellen durch ein “Outsourcing” des Pflegekinderdienstes für
den Kinderschutz gewonnen werden könnten. Herr
Naumann teilt dazu
mit, dass er bereits eine entsprechende Anfrage an die Bezirke Spandau und
Reinickendorf veranlasst habe, die diesen Schritt bereits vollzogen haben. Er
würde es allerdings sehr bedauern, wenn eine Abgabe des Pflegekinderdienstes
unvermeidbar würde. Herr
Wuttig fordert ein
Zeichen des JHA, um die Forderung nach einer zügigen Besetzung freier Stellen
zu unterstreichen. Hilfreich dafür wäre zusätzliches Material, wie dies in den
anderen Bezirken verläuft. Herr
Wendt meint, dass
der JHA letztlich nur an die Verantwortlichen appellieren könne. Er erhofft
sich mehr von der neuen Kinderschutz-AG des Landesjugendhilfeausschusses
(LJHA). Frau von
Pirani erläutert,
dass die genannte Mindestzahl von 53 Stellen noch aus der Zeit vor dem Netzwerk
Kinderschutz stammt, welches weitere 2 Stellen für den Bereich Koordination
fordert. Aber auch diese Stellenausstattung sei aufgrund der im Netzwerk
vorgesehenen Verfahrensstandards noch unzureichend. Auch der für die
Sozialraumorientierung benötigte Personalbedarf sei aufgrund der damals noch
nicht vorhandenen Erfahrungen nur vorläufig beschrieben worden. Frau
Guse-Manke fordert
eine deutliche Stellungnahme des JHA als Unterstützung für schnelle
Außeneinstellungen. Herr
Neuhoff verweist
darauf, dass es eine solche Erklärung mit dem Beschluss Drs.Nr. 320//3 -
Charlottenburg-Wilmersdorf setzt
Prioritäten für den Kinderschutz – bereits gibt. Herr
Prof. Dr. Dittberner
sieht in dem Verfahren des Senats, zur Umsetzung des Netzwerks Kinderschutz auf
den ZeP zu verweisen, obwohl es in diesem keine geeigneten Fachkräfte mehr
gibt, einen faulen Trick. Dabei dürfe nicht aus dem Blick geraten, welche
Parteien im Land und im Bezirk diese Politik verantworten. Frau
Klose spricht sich
dafür aus, nicht auf die neue LJHA-AG zu warten. Zwar wisse der Senat auch ohne
Hinweise aus den Bezirken sehr wohl, dass seine Strategie in der Praxis nicht
umsetzbar sei, trotzdem sollte der JHA auf weitere Appelle nicht verzichten. Herr
Neuhoff fragt, wie
weit die Forderung der BVV im Beschluss Drs.Nr. 320/3 umgesetzt werden konnte,
das Jugendamt nicht unangemessen an Stellenreduzierungen zu beteiligen. Herr
Naumann berichtet,
dass das Jugendamt zwar nicht überproportional belastet wurde, möglicherweise
greife diese Sicht aber zu kurz. Eigentlich müssten die von der BVV für
unverzichtbar gehaltenen 53 Stellen bei der Ermittlung von abteilungsbezogenen
Personalkürzungsquoten “vor die Klammer” gezogen werden. In diese
Richtung gingen Beschlüsse, die es z.B. in Treptow-Köpenick gebe. Frau von
Pirani erinnert in
diesem Zusammenhang an die Kita-Personalverordnung, wodurch in der
Vergangenheit die Beschäftigen der bezirklichen Kindertagesstätten bei
Personaleinsparungen nicht in die Berechnung eingingen. |
|||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |