Auszug - Naherholungsgebiet Teufelsbergareal 3: Sicherung der Bauschuttdeponie und eine Zukunft für ein innenstadtnahes Ausflugsziel  

 
 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0715/3 Naherholungsgebiet Teufelsbergareal 3:
Sicherung der Bauschuttdeponie und eine Zukunft für ein innenstadtnahes Ausflugsziel
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Dr.Lehmann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Frau BzStRin Schmiedhofer:

Zur Beantwortung Frau BzStRin Schmiedhofer:

 

Zu 1.

Dem Bezirksamt ist der Zustand der beiden Trümmerberge aus zahlreichen dienstlichen und noch mehr privaten Ortsterminen bestens bekannt. Die Bewertung der für den Bereich zuständigen Berliner Forsten möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Es wird bestritten, dass es eine Vermüllung bei den forsteigenen Flächen gibt. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werde der Müll aufgesammelt und entfernt. Die Erosionsrinnen wurden und würden aus Gründen der Gefahrenabwehr verfüllt; die vorhandene Strauchvegetation werde zur Hangsicherung erhalten und gefördert. Wesentlich zu der Erosionsbildung würden Mountainbiker beitragen, die mit speziellen Reifen eigentlich sonst unbefahrbare Strecken befahren würden. Sie seien nicht vereinsgebunden und deswegen gebe es so gut wie keine Lenkungs- oder Einwirkungsmöglichkeiten. Und außerdem habe sich im Jahr 2007 die Erosion durch die bekannten unwetterartigen Starkregenfälle im Sommer deutlich verstärkt.

 

Auf dem Privatgrundstück ist folgende Entwicklung zu verzeichnen: Nachdem die Bewachung Anfang 2003 eingestellt wurde, war das Gelände zeitweise aufgrund zahlreicher Löcher in der Umzäunung für Jedermann und Jederfrau zugänglich. Seit 2005 wurde die Bewachung wieder aufgenommen und die Umzäunung repariert. Diese kurze Zeitspanne hat aber ausgereicht, um fast sämtliche Gebäude und Einrichtungen durch Vandalismus nachhaltig zu beschädigen oder zu zerstören, so die Aussage der Senatsverwaltung.

 

Zu 2.

Als eine Sicherungsmaßnahme haben die Berliner Forsten den Neubau einer Treppe am Drachenberg durchgeführt (im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung). Neben einer Zaunreparatur im April 2005 ist im Zeitraum bis August 2007 ein Wachschutzunternehmen von unserem Bezirksamt beauftragt gewesen, um das unbefugte Betreten der Baustelle zu unterbinden und den Zaun zu kontrollieren und erst nach einem verwaltungsgerichtlichen Beschluss musste der Grundstückseigentümer dann in diese Pflicht wieder eintreten.

 

Dem Bezirksamt ist außerdem bekannt, dass die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in den Jahren 2004 bis 2006 Überlegungen für eine Förderung von Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen auf der ehemaligen Abhörstation am südlichen Teufelsberg aus dem Umweltentlastungsprogramm I angestellt hatte. Diese Überlegungen wurden aber nicht fort- und auch nicht umgesetzt, weil der Grundstückseigentümer den Antrag hätte stellen müssen (die Maßnahme müsste bis Ende des Jahres abgeschlossen sein), aber der Antrag wurde ja nicht gestellt. Aktuell geplante Maßnahmen sind uns nicht bekannt.

 

Zu 3.

Leider nein – mit folgender Begründung von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz:

Die BSR können nur zur Sanierung von Gefährdungen durch Schutzgüter herangezogen werden, wenn sie diese Gefährdung selbst verursacht haben. Der Anteil des Hausmülls, für die die BSR herangezogen werden könnte, weil sie für die Hausmüllbeseitigung damals verantwortlich waren, würde allerdings höchstens 4 % des gesamtes Abfallinventars tragen. Der Bau- und Trümmerschutt sei nicht von der BSR abgelagert worden. Das ist sicherlich richtig.

 

Eine durch die Nutzung bedingte Vermüllung des Standortes und erosive Abtragung der oberflächennahen Abdeckung der Trümmerablagerung lägen jedoch nicht im Verantwortungsbereich der BSR.

 

Weiter weist die Senatsverwaltung darauf hin, dass für den Standort aus ihrer Sicht kein Sanierungsbedarf im Sinne des Bodenschutzrechtes oder des Wasserrechtes gesehen wird.

 

Zu 4.

Das Bezirksamt hält die Verbesserung der örtlichen Situation am Teufelsberg für außerordentlich wünschenswert angesichts der Bedeutung für die Naherholung der Freizeit- und Sportnutzung der gegebenen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der historischen Bedeutung des Areals für eine wichtige Phase der Stadt, die ja nun locker mit Tempelhof konkurrieren kann. Voraussetzung für ein sinnvolles Engagement des Bezirksamtes gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wäre allerdings, dass sich an den Grundstücksverhältnissen etwas ändert.

 

Wie ich bereits dargestellt habe, kann ein Antrag auf Mittel aus dem Umweltentlastungsprogramm nicht vom Senat für ein Privatgrundstück gestellt werden. Und ein Privatgrundstück kann auch nicht in die I-Planung des Landes Berlin aufgenommen werden. Zur Investition: Es wäre durchaus möglich, dass das Land selber Interesse hat, das Gebiet zu kaufen, das kann man aber – glaube ich – ausschließen. Die Kaufverhandlungen für das etwa 5 ha große Gelände der ehemaligen Abhörstation auf dem Hochplateau des südlichen Teufelsberg zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Liegenschaftsfonds und der Investorengemeinschaft sind ja ergebnislos abgebrochen worden. Ein Vorrkaufsrecht liegt für die fragliche Fläche für das Land Berlin leider auch nicht vor.

 

Nach jüngsten Presseberichten befindet sich der Grundstückseigentümer in Verkaufsverhandlungen mit einem anderen potenziellen Investor. Die Maharischa-Bewegung will das Gelände kaufen, erwartet aber, dass das Bezirksamt dann das Baurecht für eine vedische Friedensuniversität mit 24.000 qm Nutzfläche schafft und einem 12-stöckigem 50 m hohen “Turm der Unbesiegbarkeit” genehmigt. Dort sollten dann 1.000 Menschen studieren. Das Bezirksamt lehnt dieses Ansinnen aus einer Vielzahl von Gründen ab, insbesondere auch, weil der Flächennutzungsplan nunmehr als Planungsabsicht des Landes Berlin für die fragliche Fläche Wald vorsieht, was wir ja sehr begrüßen. Auf diesem Areal kommen Investitionsmaßnahmen nach dem Umweltentlastungsprogramm leider nicht in Frage. Auf dem Drachenberg hält das Bezirksamt es für wünschenswert und auch möglich. Wir werden daher die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bitten, für geeignete landeseigene Flächen zu prüfen, ob hier eine Finanzierung aus dem Umweltentlastungsprogramm II in Betracht kommt; dessen Laufzeit hat grade erst begonnen. Aus Sicht des Bezirksamtes wäre Voraussetzung für eine derartige Maßnahme eine entsprechende landschaftsplanerische Konzeption, die noch erarbeitet werden muss, aber an der wir uns auch gerne beteiligen würden.

 

Zu 5.

Wie eben schon ausgeführt, sieht das Bezirksamt z. Z. bei der Senatsverwaltung keine Aktivitäten zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages. Aus Sicht des Bezirksamtes sind Bestrebungen zur Unterstützung des Aufbaus von regenerativen Energien und kreative Ideen zur Verbesserung der örtlichen Verhältnisse uneingeschränkt unterstützens- und begrüßenswert. Allerdings haben wir Zweifel, ob angesichts des Planungsrechtes “Wald” und des Naturschutzrechtes “Landschaftsschutzgebiet” diese Nutzung in diesem sensiblen Raum in einem nennenswerte Umfang zulässig und gebietsverträglich wären.

 

Wie Sie wissen, klagt ja ein Naturschutzverband wegen der befürchteten Auswirkungen auf die Greifvögel gegen ein Windrad im Bezirk Pankow. Auch eine mögliche Beeinträchtigung der Wirkung der landschaftsprägenden Kuppel wäre natürlich zu prüfen. Das Bezirksamt wird aber diese Fragestellung auf jeden Fall in die erwähnte Initiative gegenüber der Senatsverwaltung aufnehmen; und ich habe die Hoffnung, dass es dann uns gelingt, diese fast unendliche Geschichte ein Stückchen weiter zu bringen.

 

 

 

 

 
 

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