Auszug - Naherholungsgebiet Teufelsbergareal 3: Sicherung der Bauschuttdeponie und eine Zukunft für ein innenstadtnahes Ausflugsziel
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Zur
Beantwortung Frau BzStRin Schmiedhofer: Zu 1. Dem
Bezirksamt ist der Zustand der beiden Trümmerberge aus zahlreichen dienstlichen
und noch mehr privaten Ortsterminen bestens bekannt. Die Bewertung der für den
Bereich zuständigen Berliner Forsten möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Es
wird bestritten, dass es eine Vermüllung bei den forsteigenen Flächen gibt. Im
Rahmen der personellen Möglichkeiten werde der Müll aufgesammelt und entfernt.
Die Erosionsrinnen wurden und würden aus Gründen der Gefahrenabwehr verfüllt;
die vorhandene Strauchvegetation werde zur Hangsicherung erhalten und
gefördert. Wesentlich zu der Erosionsbildung würden Mountainbiker beitragen,
die mit speziellen Reifen eigentlich sonst unbefahrbare Strecken befahren
würden. Sie seien nicht vereinsgebunden und deswegen gebe es so gut wie keine
Lenkungs- oder Einwirkungsmöglichkeiten. Und außerdem habe sich im Jahr 2007
die Erosion durch die bekannten unwetterartigen Starkregenfälle im Sommer
deutlich verstärkt. Auf dem
Privatgrundstück ist folgende Entwicklung zu verzeichnen: Nachdem die Bewachung
Anfang 2003 eingestellt wurde, war das Gelände zeitweise aufgrund zahlreicher
Löcher in der Umzäunung für Jedermann und Jederfrau zugänglich. Seit 2005 wurde
die Bewachung wieder aufgenommen und die Umzäunung repariert. Diese kurze
Zeitspanne hat aber ausgereicht, um fast sämtliche Gebäude und Einrichtungen
durch Vandalismus nachhaltig zu beschädigen oder zu zerstören, so die Aussage
der Senatsverwaltung. Zu 2. Als eine
Sicherungsmaßnahme haben die Berliner Forsten den Neubau einer Treppe am Drachenberg
durchgeführt (im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung). Neben einer
Zaunreparatur im April 2005 ist im Zeitraum bis August 2007 ein Wachschutzunternehmen
von unserem Bezirksamt beauftragt gewesen, um das unbefugte Betreten der
Baustelle zu unterbinden und den Zaun zu kontrollieren und erst nach einem
verwaltungsgerichtlichen Beschluss musste der Grundstückseigentümer dann in
diese Pflicht wieder eintreten. Dem
Bezirksamt ist außerdem bekannt, dass die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
in den Jahren 2004 bis 2006 Überlegungen für eine Förderung von Abriss- und
Entsiegelungsmaßnahmen auf der ehemaligen Abhörstation am südlichen Teufelsberg
aus dem Umweltentlastungsprogramm I angestellt hatte. Diese Überlegungen wurden
aber nicht fort- und auch nicht umgesetzt, weil der Grundstückseigentümer den
Antrag hätte stellen müssen (die Maßnahme müsste bis Ende des Jahres
abgeschlossen sein), aber der Antrag wurde ja nicht gestellt. Aktuell geplante
Maßnahmen sind uns nicht bekannt. Zu 3. Leider nein
– mit folgender Begründung von der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz: Die BSR
können nur zur Sanierung von Gefährdungen durch Schutzgüter herangezogen
werden, wenn sie diese Gefährdung selbst verursacht haben. Der Anteil des
Hausmülls, für die die BSR herangezogen werden könnte, weil sie für die Hausmüllbeseitigung
damals verantwortlich waren, würde allerdings höchstens 4 % des gesamtes
Abfallinventars tragen. Der Bau- und Trümmerschutt sei nicht von der BSR abgelagert
worden. Das ist sicherlich richtig. Eine durch
die Nutzung bedingte Vermüllung des Standortes und erosive Abtragung der
oberflächennahen Abdeckung der Trümmerablagerung lägen jedoch nicht im
Verantwortungsbereich der BSR. Weiter
weist die Senatsverwaltung darauf hin, dass für den Standort aus ihrer Sicht
kein Sanierungsbedarf im Sinne des Bodenschutzrechtes oder des Wasserrechtes
gesehen wird. Zu 4. Das
Bezirksamt hält die Verbesserung der örtlichen Situation am Teufelsberg für außerordentlich
wünschenswert angesichts der Bedeutung für die Naherholung der Freizeit- und
Sportnutzung der gegebenen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der
historischen Bedeutung des Areals für eine wichtige Phase der Stadt, die ja nun
locker mit Tempelhof konkurrieren kann. Voraussetzung für ein sinnvolles Engagement
des Bezirksamtes gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wäre
allerdings, dass sich an den Grundstücksverhältnissen etwas ändert. Wie ich bereits dargestellt habe, kann ein Antrag auf Mittel aus dem Umweltentlastungsprogramm nicht vom Senat für ein Privatgrundstück gestellt werden. Und ein Privatgrundstück kann auch nicht in die I-Planung des Landes Berlin aufgenommen werden. Zur Investition: Es wäre durchaus möglich, dass das Land selber Interesse hat, das Gebiet zu kaufen, das kann man aber – glaube ich – ausschließen. Die Kaufverhandlungen für das etwa 5 ha große Gelände der ehemaligen Abhörstation auf dem Hochplateau des südlichen Teufelsberg zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Liegenschaftsfonds und der Investorengemeinschaft sind ja ergebnislos abgebrochen worden. Ein Vorrkaufsrecht liegt für die fragliche Fläche für das Land Berlin leider auch nicht vor. Nach
jüngsten Presseberichten befindet sich der Grundstückseigentümer in Verkaufsverhandlungen
mit einem anderen potenziellen Investor. Die Maharischa-Bewegung will das
Gelände kaufen, erwartet aber, dass das Bezirksamt dann das Baurecht für eine
vedische Friedensuniversität mit 24.000 qm Nutzfläche schafft und einem 12-stöckigem
50 m hohen “Turm der Unbesiegbarkeit” genehmigt. Dort sollten dann
1.000 Menschen studieren. Das Bezirksamt lehnt dieses Ansinnen aus einer
Vielzahl von Gründen ab, insbesondere auch, weil der Flächennutzungsplan nunmehr
als Planungsabsicht des Landes Berlin für die fragliche Fläche Wald vorsieht,
was wir ja sehr begrüßen. Auf diesem Areal kommen Investitionsmaßnahmen nach
dem Umweltentlastungsprogramm leider nicht in Frage. Auf dem Drachenberg hält
das Bezirksamt es für wünschenswert und auch möglich. Wir werden daher die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung bitten, für geeignete landeseigene Flächen zu prüfen, ob
hier eine Finanzierung aus dem Umweltentlastungsprogramm II in Betracht kommt;
dessen Laufzeit hat grade erst begonnen. Aus Sicht des Bezirksamtes wäre
Voraussetzung für eine derartige Maßnahme eine entsprechende landschaftsplanerische
Konzeption, die noch erarbeitet werden muss, aber an der wir uns auch gerne
beteiligen würden. Zu 5. Wie eben
schon ausgeführt, sieht das Bezirksamt z. Z. bei der Senatsverwaltung keine
Aktivitäten zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages. Aus Sicht des Bezirksamtes
sind Bestrebungen zur Unterstützung des Aufbaus von regenerativen Energien und
kreative Ideen zur Verbesserung der örtlichen Verhältnisse uneingeschränkt
unterstützens- und begrüßenswert. Allerdings haben wir Zweifel, ob angesichts
des Planungsrechtes “Wald” und des Naturschutzrechtes
“Landschaftsschutzgebiet” diese Nutzung in diesem sensiblen Raum in
einem nennenswerte Umfang zulässig und gebietsverträglich wären. Wie Sie
wissen, klagt ja ein Naturschutzverband wegen der befürchteten Auswirkungen auf
die Greifvögel gegen ein Windrad im Bezirk Pankow. Auch eine mögliche
Beeinträchtigung der Wirkung der landschaftsprägenden Kuppel wäre natürlich zu
prüfen. Das Bezirksamt wird aber diese Fragestellung auf jeden Fall in die
erwähnte Initiative gegenüber der Senatsverwaltung aufnehmen; und ich habe die
Hoffnung, dass es dann uns gelingt, diese fast unendliche Geschichte ein
Stückchen weiter zu bringen. |
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