Die Bezirksstadträtin berichtet von einem Entwurf des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales vom 09
Die
Bezirksstadträtin berichtet von einem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales vom 09. Februar 2008 zum sog. “kooperativen JobCenter”
und verteilt Kopien an die Ausschussmitglieder. Die JobCenter sollen weiter in
einem Gebäude zusammengefasst beide Leistungen von Kommune und Bundesagentur
anbieten, allerdings räumlich getrennt. Durch Kooperationsverträge sollen die
Grundlagen der Zusammenarbeit geregelt werden. Die Kommunen hätten hier
allerdings ein geringeres Gewicht. Es besteht noch weiterer Diskussionsbedarf.
Die Landesbeschäftigten in den JobCentern müssen sich entscheiden, ob sie beim
Land Berlin verbleiben wollen oder zur Bundesagentur wechseln. Formal besteht
ein Angebot des Bundesministers, die Beschäftigten der Kommunen zu übernehmen.
Es sind
bisher 220 Beschäftigungsmaßnahmen im Rahmen des Öffentlichen
Beschäftigungssektors (ÖBS) vorbereitete. Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung
durch den Senat fehlen jedoch. Die Beschäftigten erhalten 1300,- €
brutto. Die individuelle Vertragsdauer kann bis zu 3 Jahren betragen.