Auszug - Eingabe Nr. 65 der Frau Martina P. betr. Lärmbelästigung BE: Frau BzStRin Schmiedhofer  

 
 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Die Petentin ist anwesend

Die Petentin ist anwesend. Sie beschwert sich über Lärmbelästigung von Straßenkehrmaschinen, Bürgerteigkehrmaschinen, Rasenmäher, Rasenkantenschneider, Heckenscheider, Laubsauger und –puster.

 

Frau von Cossel sieht die eingesetzten Lärmquellen in unterschiedlichen Verantwortungsbereichen. Der Ausschuss kann nur über Gerätschaften diskutieren, die von Bezirksmitarbeitern (Grünflächenamt) eingesetzt werden.

 

Frau Sperling, Fachbereichsleiterin Umwelt, erklärt, dass der Bezirk (Umweltamt) nur Eingriffsmöglichkeiten nach der Geräte- und Maschinenlärmverordnung, eine Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, hat. Allgemein gilt für die in dem Anhang zur Verordnung genannten Geräte und Maschinen ein Betriebsverbot von Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr. Für besonders laute Geräte gelten an Werktagen Betriebsverbote von: 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und 17.00 bis 20.00 Uhr, sofern diese Geräte und Maschinen nicht mit einem sogenannten Umweltzeichen gekennzeichnet sind. Das Umweltzeichen erhalten Geräte, die u. a. bestimmte Lärmrichtwerte (nach Maßgabe einer anderen EU-Richtlinie) erfüllen. Für diese Geräte ist der Betrieb von 7.00 bis 20.00 gesetzlich zulässig.

 

Herr Wittke könnte sich vorstellen, für sehr laute Maschinen und Geräte weitere zeitliche Einsatzbeschränkungen vorzunehmen, gibt aber zu bedenken, dass der überwiegende Teil der von der Petentin genannten Flächen Privatgelände sei.

 

Herr BzStR Schulte erklärt, dass konkreten Hinweisen auf ruhestörenden Lärm grundsätzlich nachgegangen wird. Evtl. könnte mit dem Verursacher gesprochen werden, erst ab 9.00 Uhr tätig zu werden.

 

Frau von Cossel rät der Petentin, sich an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhaus zu wenden, da für die überbezirklichen Lärmverursacher (BSR und/oder private Hausverwaltungen) nicht der Bezirk zuständig ist.

 

Die Petentin erhält die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung und den Ratschlag, sich an den Petitionsausschuss zu wenden.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO als erledigt erklärt.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen