Auszug - Eingabe Nr. 37 des Herrn Fritz-Wolfgang Sch. Vorort-Termin Markobrunner Straße BE: Frau BzStRin Schmiedhofer
Die
verkehrlichen Gegebenheiten in der Markobrunner Straße wurden vor Ort
besichtigt. Diese
Straße war 25 Jahre eine Einbahnstraße und soll nach dem Anwohnerwillen wieder
zur Einbahnstraße werden. Die
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung geschah aufgrund eines verkehrspolitischen
Auftrags der BVV mit dem Ziel, die Markobrunner Straße für den Fahrradverkehr
in der Gegenrichtung freizugeben. Herr BzStR
Schulte erklärt, dass das Fahren entgegen der Einbahnstraße nur dann angeordnet
werden darf, wenn eine Einbahnstraße notwendig sei. Die straßenverkehrsbehördliche
Prüfung der Markobrunner Straße ergab, das keine objektiven Gründe gegen eine
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung sprechen. Aus diesem Grunde hat man das
Fahrradfahren in beide Richtungen zugelassen. Die Erfahrungen zeigen im
Übrigen, so Herr BzStR Schulte, wenn eine Straße sehr eng ist und keine
Einbahnstraßenregelung besteht, dass die Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoller
und langsamer fahren. Auch bei beidseitigem Gehwergparken kommen
entgegenkommende Fahrzeuge aneinander vorbei. Dieses Straßenstück ist
übersichtlich und so kurz bis zur nächsten Querstraße, dass es gut einsehbar
ist und genügend Ausweichmöglichkeiten parat hält. Er plädiert für die
Beibehaltung der Einbahnstraße. Der von den
Anwohnern angesprochene “gefährlichere” Schulweg zur Rüdesheimer
Grundschule über die Markobrunner Straße kann im Moment nicht beurteilt werden. Herr BzStR
Schulte sagt zu, eine Überprüfung der Verkehrssicherheit in den frühen
Morgenstunden zum Schulbeginn vornehmen zu lassen. Das Für und
Wider von Einbahnstraßen wird ausführlich erörtert, wobei die Mehrheit sich für
die Beibehaltung der Einbahnstraße ausspricht. Frau
Halten-Bartels bittet das Bezirksamt, nach Prüfung der Verkehrssicherheit dem
Ausschuss zu berichten. Dies wird zugesagt. Die Eingabe
wird v e r t a g t . |
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