Auszug - Eingabe Nr. 62 der Frau Jutta G. betr. Unfallschwerpunkt Reichsstraße BE: Frau BzStRin Schmiedhofer  

 
 
15. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 17.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Die Petentin ist anwesend, erhält das Wort und erläutert ihre Beschwerde

Die Petentin ist anwesend, erhält das Wort und erläutert ihre Beschwerde. Seit 7 Jahren wohnt sie in der Reichsstraße und musste drei Beschädigungen an ihrem parkenden Fahrzeug hinnehmen, davon zwei mal mit Fahrerflucht. Im Kurvenbereich ist ein Ausparken sehr gefährlich; sie betrachtet diesen Bereich als Unfallschwerpunkt und plädiert für eine Tempo 30-Zone.

 

Frau Sperling erklärt, dass die Reichsstraße in der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin liegt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist die Reichsstraße kein Unfallschwerpunkt. In den letzten 4 Jahren gab es 34 registrierte Verkehrsunfälle mit einer schwerverletzten Person für den genannten Bereich. Vom 01.01.2007 bis einschl. November 2007 gab es 7 registrierte Verkehrsunfälle, wovon 6 mal ungenügender Sicherheitsabstand der Grund war. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone würde nichts bringen, da die Unfälle durch ungenügende Sicherheitsabstände erfolgten.

 

Frau Halten-Bartels befürchtet durch den Brückenbau, dass sich die verkehrliche Gesamtsituation in der Reichsstraße deutlich verschlechtern wird.

 

Die diversen Vorschläge der Ausschussmitglieder zur Aufstellung von Verkehrsschildern (Überholverbotsschild, Gefährliche Kurve) wird diskutiert. Eine Anordnung von Verkehrsschildern kann aber nur über die Verkehrslenkung erfolgen.

 

Der Petentin wird vorgeschlagen, sich auch an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zu richten. Im Übrigen könnten die Fraktionen einen entsprechenden Antrag in die BVV einbringen.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs.4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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