Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung
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Herr Schulte teilt mit: ·
Zur weiteren Beratung der Drucksache 1546/2, die er am
18. Dezember 2007 zuständigkeitshalber vom Baustadtrat erhalten hat, verteilt
er Kopien des nach wie vor anzuwendenden Bezirksamtsbeschlusses von 1983. Eine
Übersicht der bezirklichen Imbissstände wird dem Protokoll als Anlage
beigefügt. ·
Das Verwaltungsgericht Berlin gab einem Wirt Recht, der
gegen den Entzug seiner Gaststättenerlaubnis wegen des Handelns von
Betäubungsmitteln in der Gaststätte klagte. Zur Begründung hieß es unter
anderem, dass der Handel nicht gleichzeitig Rückschlüsse auf die
Unzuverlässigkeit des Wirtes bedeute. ·
Die Kontakt- und Beschwerdestelle Scientology wurde seit
Weihnachten vereinzelt in Anspruch genommen. Der Rückgang wird dem abnehmenden
Interesse der Medien an dem Thema zugeschrieben. Zudem ging eine Beschwerde
wegen Lärmbelästigungen durch Aktivitäten von Scientology ein. ·
Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz haben mitgeteilt, dass sie keine
Initiativen planen, damit es eine gesetzliche Grundlage für Negativbereiche
gibt. ·
Die Einsatzmärkte am 24. Dezember 2007 wurden von den
Händlern in der Preußenallee und der Eberbacher Straße als Erfolg gewertet. ·
Das Wirtschaftsamt kontrollierte 124 Betriebe, die
Silvesterfeuerwerk verkauften. In zwei Fällen mussten zu viele im Verkaufsraum
vorhandene pyrotechnische Artikel umgelagert werden, in einem davon wurde die
verbliebene Restmenge eingezogen. ·
In den von der Senatsgesundheitsverwaltung zum Thema
“Nichtraucher-schutzgesetz” erstellten Broschüren werden die
Ordnungsämter als zuständige Ordnungsbehörde genannt, was jedoch im Gesetz
nicht so formuliert ist. Das Bezirksamt muss hierzu noch eine Beschluss fassen,
der jedoch auch das Gesundheitsamt einschließen sollte. Herr Prejawa
bittet um Ergänzung, ob ein Wirt sein Lokal zur “Rauchergaststätte”
erklären kann, Herr Häntsch um Mitteilung, ob es im Bezirk zu Klagen
gekommen ist. Klagen sind noch nicht bekannt, das Nichtraucherschutzgesetz
sieht als Kriterium die öffentliche Zugänglichkeit des Betriebes vor, also
fielen auch “Rauchergaststätten” unter dieses Verbot, so Herr
Schulte. ·
Das Wirtschafts- und Ordnungsamt hat in der Umweltzone
bislang 8.000 Hinweiszettel für Fahrzeuge ohne Plakette verteilt, 4.000 Stück
sind noch in Reserve. Falls die Mobilen Datenerfassungsgeräte bis Februar noch
keine passenden Ausdrucke für Anzeigen liefern, wird für diesen Tatbestand
übergangsweise auf das klassische Aufschreiben zurückgegriffen. Das
Kontrollieren in Parkhäusern ist rechtlich weiter umstritten, jedoch kann an
den Zufahrten kontrolliert werden, so Herr Schulte auf Nachfrage von Herrn
Prejawa. Über Umweltverbände, die laut Herrn Häntsch zur Zeit an
Ampeln eigene Informationen zur Plakettenpflicht verteilen und ab Februar selber
Anzeigen schreiben wollen, liegen der Verwaltung nach Herrn Schultes Aussage
keine Erkenntnisse vor. ·
Die Pritsche des Wirtschafts- und Ordnungsamtes wurde
vom Ordnungsamt Reinickendorf übernommen, künftige Transporte werden mit
Mietwagen durchgeführt. ·
Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht stellte aufgrund
einer Schnellwarnmeldung 19 Packungen mit Scherzartikelzigaretten mit
Talkumpulver sicher, das bei Kindern Lungenentzündung auslösen kann. ·
Auf der Grünen Woche werden 14 Tonnen Lebensmittel angeboten,
die sonst nicht für das Inverkehrbringen zugelassen sind. Daher muss auch
sichergestellt werden, dass die Reste wieder zurückgeführt und nicht in den
Handel gebracht werden. ·
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat Änderungen
an den Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen für
das Land Berlin (AV Einzelhandel) erarbeitet. ·
Die Broschüre “Wirtschaftstrends im
Überblick” des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wird verteilt. ·
Herr Prejawa bittet um Prüfung, ob
Schusswaffen in Schaufenstern am Stuttgarter Platz ausgelegt werden dürfen. ·
Herr Hecker fragt, ob
gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes zur Plakatierung der Initiative
Flughafen Tempelhof Berufung eingelegt wird und ob die neu aufgestellten Schilder
ordnungsgemäß aufgestellt wurden. Herr Schulte antwortet, dass die
Berufung nicht vorgesehen ist, da ein Urteil erst nach Ablauf der
Auslegungsfrist zu erwarten wäre und ohne Ausführungsvorschriften keine
Rechtssicherheit für Verwaltungshandeln gegeben ist. Falls die neuen Plakate
verkehrsbehindernd aufgestellt sind, wird dies den Verantwortlichen mitgeteilt.
Herr Häntsch ergänzt, dass nach seinen Informationen mit den neuen
Ausführungsvorschriften erst nach dem Ende der Auslegungsfrist am 14.02.08 zu
rechnen sei. |
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