Auszug - Zahn um Zahn  

 
 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 15.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:57 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0578/3 Zahn um Zahn
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Förschler 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Beschluss

Der Vorsitzende erteilt Frau Dr

Der Vorsitzende erteilt Frau Dr. Neubelt, der Leitenden Zahnärztin des Bezirks, as Wort. Sie stellt die Tätigkeit des Zahnärztlichen Dienstes anhand einer Power-Point-Präsentation vor, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist (Anlage 4). Rechtliche Grundlage des Zahnärztlichen Dienstes ist § 21 des SGB V, der die Verhütung von Zahnerkrankungen und die Gruppenprophylaxe regelt. Untersucht werden alle Kinder im Bezirk im Alter von 2 bis 17 Jahren, d. h. zur Zeit 30.400 Kinder in 61 Kitas und über 80 Schulen. Auf Nachfrage erläutert Frau Dr. Neubelt, dass das Gesundheitsamt durch Öffentlichkeitsarbeit sowie Präsenz auf Straßenfesten und in Krabbelgruppen o.ä. Angeboten für Kleinkinder versucht, auch Kinder außerhalb der Kitas zu erreichen. Schulklassen werden in die Standorte des Zahnärztlichen Dienstes in der Nehringstr., im Halemweg, in der Eichendorff-Grundschule, im Eichkamp und am Hohenzollerndamm eingeladen.

Analog zu den frühkindlichen Untersuchungen der U 1 - U 9 gibt es auch Frühuntersuchungen U 1 - U 3 für die Zahngesundheit, die nicht verbindlich und bisher kaum bekannt sind und daher auch kaum in Anspruch genommen werden.

Sie weist darauf hin, dass die Kassenzahnärztliche Vereinigung einen Sicherstellungsauftrag auch für die Zahngesundheit von Kindern  hat, dieser jedoch nicht ausreichend wahrgenommen werde, da nur wenige Zahnärzte eine Kinderzahnheilkundliche Zusatzqualifikation besitzen. BzStR Krüger unterstreicht die Verantwortung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ebenfalls und gibt zu bedenken, das auch die Bereitschaft der Eltern erforderlich ist. Diese haben die freie Arztwahl, die vom Gesundheitsamt nicht eingeschränkt werden kann.

BV Hansen zeigt sich beeindruckt von der dargestellten Arbeit des Zahnärztlichen Dienstes und sieht den Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt. BV Zeugner stellt den Antrag, die Beschlussvorlage zu vertagen. Nach kurzer Diskussion wird über den Antrag zur Geschäftsordnung abgestimmt. Der Antrag wurde mit 11 Ja-, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

 
 

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