Auszug - Qualitätsmanagement für Spielplätze
Herr BzStR Gröhler zeigt sich über den Antrag verwundert und fragt, ob die Ist-Situation bekannt sei: Die Spielplatzplanung erfolgt gemäß dem Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz), in dem die Größe vorgegeben ist: Pro Einwohner muss 1 m² Spielplatzfläche zur Verfügung stehen. Diese Fläche wird entsprechend auf die Versorgungsbereiche heruntergerechnet und verteilt. Der Antrag widerspricht somit dem Gesetz. Zusätzlich gibt es Vorschriften über Pflege, Wartung, etc. Die Spielplatzgröße und -ausstattung ist demnach in Berlin einheitlich geregelt. Herr BV Verrycken sagt, dass im Bezirk eine Trendwende zu beobachten ist: Der Anteil von jungen Familien mit Kindern im Bezirk steigt. Deshalb sollte man das bereits gute Angebot an Spielplätzen ausbauen und bedarfsgerecht herrichten. Die gesetzlichen Regelungen sollen nicht umgangen, sondern ergänzt und optimiert werden, um noch bessere Standards zu setzen und zu erhalten. Herr BV Verrycken erinnert zudem daran, dass die Anfragen zu den Themen Reinigungsfrequenz und Sandaustausch bisher unbeantwortet sind. Herr BzStR Gröhler antwortet, dass es im Bezirk rd. 130 Spielplätze gibt. Der von der Verwaltung herausgegebene Spielplatzführer ist einzigartig in Berlin. Die beobachtete Trendwende liegt vermutlich auch an der vom Bezirk erarbeiteten Imagebroschüre. Des Weiteren seien die genannten Anfragen beantwortet worden. Herr BzStR Gröhler trägt die Antworten noch einmal kurz vor.
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, unter Einbeziehung der Spielplatzkommission einen Kriterienkatalog für ein Qualitätsmanagement für Spielplätze zu entwickeln. Dabei sollen im ersten Schritt die Ergebnisse des Abgleichs des Ist-Zustands (vorhandene Standorte, Ausstattung) mit den Zahlen und Daten der sozialräumlichen Analyse (Standortdefizite, Altersstruktur) betrachtet werden. Diese sollen im zweiten Schritt in konkrete Qualitätskriterien einfließen wie z. B. altersgerechte Ausstattung mit Spielgeräten, Erreichbarkeit, Übersichtlichkeit, Sauberkeit, Reinigungsaufwand, Sandqualität, öffentlich zugängliche Toiletten in der Nähe. Im dritten Schritt sollen anhand der erarbeiteten Kriterien Maßnahmen für die einzelnen Standorte entwickelt werden, z. B. Reinigungsturnus, Frequenz des Sandaustauschs, Umsetzung bzw. Auf-/Rückbau von Spielgeräten, Toilettennutzung.
Der Kriterienkatalog ist der BVV bis zum 30.06.2008 zur Beratung vorzulegen. Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 dagegen: 5 Enthaltung: 0 |
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