Auszug - Qualitätsmanagement für Spielplätze  

 
 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 19.12.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0606/3 Qualitätsmanagement für Spielplätze
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr BzStR Gröhler zeigt sich über den Antrag verwundert und fragt, ob die Ist-Situation bekannt sei: Die Spielplatzplanung erfolgt gemäß dem Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz), in dem die Größe vorgegeben ist: Pro Einwohn

Herr BzStR Gröhler zeigt sich über den Antrag verwundert und fragt, ob die Ist-Situation bekannt sei: Die Spielplatzplanung erfolgt gemäß dem Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz), in dem die Größe vorgegeben ist: Pro Einwohner muss 1 m² Spielplatzfläche zur Verfügung stehen. Diese Fläche wird entsprechend auf die Versorgungsbereiche herunter­gerechnet und verteilt. Der Antrag widerspricht somit dem Gesetz. Zu­sätzlich gibt es Vorschriften über Pflege, Wartung, etc. Die Spielplatzgröße und -ausstattung ist demnach in Berlin einheitlich gere­gelt.

Herr BV Verrycken sagt, dass im Bezirk eine Trendwende zu beobachten ist: Der Anteil von jungen Familien mit Kindern im Bezirk steigt. Deshalb sollte man das bereits gute Angebot an Spielplätzen ausbauen und be­darfsgerecht herrichten. Die gesetzlichen Regelungen sollen nicht um­gangen, sondern ergänzt und optimiert werden, um noch bessere Stan­dards zu setzen und zu erhalten. Herr BV Verrycken erinnert zudem daran, dass die Anfragen zu den Themen Reinigungsfre­quenz und Sandaustausch bisher unbeantwortet sind.

Herr BzStR Gröhler antwortet, dass es im Bezirk rd. 130 Spielplätze gibt. Der von der Verwaltung herausgegebene Spielplatzführer ist einzigartig in Berlin. Die beobachtete Trendwende liegt vermutlich auch an der vom Bezirk erarbeiteten Imagebroschüre. Des Weiteren seien die genannten Anfragen beantwortet worden. Herr BzStR Gröhler trägt die Antworten noch einmal kurz vor.

 

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unter Einbeziehung der Spielplatzkommission einen Kriterienkatalog für ein Qualitätsmanagement für Spielplätze zu entwickeln.

Dabei sollen im ersten Schritt die Ergebnisse des Abgleichs des Ist-Zustands (vorhandene Standorte, Ausstattung) mit den Zahlen und Daten der sozialräumlichen Analyse (Standortdefizite, Altersstruktur) betrachtet werden.

Diese sollen im zweiten Schritt in konkrete Qualitätskriterien einfließen wie z. B. altersgerechte Ausstattung mit Spielgeräten, Erreichbarkeit, Übersichtlichkeit, Sauberkeit, Reinigungsaufwand, Sandqualität, öffentlich zugängliche Toiletten in der Nähe.

Im dritten Schritt sollen anhand der erarbeiteten Kriterien Maßnahmen für die einzelnen Standorte entwickelt werden, z. B. Reinigungsturnus, Frequenz des Sandaustauschs, Umsetzung bzw. Auf-/Rückbau von Spielgeräten, Toilettennutzung.

 

Der Kriterienkatalog ist der BVV bis zum 30.06.2008 zur Beratung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              7              dagegen:     5                  Enthaltung:              0

 
 

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