Auszug - Umweltzone  

 
 
17. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 12.12.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0643/3 Umweltzone
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schmitt erläutert den Hintergrund, wonach ein ortsansässiger Autovermieter vor dem Problem steht, ab Januar 2008 nur noch einen geringen Teil seiner Fahrzeuge weiterhin nutzen zu können

HerrHerr Bodo Schmitt erläutert den Hintergrund, wonach ein ortsansässiger Autovermieter vor dem Problem steht, ab Januar 2008 nur noch einen geringen Teil seiner Fahrzeuge weiterhin nutzen zu können. Für Frau Nicole Ludwig ist nicht nachvollziehbar, warum trotz des ausreichenden zeitlichen Vorlaufs der Unternehmer nicht bereits vorher tätig wurde. Außerdem halte sie Ausnahmegenehmigungen für 20 Fahrzeuge für zuviel und auch ungerecht den Firmen gegenüber, die bereits ihre Fahrzeugflotte nachgerüstet oder ausgetauscht haben. HHerr Hecker spricht sich für eine großzügige Auslegung der Härtefallvorschriften gerade gegenüber den bezirklichen Kleinbetrieben aus. Auch Frau Schmelz hält eine Ausnahmegenehmigung unter Berücksichtigung des hohen Alters des Unternehmers und der Tradition des Familienbetriebes für gerechtfertigt, die Zahl der Fahrzeuge ist für sie aber ebenfalls unangemessen. erHerr Block bittet vorab um Klärung, welche Ausnahmekriterien zu berücksichtigen sind und warum die Ausnahmegenehmigung 18 Monate gelten soll, weil sonst bei Autovermietern ein jährlicher Wechsel der Fahrzeugflotte üblich sei. Er gibt ferner zu bedenken, dass hier eventuell ein Sonderrecht geschaffen würde, das entsprechende Verlangen anderer Unternehmer nach sich zöge. Zur Gleichbehandlung aller Autovermieter im Bezirk schlägt er daher vor, den 2. Absatz: “Dem am Karl-August-Platz ... einfahren zu lassen.” zu streichen. Frau Vatter schließt sich Herrn Blocks Ausführungen an und ergänzt, dass das Alter eines Unternehmers als Grund inakzeptabel sei und hier Tür und Tor für andere geöffnet würden, die Ausnahmegenehmigungen begehrten. Ferner gibt sie ihre Verwunderung über die Einmischung der CDU-Fraktion in wirtschaftspolitische Einzelbelange zum Ausdruck. Frau Schmelz schlägt eine geänderte Formulierung des Antrages dergestalt vor, dass die Ausnahmeregelung für alle in Charlottenburg-Wilmersdorf ansässigen Autovermieter gelten sollte, was von Herrn Schmitt begrüßt wird. Sie ergänzt, dass die Frist von 18 Monaten den Bestimmungen der Härtefallregelung entsprächen. eHerr Riedel hat Verständnis für die Lage des Unternehmers, der einen hohen Anteil von Lastkraftwagen in seinem Bestand hat und dessen Investitionsaufwand beim Austausch der Fahrzeuge entsprechend hoch ist. Andererseits hat er kein Verständnis dafür, dass die Zielgruppe des Antrages ausgeweitet werden soll. HHerr Schmitt verweist sowohl auf die Bedeutung, gerade alteingesessene Traditionsunternehmen zu stärken als auch auf die Notwendigkeit, dem Betrieb sein weiteres Fortbestehen zu ermöglichen. HeHerr Schulte führt aus, dass die bestehende Härtefallregelung unter anderem die Existenzbedrohung als Tatbestand für eine Ausnahmegenehmigung beinhaltet, gibt aber gleichzeitig zu bedenken, dass das Unternehmen noch eine Zweigstelle außerhalb der Umweltzone hat und bemängelt die erst jetzt erfolgte Antragstellung.

Zu Beratungszwecken wird die Sitzung von 18:04 Uhr bis 18:08 Uhr unterbrochen.

Der von der FDP eingebrachte Änderungsantrag wird mit 1:11:1 Stimmen abgelehnt. Der neuformulierte Antrag wird mit 9:4:0 Stimmen angenommen und mit 9:4:0 Stimmen die Dringlichkeit zuerkannt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt die im Bezirk ansässigen mittelständischen Familienunternehmen. Bei Unternehmen (Autovermietungen), die durch die Einführung der Umweltzone in ihrer Existenz bedroht sind, soll das Bezirksamt großzügig bei der Prüfung der Härtefallregelung für eine Ausnahmegenehmigung handeln.

 

Dem am Karl-August-Platz ansässigen Autovermietungsunternehmen soll gewährleistet werden, mit einigen seiner Fahrzeuge für 18 Monate weiter in die Umweltzone einzufahren. Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der vom Senat festgelegten Ausnahmekriterien eine Weiterführung des Betriebs in Charlottenburg-Filmesdorf zu ermöglichen und die Prüfung und Bewilligung schnellstmöglich durchzuführen.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2007 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   9          dagegen:     4              Enthaltung:     

 
 

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