Auszug - Diskussion der Rahmen-Zielvereinbarung über die Weiterentwicklung der Berliner Bürgerdienste (wurde in der letzten Ausschusssitzung verteilt)
Hr. BzStr Krüger führt aus, dass die Rahmen-Zielvereinbarung jeweils zwischen den zwölf Bezirken und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geschlossen wurde. Vorbild sei die bereits bestehende Rahmen-Zielvereinbarung für den Bereich der Einbürgerung, welche nun auf den Bereich Bürgerdienste ausgedehnt wurde, auch aufgrund der Kritik wegen der Kosten- und Leistungsrechnung. Die Vereinbarung enthalte Qualitätsstandards im Vergleich zu den anderen Bezirksämtern und es wurde in der Vereinbarung auch festgehalten, dass diese nicht ohne die notwendigen finanziellen und personellen Mittel erreicht werden könnten. Ebenso sei die Ausstattung der 60 Bürgerämter ein wichtiger Punkt. Hr. Wendt (Fraktion B´90/Die Grünen)
fragt zu den Erfolgsindikatoren, welche auf Seite sechs beschrieben sind,
folgendes nach: Zur Zeile 10 (Die Rahmenbedingungen für
die Teilnahme der bezirklichen Ämter für Bürgerdienste am Berlin-Telefon
1.Level sind geklärt), ob hier das Soll tatsächlich schon erreicht sei. Wann alle festen Standorten mit dem
Signet “Berlin barrierfrei” (Zeile 14) in Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf ausgezeichnet seien. Ebenso möchte er wissen, ob besondere
Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit (Zeile 17) vorhanden seien. Hr. BzStr Krüger antwortet, dass die
Angabe in der Zeile 10 den angestrebten Schlussstand dokumentiere. Die Standorte Otto-Suhr-Allee und
Heerstraße hätten bereits das Signet “Berlin barrierefrei”; beim
Standort Hohenzollerndamm sei man gerade bei der Vorbereitung der notwendigen
Umbauten. Eine Regelungen zur flexiblen
Arbeitszeit gebe es auch bereits anhand der Dienstvereinbarung (DV) Flex. Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion)
fragt nach, ob die Vereinbarung, die wechselseitig unterschriebe werde, auch
auf dem Aspekt der personellen und finanziellen Machbarkeit basiere. Hr. BzStr Krüger weist darauf hin,
dass den Bürgerämtern eine gewisse Profilbildung überlassen worden sei, da die
Bezirke unterschiedliche Möglichkeiten hätten (Seite 3 – Einordnung der
Ämter Bürgerdienste in den Zielvereinbarungsprozess). Die
Rahmen-Zielvereinbarung sei teilweise ohne direkt vorgegebene Ziele unterschrieben
worden, da in der Praxis geschaut werden müsse, was realisierbar sei. |
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