Auszug - Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz - Vorlage zur Kenntnisnahme -
Herr
BV Block bemängelt für die FDP-Fraktion einige Ausführungen des BA und hat die
Drucksache deshalb auf die Tagesordnung gesetzt. Frau BzBmin Thiemen erläutert dazu grundsätzlich, dass wenn
nichts da steht auch nichts stattfindet. Zu den einzeln angesprochenen Punkten
führt sie weiter aus: Zu 2.6.3: Rotation nur auf freiwilliger Basis, um die
Arbeitserledigung nicht zu gefährden. Auf Wunsch des Jug Abt L wird dieses
Thema erneut im Januar im BA behandelt werden. Zu 2.1: Zielvereinbarungen. Das BA ist der Auffassung, dass
Zielvereinbarungen nur ein Papierbeschreiben ist, da ein finanzieller Rahmen
hierfür nicht gegeben ist. Zu 2.6.4: Flächendeckende Mitarbeiterbefragungen finden
nicht statt. Zu 2.6.5: Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche werden
kontinuierlich durchgeführt Zu 2.6.6: Führungskräftefeedback ist bisher nur im Umweltamt
durchgeführt worden. Hier müssen die Datenschutzbestimmungen beachtet werden.
Eine Mitarbeiter-Mindestanzahl von 15 bis 20 sind erforderlich. Herr BV Block stellt fest, dass sich das BA bei anderen
Sachen immer auf die Einhaltung bestehender Gesetze bezieht, hier aber nicht.
Frau BzBmin verweist darauf, dass das BA nicht immer alles befolgt, wenn berechtigte
Bedenken bestehen, siehe Umgang mit Bordellen. Herr BV Schöne fragt, ob das BA den Abschluss von
Servicevereinbarungen plane. Frau BzBmin Thiemen führt dazu aus, dass es
hierfür keine positive Verständigung im BA gebe. Herr BV Häntsch fragt, ob das BA also das VGG nicht umsetzt.
Frau BzBmin Thiemen vertritt diese Auffassung auch nach außen, dass nicht alles
1:1 umgesetzt werden kann. Dies hat in der Vergangenheit bereits positive
Früchte getragen, z. B. ist die zwangsweise Ausschreibung der Leitungsstellen
nach fünf Jahren bereits zurückgenommen worden. Sie ist der Auffassung, dass
dies auch noch für andere Textstellen fruchten wird. Herr BV Kuntze spricht die halbjährige Berichterstattung
hierzu an und vertritt die Auffassung, dass eine ganzjährige Berichterstattung
ausreichend sei. Frau BV Klose ist der Auffassung, dass
Mitarbeiterbefragungen sowie Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche nicht zum
Aussuchen sein sollen, sondern vielmehr für alle Mitarbeiter gleich sein
sollten. Herr BV Block verweist darauf, dass das VGG für das
Führungskräftefeedback alle 2 Jahre vorsieht und versteht nicht, warum das BA
dies nicht will. Herr BV Dannert bemerkt daraufhin, dass er die Ausführungen
des BA akzeptiert, da die Bedingungen für eine wortgetreue Umsetzung im Land
Berlin nicht gegeben sind. Herr BV Wendt bemerkt dazu, dass nach seiner Kenntnis andere
Bezirke durchaus anders verfahren. Herr BV Schöne fragt, ob es zu den Anforderungsprofilen
Einvernehmen mit der Landesebene gibt. Frau BzBmin gibt zu bedenken, dass es
auf Landesebene vergleichbare Stellen nicht gibt. Herr BV Schöne stellt in
diesem Zusammenhang eine Frage zur Stellenbewertung. Frau BzBmin Thiemen stellt
dazu richtig, dass Anforderungsprofil etwas anderes ist als Stellenbewertung. Herr BV Wendt fragt danach, wie es nunmehr weitergehen soll,
da auch im Abghs von Novellierung gesprochen wurde. Frau BzBmin Thiemen
berichtet, dass der Finanzsenator den Innensenator angeschrieben hat und die
Notwendigkeit von Veränderungen eingefordert habe. Ein Ergebnis liegt noch
nicht vor. Der Vorsitzende beendet die Diskussion und stellt
Einvernehmen darüber her, dass der halbjährliche Berichtsauftrag in einen
jährlichen umgewandelt wird. |
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