Auszug - Eingabe Nr. 58 des Herrn Hans-Dieter K. betr. Wochenmarkt Fehrbelliner Platz BE: Herr BzStR Krüger  

 
 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Beschwerdeführer ist mit mehreren Händlern anwesend

Der Beschwerdeführer ist mit mehreren Händlern anwesend.

 

Der Wochenmarkt auf dem Fehrbelliner Platz hat sich als “Fressmarkt” entwickelt, so der Petent. Entsprechend ist an den Markttagen im unteren U-Bahn-Geschoss kaum Umsatz zu verzeichnen. Dies findet seinen Grund aber auch darin, so Frau Halten-Bartels, dass die Deutsche Rentenversicherung aus dem Gebäude Fehrbelliner Platz 5 wegen Sanierungsmaßnahmen für längere Zeit ausgezogen sind.

 

Herr BzStR Krüger, der Herrn BzStR Schulte vertritt, erklärt, dass der Wochenmarkt sei Herbst 2001 existiert. Mit Ausnahme eines Mieters haben der Beschwerdeführer und die übrigen Mitunterzeichner der Eingabe ihre gewerbliche Tätigkeit am Standort Fehrbelliner Platz erst danach und somit in Kenntnis der möglichen Konkurrenzsituation mit dem Wochenmarkt an zwei Tagen in der Woche aufgenommen.

 

Bei dem Wochenmarkt handelt es sich um eine festgesetzte Veranstaltung gemäß §§ 67, 69 Gewerbeordnung (GewO). Die gewerberechtlichen Vorschriften gehen allgemein vom Grundsatz der Berufs- und Gewerbefreiheit aus und sehen keine Regelungen zum Konkurrenzschutz vor.

 

Die vom Petenten angeführten Nebenbestimmungen und Auflagen des Ordnungsamtes beziehen sich ausschließlich auf den ambulanten Handel, aber nicht auf regelmäßig stattfindende Wochenmärkte.

 

Das Bezirksamt kann den Wunsch nach Existenzschutz zwar nachvollziehen, so Herr BzStR Krüger, sieht aber eher als Adressaten der Eingabe die Vermieterin der Läden in den U-Bahn-Passagen, die URBANIS GmbH.

 

Seit einem halben Jahr berichtet der Petent, verändert sich die Struktur des Marktes dahingehend, dass immer mehr “Festzeltcharakter” entsteht. Es werden immer mehr Bierzeltgarnituren aufgestellt.

 

Auf die entsprechende Frage von Frau Halten-Bartels antwortet der Petent, dass er vor einem Jahr das erste Mal an die URBANIS GmbH geschrieben hat und bis heute keine Antwort erhalten habe. Auch weitere Schreiben blieben unbeantwortet.

 

Frau Halten-Bartels wird sich mit Herrn BzStR Schulte und Frau Höhle, Leiterin der Wirtschaftsförderung, in Verbindung setzen, ob sie sich nicht vermittelnd mit der URBANIS GmbH in Verbindung setzen können. Im Übrigen schlägt Herr Wittke vor, dass sich der Petent auch mit Frau Höhle direkt in Verbindung setzen sollte.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BV als erledigt erklärt.

 
 

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