Auszug - Eingabe Nr. 58 des Herrn Hans-Dieter K. betr. Wochenmarkt Fehrbelliner Platz BE: Herr BzStR Krüger
Der
Beschwerdeführer ist mit mehreren Händlern anwesend. Der
Wochenmarkt auf dem Fehrbelliner Platz hat sich als “Fressmarkt”
entwickelt, so der Petent. Entsprechend ist an den Markttagen im unteren
U-Bahn-Geschoss kaum Umsatz zu verzeichnen. Dies findet seinen Grund aber auch
darin, so Frau Halten-Bartels, dass die Deutsche Rentenversicherung aus dem
Gebäude Fehrbelliner Platz 5 wegen Sanierungsmaßnahmen für längere Zeit
ausgezogen sind. Herr BzStR
Krüger, der Herrn BzStR Schulte vertritt, erklärt, dass der Wochenmarkt sei
Herbst 2001 existiert. Mit Ausnahme eines Mieters haben der Beschwerdeführer
und die übrigen Mitunterzeichner der Eingabe ihre gewerbliche Tätigkeit am
Standort Fehrbelliner Platz erst danach und somit in Kenntnis der möglichen
Konkurrenzsituation mit dem Wochenmarkt an zwei Tagen in der Woche aufgenommen. Bei dem
Wochenmarkt handelt es sich um eine festgesetzte Veranstaltung gemäß §§ 67, 69
Gewerbeordnung (GewO). Die gewerberechtlichen Vorschriften gehen allgemein vom
Grundsatz der Berufs- und Gewerbefreiheit aus und sehen keine Regelungen zum
Konkurrenzschutz vor. Die vom
Petenten angeführten Nebenbestimmungen und Auflagen des Ordnungsamtes beziehen
sich ausschließlich auf den ambulanten Handel, aber nicht auf regelmäßig
stattfindende Wochenmärkte. Das
Bezirksamt kann den Wunsch nach Existenzschutz zwar nachvollziehen, so Herr
BzStR Krüger, sieht aber eher als Adressaten der Eingabe die Vermieterin der
Läden in den U-Bahn-Passagen, die URBANIS GmbH. Seit einem
halben Jahr berichtet der Petent, verändert sich die Struktur des Marktes
dahingehend, dass immer mehr “Festzeltcharakter” entsteht. Es
werden immer mehr Bierzeltgarnituren aufgestellt. Auf die
entsprechende Frage von Frau Halten-Bartels antwortet der Petent, dass er vor
einem Jahr das erste Mal an die URBANIS GmbH geschrieben hat und bis heute
keine Antwort erhalten habe. Auch weitere Schreiben blieben unbeantwortet. Frau
Halten-Bartels wird sich mit Herrn BzStR Schulte und Frau Höhle, Leiterin der
Wirtschaftsförderung, in Verbindung setzen, ob sie sich nicht vermittelnd mit
der URBANIS GmbH in Verbindung setzen können. Im Übrigen schlägt Herr Wittke
vor, dass sich der Petent auch mit Frau Höhle direkt in Verbindung setzen
sollte. Die Eingabe
wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BV als erledigt erklärt. |
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