Auszug - nichtöffentlich Eingabe Nr. 56 des Herrn Axel G. betr. Grundsicherungsantrag BE: Frau BzStRin Schmiedhofer  

 
 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 06.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent schildert in aller Ausführlichkeit seine Beschwerde gegen die Ablehnung auf Grundsicherung

Der Petent schildert in allen Einzelheiten seine Beschwerde gegen die Abteilung Soziales wegen Ablehnung seines Antrages auf Grundsicherung.

 

Herr Wittke hat sich aus Neutralitätsgründen nicht an der Beratung beteiligt.

 

Das Hauptproblem, so Herr Schuler, war, dass die vom Petenten eingereichten Unterlagen richtig interpretiert werden mussten und müssen, denn dass, was zur Zahlung für die Grundsicherung wichtig war, konnte bis heute nicht komplett aufgeklärt werden.

 

Der Petent hat mit Datum vom 27.07.2007 einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht Berlin gestellt. Laut Beschluss vom 08.08.2007 wurde das Amt verpflichtet bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens einen pauschalen Betrag darlehensweise zu zahlen, wobei das Bericht die Frage der Hilfebedürftigkeit als “offen, unaufgeklärt und unklar” erachtete. Gegen den Beschluss haben sowohl der Beschwerdeführer wie auch das Sozialamt als Antragsgegner Beschwerde eingelegt.

 

Nach weiterer ausführlicher Beratung und versuchter Klärung von Widersprüchen seitens des Petenten und des Leiters der Fachabteilung Soziales, Herr Schuler, beantragt Herr Weuthen Akteneinsicht.

 

Der Ausschuss kommt überein, dass Herr Weuthen nach erfolgter Akteneinsicht dem Ausschuss berichten wird.

 

Die Eingabe wird vertagt.

 
 

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