Auszug - nichtöffentlich Eingabe Nr. 56 des Herrn Axel G. betr. Grundsicherungsantrag BE: Frau BzStRin Schmiedhofer
Der Petent
schildert in allen Einzelheiten seine Beschwerde gegen die Abteilung Soziales
wegen Ablehnung seines Antrages auf Grundsicherung. Herr Wittke
hat sich aus Neutralitätsgründen nicht an der Beratung beteiligt. Das
Hauptproblem, so Herr Schuler, war, dass die vom Petenten eingereichten
Unterlagen richtig interpretiert werden mussten und müssen, denn dass, was zur
Zahlung für die Grundsicherung wichtig war, konnte bis heute nicht komplett
aufgeklärt werden. Der Petent
hat mit Datum vom 27.07.2007 einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen
Anordnung beim Sozialgericht Berlin gestellt. Laut Beschluss vom 08.08.2007
wurde das Amt verpflichtet bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens einen
pauschalen Betrag darlehensweise zu zahlen, wobei das Bericht die Frage der
Hilfebedürftigkeit als “offen, unaufgeklärt und unklar” erachtete.
Gegen den Beschluss haben sowohl der Beschwerdeführer wie auch das Sozialamt
als Antragsgegner Beschwerde eingelegt. Nach
weiterer ausführlicher Beratung und versuchter Klärung von Widersprüchen
seitens des Petenten und des Leiters der Fachabteilung Soziales, Herr Schuler,
beantragt Herr Weuthen Akteneinsicht. Der
Ausschuss kommt überein, dass Herr Weuthen nach erfolgter Akteneinsicht dem
Ausschuss berichten wird. Die Eingabe
wird vertagt. |
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