Auszug - Eingabe Nr. 59 der Frau Mechthild K. betr. Baustellen in der Grainauer Straße BE: Frau BzStRin Schmiedhofer
Die
Petentin ist anwesend und beklagt sich über mehrere Baustellen in ihrer Straße
und die damit verbundene Parkplatznot. Es stehen viele Container oder Bauwagen
in der Straße und nehmen Parkplätze weg. Frau
Dittner fragt, ob es Genehmigungen für die Dauer einer Baustelle gibt. Frau
Sperling erklärt, dass die Straßenverkehrsbehörde nicht wissen kann, wie lange
eine Baustelle in Betrieb ist. Die Straßenverkehrsbehörde ist für die Sicherung
der Baustelle zuständig (Sicherung, dass keine Unfälle passieren; Sicherung,
dass der Verkehr weiter fließt und die Sicherung der Fußgänger). Sie kann nicht
die Dauer der Baustelle vorgeben und vorschreiben, welche Gerätschaften oder
Bauwagen auf Parkplätzen abgestellt werden dürfen. Frau Ludwig
empfiehlt aus eigener positiver Erfahrung, sich direkt an die Baustellenfirma
zu wenden. Abschließend
bittet Frau Halten-Bartels das Bezirksamt, mit den Baustellenfirmen Kontakt
aufzunehmen und das Problem zu schildern. Die Eingabe
wird gem. § 21 Abs. 4 c GO–BVV für erledigt erklärt. |
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