Auszug - Geplante Wohnbebauung im Gewerbegebiet Block 68, Salzufer 15 - 16  

 
 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten und 14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Häntsch begrüßt die Gäste, die Investoren Ekkehardt und Julian Streletzki sowie zwei Mitarbeiter des Architekten Prof

Herr Häntsch begrüßt die Gäste, die Investoren Ekkehardt und Julian Streletzki sowie zwei Mitarbeiter des Architekten Prof. Hans Kollhoff und bittet einleitend um eine Stellungnahme des Bezirksamtes. Herr Gröhler erläutert, dass der Antrag auf Bauvorbescheid vorliegt und damit die planungsrechtliche Befreiung des Gewerbegebietes zu prüfen ist. Bedenken bestehen einerseits wegen des ansässigen produzierenden Gewerbes, dass Wohnen nicht zuließe, andererseits wären Erhalt und Entwicklung des Gewerbegebietes bei Wohnbebauung gefährdet. HHerr Schulte hält das Konzept der Durchmischung von Gewerbe und Wohnen für prinzipiell unterstützenswert.

Herr Ekkehardt Streletzki stellt die derzeitige Situation des Gebietes aus seiner Sicht dar: Auf dem Grundstück, das dem Investor seit 10 Jahren gehört, steht zur Zeit ein Hochregallager für den Farbengroßhandel. Industrielle Produktion fände im ganzen Block 68 nicht mehr statt, vielmehr sei dort ausschließlich Handwerk und Dienstleistungsgewerbe ansässig. Lediglich im Block 69 würde noch produzierendes Gewerbe ansässig sein, was aber keine Beeinträchtigung für die geplante Wohnbebauung bedeute. Die Nachfrage nach Wohnen, verbunden mit Gewerbe, so wie es z.B. Agenturen bevorzugen, nehme in den letzten Jahren zu, so dass sein Projekt diesem Trend folge.


 

Die Mitarbeiter des Büro Kollhoff stellen die Planentwürfe vor: Es soll ein nach Süden zum Landwehrkanal hin offenes, U-förmiges Gebäude entstehen, das im Sockelbereich und im 1. Obergeschoss für Gewerbe und ab dem 2. OG für Wohnen konzipiert ist. Die Grundrissgestaltung kann individuell abweichen, ebenso ist der Übergang von Gewerbe zu Wohnen fließend gestaltbar. Die Fenster des Gebäudes werden zwecks Immissionsschutz zu den angrenzenden Gewerbegrundstücken hin geschlossen konstruiert.

Herr Dr. Lehmann sieht in dem geplanten Bau einen Fremdkörper im Gewerbeblock, dessen harmonische Einfügung fraglich ist. Auch können die nach der Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen nicht eingehalten werden, die verschlossenen Fenster lassen keine ausreichende Belüftung der Innenräume zu. Durch diese Baumaßnahme würde ein Impuls ausgehen, der schließlich das nicht hinnehmbare Kippen des gesamten Blocks zur Folge hätte. Frau Nicole Ludwig fragt nach der Art des angrenzenden Gewerbes, das sich laut Investor lediglich aus Agenturen, Handel und Gebäuden der Technischen Universität zusammensetzt, Herr Gröhler ergänzt dagegen aus einer Erhebung des Umweltamtes, wonach emissionsträchtige Gewerbe wie Offsetdruck, eine Schlosserei, Metallbau, eine Reinigung und die Fahrzeugtechnik der TU angrenzen.

Frau Schmelz bittet um Ergänzung, ob der Farbgroßhandel nicht dadurch verdrängt werde und wie die Nachfrage nach der geplanten Wohn-Gewerbemischform beziffert werden kann. Der Investor sieht keine tatsächliche Verdrängung des Farbgroßhandels, da die Halle aufgrund ihrer einfachen Bauweise an anderer Stelle wieder errichtet werden könne, die Nachfrage wurde nicht statistisch erfasst. Herr Häntsch erklärt für die CDU-Fraktion, dass dies der falsche Ort für das Projekt ist. Weder fügt sich der Neubau in die vorhandene Art der Nutzung ein, er wird vielmehr zum Fremdkörper, noch sollte man das letzte geschlossene Gewerbegebiet im Bezirk und im Berliner Innenstadtbereich seiner schrittweisen Auflösung preisgeben. Er befürchtet die schleichende Aushöhlung des Areals, das auch als Reservefläche für gewerbliche Investoren erhalten werden muss.
Auch HHerr Block stellt klar, dass für die FDP-Fraktion der Erhalt des Gewerbegebietes Vorrang hat. Seine Nachfragen beantwortet Herr Latour, Leiter des Stadtplanungs- und Vermessungsamtes: Die Bebauungsplanung stammt aus den 1960er Jahren und war zunächst als reines Arbeitsgebiet ausgewiesen, was mit dem heutigen Begriff Industriegebiet vergleichbar ist, gegenüber befinden sich ein Sondernutzungsgebiet der TU und ein Mischgebiet. Die Erstellung eines angepassten Bebauungsplanes hält er aus stadtplanerischer Sicht für unzweckmäßig. Herr Heyne weist darauf hin, dass das Baugesetzbuch die Möglichkeit für Wohnen und Arbeiten am gleichen Ort bereits bietet. Nach Meinung des Investors scheitere das an den gegebenen Strukturen, da der Bebauungsbestand nicht mehr heutigen Standards entspräche. Ebenfalls wird die perspektivische Neuansiedlung von Industrie in diesem Gebiet anhand der bisherigen Entwicklung als aussichtslos angesehen, ferner verhindere die breite Inhaberstruktur eine konzeptionelle Gesamtentwicklung.

Herr Schmitz-Grethlein hält die Wohnbebauung ebenfalls für nicht angemessen und sieht durchaus Anzeichen für die Rückkehr von produzierendem Gewerbe in den Innenstadtbereich. Anders als beispielsweise in Kreuzberg, wo eine soziokulturelle Struktur, die Wohnumfeld mit Arbeit verbindet, über Jahre gewachsen ist, lässt sich Vergleichbares hier nicht etablieren. Auf Wunsch der Fraktion B´90/Grüne wird die Sitzung von 18:40 bis 18:45 zur Beratung unterbrochen. Frau Centgraf erklärt für die Fraktion B´90/ Grüne, kein einheitliches Votum abgeben zu können.


 

Herr Häntsch fasst das Diskussionsergebnis zusammen, wonach die Fraktionen der SPD, CDU und FDP das Projekt ablehnen. Er gibt die Empfehlung an das Bezirksamt, das Vorhaben nicht zu genehmigen und bedankt sich bei den Gästen.

 

Herr Häntsch begrüßt die Gäste, die Investoren Ekkehardt und Julian Streletzki sowie zwei Mitarbeiter des Architekten Prof

 

 
 

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