Auszug - Gender Budgeting gem. Anlage 2 des Vorberichts zum Bezirksdoppelhaushalt 2008/2009, BVV-Beschluss vom 20.09.2007 Es wird gem. § 22 II GO-BVV i.V.m. § 8 I BezVG um die Teilnahme des Bezirksamtskollegium gebeten!
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Zu Beginn
der Debatte erläutert Frau Thiemen: Die Anlage
2 des Vorberichts zum Haushaltsplan 2008/2209 enthält eine tabellarische
Darstellung der vom RdB beschlossenen 56 Produkte, die einer Gender Budgeting
Analyse zu unterziehen waren. Zusätzlich zu der geforderten Erhebung
wurde in Charlottenburg-Wilmersdorf die letzte Spalte eingefügt und folgende
Frage zu dem jeweiligen Produkt beantwortet: “Welchen
Beitrag kann das Produkt leisten zur Umsetzung der gleichstellungspolitischen
Ziele?” Gefordert ist,
dass die Verwaltung Maßnahmen festlegt, über deren Umsetzung die Verwaltung
jährlich berichtet. Die Umsetzungsergebnisse werden dann in einem
Gleichstellungsbericht dokumentiert. Die
Produkte werden im Einzelnen aufgerufen. Zu den
Produkten 76801 und 76844 erklärt BzStR Schulte, dass das
Nutzer/innenungleichgewicht an anderer Stelle durch gezielte
Frauenfördermaßnahmen aufgefangen wird: u.a.
Wettbewerb “Frau in Verantwortung”, Gründung und nachhaltige
Unterstützung des Unternehmerinnen- und Gründerinnenzentrums
Charlottenburg-Wilmerdorf (UCW) und ein neues Projekt der bezirklichen
Wirtschaftsförderung “Gründungsbegleitung für Frauen”. Zu Produkt
72640: Herr BzStR Gröhler erklärt, dass eine bezirksweite statistische Erhebung
aller Spielplätze nicht geplant ist. Dagegen wird eine exemplarische Erhebung
beim Georg-Wilhelm Spielplatz durchgeführt. Erfragt werden soll, wie viel
Mädchen und Jungen den Spielplatz nutzen und welche Spielplatzangebote von den
Kindern gewünscht werden. Gestaltungswünsche werden mit den umliegenden
Projektträgern und Einrichtungen abgesprochen und sollen den Bedürfnissen
beider Geschlechter gerecht werden. Zu Produkt
75476: Lt. Herrn BzStR Schulte wirft das Nutzerverhältnis 60% zu 32 %
verschiedenen Fragen und Überlegungen auf: Will man
eine Verschiebung der Nutzer zu je 50% Frauen und Männer bewirken? Sind andere
Öffnungszeiten in den Bibliotheken erforderlich? Werden die Ausleihwünsche
beider Geschlechter gleichmäßig berücksichtigt? Sind die Bedürfnisse von
Männern nicht bekannt? Z. Zt. findet eine Bibliotheksbefragung statt, das
Ergebnis bleibt abzuwarten. Zu Produkt
79395: Herr Schulte betont, dass es Unterschiede bei der Musiknutzung von
Frauen und Männern gibt. Als politisch Verantwortlichem stellen sich ihm
verschiedene Fragen: Was soll aus dem Nutzerergebnis abgeleitet werden? Will
man die Anzahl der männlichen Nutzer bewusst erhöhen? Will man mehr männliche
oder mehr weibliche Lehrkräfte einstellen? Wird man überhaupt mit der Wahl der
Lehrkräfte nach Geschlecht andere Nutzerverhältnisse bewirken? Frau Vatter
vertritt die Auffassung, dass über unterschiedliche, beiden Geschlechtern
gerechte Angebote von Musikinstrumenten eine geschlechtspezifische Steuerung
möglich und sinnvoll ist. Möglicherweise könnte über eine Warteliste
geschlechtsspezifisch gesteuert werden. Zu den
Produkten 79396 und 79027 und 78374, zu
denen noch keine Erhebungen vorliegen, wird dies künftig nachgeholt. Zu Produkt
79026 wird gefordert, mehr Angebote für männliche Nutzer vorzuhalten. Die
Bedürfnisse von männlichen Nutzer sind zu eruieren, um Männer als Nutzer von
Volkshochschulangeboten heranzuziehen. Zum Produkt
79026 berichtet Herr Schulte, dass in der Volkshochschule insg. 336 Dozenten
vertraglich gebunden sind, davon 206 weibliche und 130 männliche Dozenten. Zu den
Produkten des Kulturamtes: keine Fragen von den Ausschussmitgliedern. Zu Produkt
790 28: Die Anzahl der weiblichen und männlichen Nutzer ergibt nicht 100%. Zu Produkt
30124: Das Nutzerverhältnis 50% zu 50% ist von der Abt. Jug zu erläutern. Zu Produkt
790 68: Unklar ist die Unterscheidung in Anmelder/innen und Betreute, hier sind
unterschiedliche prozentuale Nutzungen dargestellt. Zu den vier
Produkten der Allgemeinen Förderung von jungen Menschen: keine Fragen von den
Ausschussmitgliedern. Zu Produkt
B0105: Welche Steuerungsmaßnahmen gibt es, um Frauen und Männern gleichmäßig an
Sportanlagen partizipieren zu lassen? Wie werden die unterschiedlichen
Bedürfnisse berücksichtigt? Das nicht ausgewogene Nutzerverhältnis ist von der
Abt. Jug zu erläutern. Zu den
Produkten der Abt. Jug - ab Seite 6, Mitte bis Seite 8, Mitte der Anlage 2 -
wird grundsätzlich von Ausschussmitgliedern bemängelt, dass die Aussage der
Abt., es handele sich um gesetzliche Aufgaben nach SGB VIII, zu wenig
aussagekräftig sei. Wie wird die Beachtung der gleichstellungspolitischen
Ziele bei den durchführenden Trägern
überprüft? Es werden
von der Abt. Jug konkrete Ausführungen im Sinne der Fragestellung der letzen
Spalte gefordert. Zum Produkt 79070 besteht Erklärungsbedarf, weshalb eine
Datenerhebung nicht sinnvoll ist. Bei dem Produkt 78734 ist zu die
Geschlechternutzung von 31,3% weiblich zu 68,7% männlich zu erläutern. Zu den
Produkten ab Nr. 783 48 - Seite 8, Mitte bis Seite 10, Ende - der Anlage 2 gab
es von den Ausschussmitgliedern keine Fragen/ keine Erläuterungswünsche. |
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