Auszug - Eingabe Nr. 48 des Herrn Horst Sch. betr. Uferwanderweg Halensee BE: Herr BzStR Gröhler  

 
 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent ist mit Anwohnern anwesend und erläutert ausführlich seine umfangreiche Eingabe, die sich u

Der Petent ist mit Anwohnern anwesend und erläutert ausführlich seine umfangreiche Eingabe, die sich u. a. gegen den geplanten öffentlichen Uferwanderweg mit entsprechender Rodung und gegen die Anlegung eines Stegs richtet. Die Steganlage würde das Biotop gefährden und verschandeln. Unter anderem verweist er auf den Landschaftsplan vom November 1991, der für die Umsetzung nach der Zusammenlegung der Bezirksverwaltungen keinen Bestand mehr haben soll.

 

Herr BzStR Gröhler erklärt, dass dieses Thema einen längeren Vorlauf der Auseinandersetzung zwischen dem Petenten und dem Bezirksamt hat und bereits in diversen Ausschüssen behandelt wurde. Der Bauausschuss hat in einer Sitzung das Bezirksamt ausdrücklich aufgefordert, den Uferwanderweg fertig zu stellen, um die Naherholungsmöglichkeit für die Bevölkerung, die dort nicht Grundstückseigentümer oder Mieter ist, am See zu gewährleisten. Zur Frage der Finanzierung führt er aus, dass es sich um eine Ausgleichsmaßnahme für den Bau des Rückhalte- und Filterbeckens in der Grünanlage Friedenthalpark handelt. Art und Umfang dieser Maßnahme wurden zwischen den Vertragspartnern und unter Einbindung der zu beteiligenden Fachbehörden abgestimmt.

 

Unter anderem wurden auch Bäume gefällt, um die weitere Entwicklungssituation des Gewässers positiv zu gestalten und nicht nur zur Anlegung des Uferwanderweges. Zur Sicherung des Gewässers (Verschattung durch zu hohe Bäume, Laubabwurf) wurde langfristig ein Schilfgürtel zur Stabilisierung angelegt.

 

Die Herstellung des Steges dient als Verbindung zum Friedenthalpark. Steganlagen werden häufig in ökologisch sensiblen Gebieten eingesetzt, sowohl zur Besucherlenkung, als auch zum Schutz von Tieren und Pflanzen.

 

Im übrigen wird für diese Maßnahme keine Genehmigung des Senats benötigt, da Bezirkszuständigkeit.

 

Weiter macht Herr BzStR Gröhler deutlich, dass heute nochmals ein Gespräch mit dem BUND und Umweltamt stattgefunden hat, der die Anlage des Uferwanderweges nicht in Frage stellt.

 

Frau Centgraf begrüßt für ihre Fraktion die Anlegung des Uferwanderweges und der Steganlage. Auch Herr Dr. Fest schließt sich ebenfalls für seine Fraktion dem an.

 

Frau Sperling vom Amt für Gewässerschutz führt aus, das möglichst viel Licht in die Uferzonen gelangen muss. Im Gegensatz zu den Baumschützern muss aber der Laubeinfall vermieden werden, denn er führt immer wieder dazu, das die Gewässer zu sehr verschmutz und durch Organisches belastet werden.

 

Auf die Frage von Frau Dittner, warum ein Steg angelegt werden soll, antwortet Herr BzStR Gröhler, dass keine andere Möglichkeit besteht, Teil A und Teil B zu verbinden, d. h. dass landseitig nicht der Uferweg vom Friedenthalpark bis in die Trabender Straße erreicht werden kann. Teil des Uferwanderwegs ist der Steg.

 

Herr Maasberg erläutert weiter, dass unterhalb des Stegs die Wasser-Vegetation wachsen kann. Vorgesehen ist, wie von einem Landschaftsplaner aufgestellt, die Neuansiedlung des gesamten Uferwanderweges wasserseitig mit Schilf, so dass eine Röhricht- und Schilf-Zone erreicht wird, wie es an vielen Stellen des Halensees und in anderen Gewässer praktiziert wurde, und dass zur Sauberkeit des Gewässers führt. Nachdem dieser Plan dem BUND dargestellt wurde, gab es keine Einwände mehr.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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