Auszug - Eingabe Nr. 48 des Herrn Horst Sch. betr. Uferwanderweg Halensee BE: Herr BzStR Gröhler
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Petent
ist mit Anwohnern anwesend und erläutert ausführlich seine umfangreiche
Eingabe, die sich u. a. gegen den geplanten öffentlichen Uferwanderweg mit
entsprechender Rodung und gegen die Anlegung eines Stegs richtet. Die
Steganlage würde das Biotop gefährden und verschandeln. Unter anderem verweist
er auf den Landschaftsplan vom November 1991, der für die Umsetzung nach der
Zusammenlegung der Bezirksverwaltungen keinen Bestand mehr haben soll. Herr BzStR
Gröhler erklärt, dass dieses Thema einen längeren Vorlauf der
Auseinandersetzung zwischen dem Petenten und dem Bezirksamt hat und bereits in
diversen Ausschüssen behandelt wurde. Der Bauausschuss hat in einer Sitzung das
Bezirksamt ausdrücklich aufgefordert, den Uferwanderweg fertig zu stellen, um die
Naherholungsmöglichkeit für die Bevölkerung, die dort nicht
Grundstückseigentümer oder Mieter ist, am See zu gewährleisten. Zur Frage der
Finanzierung führt er aus, dass es sich um eine Ausgleichsmaßnahme für den Bau
des Rückhalte- und Filterbeckens in der Grünanlage Friedenthalpark handelt. Art
und Umfang dieser Maßnahme wurden zwischen den Vertragspartnern und unter
Einbindung der zu beteiligenden Fachbehörden abgestimmt. Unter
anderem wurden auch Bäume gefällt, um die weitere Entwicklungssituation des
Gewässers positiv zu gestalten und nicht nur zur Anlegung des Uferwanderweges.
Zur Sicherung des Gewässers (Verschattung durch zu hohe Bäume, Laubabwurf)
wurde langfristig ein Schilfgürtel zur Stabilisierung angelegt. Die
Herstellung des Steges dient als Verbindung zum Friedenthalpark. Steganlagen
werden häufig in ökologisch sensiblen Gebieten eingesetzt, sowohl zur
Besucherlenkung, als auch zum Schutz von Tieren und Pflanzen. Im übrigen
wird für diese Maßnahme keine Genehmigung des Senats benötigt, da
Bezirkszuständigkeit. Weiter
macht Herr BzStR Gröhler deutlich, dass heute nochmals ein Gespräch mit dem
BUND und Umweltamt stattgefunden hat, der die Anlage des Uferwanderweges nicht
in Frage stellt. Frau
Centgraf begrüßt für ihre Fraktion die Anlegung des Uferwanderweges und der
Steganlage. Auch Herr Dr. Fest schließt sich ebenfalls für seine Fraktion dem
an. Frau
Sperling vom Amt für Gewässerschutz führt aus, das möglichst viel Licht in die
Uferzonen gelangen muss. Im Gegensatz zu den Baumschützern muss aber der
Laubeinfall vermieden werden, denn er führt immer wieder dazu, das die Gewässer
zu sehr verschmutz und durch Organisches belastet werden. Auf die
Frage von Frau Dittner, warum ein Steg angelegt werden soll, antwortet Herr
BzStR Gröhler, dass keine andere Möglichkeit besteht, Teil A und Teil B zu
verbinden, d. h. dass landseitig nicht der Uferweg vom Friedenthalpark bis in
die Trabender Straße erreicht werden kann. Teil des Uferwanderwegs ist der
Steg. Herr Maasberg erläutert weiter, dass unterhalb des Stegs die Wasser-Vegetation wachsen kann. Vorgesehen ist, wie von einem Landschaftsplaner aufgestellt, die Neuansiedlung des gesamten Uferwanderweges wasserseitig mit Schilf, so dass eine Röhricht- und Schilf-Zone erreicht wird, wie es an vielen Stellen des Halensees und in anderen Gewässer praktiziert wurde, und dass zur Sauberkeit des Gewässers führt. Nachdem dieser Plan dem BUND dargestellt wurde, gab es keine Einwände mehr. Die Eingabe
wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |