Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung
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Der TuS Makkabi hat beantragt, auf einer nicht genutzten
Teilfläche der Julius-Hirsch-Sportanlage (neben der Tennis-Anlage des
Charlottenburger Handball-Clubs) zwei eigenfinanzierte Tennisplätze zu
errichten. Die Verwaltung hat dagegen keine Einwände. Der stellvertretende
Bürgerdeputierte Zain kommentiert: “Erst den kleinen Finger und dann die
ganze Hand”. Frau Schmiedhofer weist diese Aussage für das BA zurück. Die (Schul-)Sporthalle Bismarckstr./Zauritzweg ist wegen des
Schimmelbefalls weiterhin gesperrt. Der Termin der Wiederöffnung ist noch nicht
bekannt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
teilt mit, dass bezüglich des Umbaus und der Sanierung der Sporthalle
Schillerstr. 121 (OSZ Körperpflege) mit einer Fertigstellung der Arbeiten nicht
vor Mai 2008 zu rechnen ist. Ursache dafür ist der während der Arbeiten
festgestellte erheblich erweiterte Sanierungsbedarf. Die Auszeichnung “Großer Stern des Sports in
Bronze” der Berliner Volksbank für den Bezirk erhielt der Sport- und
Rettungsverein Charlottenburg im Rahmen seines Projekts “Umweltschutz
geht uns alle an” für die alljährliche Säuberungsaktion des
Flughafensees. Den Ausschussvorsitzenden hat ein Schreiben des Kinder- und
Jugend, Reit- und Fahrverein Zehlendorf e. V. erreicht, worin um Überprüfung
einer Entscheidung zu der Errichtung einer Reithalle gebeten wird. Der Vorgang
ist dem Fachbereich Sportförderung unbekannt und muss geprüft werden. Nach der
Kenntnisnahme wird die Zuständigkeit im Fachbereich Schule vermutet und der
Vorgang wird dorthin zur Prüfung weitergeleitet. Ein Termin für die Fertigstellung der neuen Sporthalle
Forckenbeckstr. 20 kann derzeit nicht benannt werden, die diesbezügliche
Aussage der Bauabteilung wird erst in der 43. Kalenderwoche erwartet. Nach
erfolgter Prognose kann auch der Veranstaltungsort der diesjährigen
Meisterfeier am 14. Dezember festgelegt werden, die nach Möglichkeit in der
neuen Halle stattfinden soll. Herr Schönfeld beantwortet die Nachfrage nach zwei
Lärmbeschwerden in Zusammenhang mit sportlicher Betätigung dahingehend, dass es
sich nicht um Sportanlagen in der Zuständigkeit der Abteilung handelt, sondern
einerseits um eine privat errichtete Beachvolleyballanlage und andererseits um
einen Spielplatz. Frau Schmiedhofer macht deutlich, dass nach der geltenden
Gesetzeslage die Beschwerdeführer im Recht sind. Das
Bundesimmisionsschutzgesetz sei vor der Fußball-WM 2006 sogar modifiziert
worden, um bestimmte Spiele überhaupt erst zu ermöglichen. Das zusammen mit dem Sport-Gesundheitspark durchgeführte
FIDELIO-Programm “Power im Park” für die sportliche Betätigung
nicht vereinsgebundener Kinder kann positiv bewertet werden. Pro Einheit haben
zwischen 15 und 25 Kinder teilgenommen. |
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