Auszug - Schuldner- und Insolvenzberatung finanziell sichern
Herr BV Verrycken stellt mittels
Antrag zur Geschäftsordnung fest, dass die Drucksache im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung durch Verwaltungshandeln erledigt ist. Hierüber wird
abgestimmt. Der
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Die
Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, darzustellen, wie ausreichend finanzielle Mittel für die Schuldner- und Insolvenzberatung bereitgestellt werden können, um ein hinreichend qualitatives und quantitatives Angebot sicherzustellen. Die Mittel sollen durch Verlagerungen innerhalb des Sozialetats dargestellt werden. Die Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung
innerhalb des Bezirkes soll bevorzugt durch die Beauftragung eines freien
Trägers erfolgen. Bevorzugt sollten Träger mit Erfahrungen über die
Bezirksgrenzen hinaus eingesetzt werden. Die Arbeit des Beauftragten ist in
jährlichem Abstand zu evaluieren. Die Weiterbeauftragung erfolgt nach
Erfolgsnachweis. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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