Auszug - Grün im Bezirk - Quo vadis? geht unser Grünbestand die Spree runter?
Zur
Beantwortung Herr BzStR Gröhler: Herr
Vorsteher, sehr geehrte Frau Centgraf, meine Damen und Herren, das Bezirksamt
beantwortet die Große Anfrage mit einer Vorbemerkung zu Ihrer Begründung, Frau
Centgraf, wie folgt: Zum Einen
ist das Bezirksamt gerade erstaunt gewesen, dass Sie die mögliche Bebauung des
baumbestandenen Parkplatzes, ich glaube Sie meinten wahrscheinlich
Gierkezeile/Zillestraße als ökologischen Frevel hier denn nun ein Stück weit
darstellen, wenn das nicht der Fall.... Okay, dann
kann ich mich da ja beruhigt zurücklehnen, aber ich muss noch die Bemerkung
machen, dass natürlich die genehmigten, die von der Kollegin Schmiedhofer
genehmigten Fällungen im Waldtierviertel
stets im Einklang mit Recht und Gesetz stehen und das Bezirksamt bittet davon
Kenntnis zu nehmen, dass es hier nicht zu Fällungen kommt, die nicht genehmigt
sind, die rechtswidrig erfolgen. Darüber
hinaus freut sich das Bezirksamt, dass die Bezirksverordneten das Thema Bäume
und Grünpflege nun nach den Haushaltsberatungen im Rahmen von Sonntagsreden
stärker entdecken. Wir würden uns freuen, wenn es in den zukünftigen
Haushaltsberatungen dann auch einen entsprechenden Niederschlag bei der
Zuweisung des Grünpflegeetats findet und dieser nicht weiter als Steinbruch
missbraucht wird. Zu 1. Im Rahmen
des Planmengenverfahrens, auf das das Bezirksamt ja mehrfach die
Bezirksverordneten hingewiesen hat, ist es zu einer Veränderung der
Budgetierung bei der Grünflächenpflege gekommen. Die Aufwandsklassen eins bis
vier mit den budgetierbaren Quadratmeterflächen, die festgeschrieben worden
sind, führen dazu, dass die hochwertigen Grünflächen nicht mehr adäquat
gepflegt werden können. Wir haben damals auch lang und breit darauf
hingewiesen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die
Senatsverwaltung für Finanzen die Aufwandsklassen nicht mehr nach dem, was sie
vorfinden in den Grünanlagen uns zugestehen, sondern nach dem, wie die soziale
Umfeldstruktur ist. Das heißt, der Savignyplatz, eine hochwertige
Gartendenkmalanlage, die natürlich dementsprechend in der Aufwandsklasse eins
gepflegt werden müsste, wird danach beurteilt, wie drum herum verarmt oder
nicht verarmt die Wohnbevölkerung ist, wie viel Arbeitslose es gibt, wie viel
Migranten, wie viel Hartz IV-Empfänger usw. Und das wird alles als Klaster
gesehen, um dann zu sagen, welche Sozialstruktur liegt vor und dementsprechend
werden die Grünanlagen in Pflegekategorien eingeordnet. Für den
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hatte dies zur Folge, dass die rund 400.000
Quadratmeter vorhandenen hochwertigen Gartendenkmalanlagen nicht mehr in der
Aufwandklasse eins budgetiert werden, sondern nur noch 50.000 Quadratmeter,
weil die Wohnumfeldsituation “zu gut” ist, auch wenn man das nicht
immer glauben mag, d. h. 350.000 Quadratmeter Grünfläche werden nicht mehr
ihrer Qualität nach budgetiert, sondern sind herabgestuft worden. Darüber
hinaus hat das Planmengenverfahren auch dazu geführt, dass wir eigentlich
Morgen zwei öffentliche Spielplätze schließen müssen, weil die zugemessene
Fläche kleiner ist, als die tatsächlich vorhandene. Das entspricht zwar nicht
dem entsprechendem Gesetz, was eine Unterversorgung immer noch mit
Spielplatzflächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vorsieht, aber das ist
der Senatsfinanzverwaltung an der Stelle egal. Zu 2. Die
Veränderung der Finanzierungen wird zur Standardabsenkungen führen. Es wird
nicht unmittelbar ein Flächenverlust einhergehen, also wir werden nun nicht
Grünanlagen deshalb schließen und bebauen, aber wir werden hochwertig gepflegte
Flächen z. B. in Zukunft nur noch mit einem Rasenspiegel versehen. Wir werden
bepflanzte Flächen mit einer Wechselschmuckbepflanzung in Zukunft mit
immergrünen Pflanzen versehen und dementsprechend wird es auch weniger
Nachpflanzungen an Bäumen in Grünanlagen bei entsprechenden Abgängen geben können.
Die Reduzierungen werden zu einem Grünverlust in dem Sinne führen, dass die
Qualität und die Biotopmenge sicherlich verringert wird. Zu 3. Der
Straßenbaumbestand in Charlottenburg-Wilmersdorf ist mit 45.000 Straßenbäumen der dritthöchste
in Berlin. Wir haben 400 km Straßenland, d. h. alle 8,89 Meter steht ein
Straßenbaum. Fachlich angezeigt wären 10 bis 12 Meter, d. h. wir haben aus der
fachlichen Situation sicherlich eine Überversorgung, wenn Sie wollen. Würde man
es auf 10 Meter reduzieren, müssten wir 6.000 Bäume fällen. Das will natürlich
keiner. Diese “Überausstattung” stammt ja auch aus
Begrünungsmaßnahmen der 70er und 80er Jahre, als man z. B. auf dem Kudamm eben
auch noch auf dem Mittelstreifen Platanen gesetzt hat, was fachlich vielleicht nicht
ganz so zwingend angezeigt gewesen wäre, was man eben aber damals gut fand und
woran wir uns heute auch erfreuen. Der
nachhaltige Bestand der Straßenbäume soll im Bezirk geschützt werden. Ich habe
gestern im Ausschuss in den fachlichen Beratungen darauf hingewiesen, wie wir
versuchen, abgängige Bäume zu finanzieren, dass die Nachpflanzungen erfolgen.
Sei es über Baumspenden oder sei es über den Etat, allerdings der geringe Etat
lässt eine Eins-zu-Eins Nachpflanzung zur Zeit nicht zu. Das Berliner Naturschutzgesetz
verpflichtet uns ja in besiedelten und unbesiedelten Bereichen die Natur und
Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln und soweit erforderlich,
wieder herzustellen, um ihre vier Funktionen, nämlich Naturhaushalt,
Naturgüter, Tier- und Pflanzenwelt, Landschaftsbild und Erholung auf Dauer zu
sichern. Weite Teile des Bezirks sind als Landschaftsschutzgebiet, z. B.
Grunewald oder Volkspark Jungfernheide, einige Bereiche im Grunewald als
Naturschutz und Flora/Fauna-Habitat
ausgewiesen. Durch das aktive Instrument der Landschaftsplanung hat das
Bezirksamt die erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz sowie zur
Pflege von Natur und Landschaft im Innenstadtbereich durch den sogenannten
Biotopflächenfaktor, der ja immer sehr gerne im Ausschuss nachgefragt wird oder
in besonders schützenswerten Bereichen, wie z. B. Grunewaldseenkette und
entwicklungsbedürftigen Bereichen Murellenschlucht, Pichelsdorf und Rupenhorn
getroffen. Mit diesen
Instrumenten kann auch in Siedlungsgebieten der von ihrer Fraktion befürchteten
Tendenz des Grünverlustes entgegengewirkt werden. Allerdings müssen wir sagen,
dass die liberalisierte Bauordnung uns insoweit einen Strich durch die Rechnung
macht, dass jetzt viele Bauvorhaben nicht genehmigungsbedürftig sind, sondern
das man einfach drauf losbauen kann. Und das führt dazu, dass es eben nicht mehr die sogenannte Schlusspunkttheorie
gibt, wo also der Bauantrag auch ans Umweltamt gereicht wird und der
Antragsteller ins Baugenehmigungsverfahren gehen muss, sondern der Bauherr kann
nun viele Vorhaben, also ich sage immer, im Innenstadtbereich kann ein bis zu
sechs Geschosse hohes Bürogebäude ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn
bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Das führt natürlich dazu, dass es
auch zu Versiegelungen und zu Baumfällungen kommt, von denen wir gar keine
Kenntnis haben. Insofern hat sich das Land Berlin mit seiner neuen Bauordnung
hier sicherlich einen Tort angetan. Auf die veränderte Baumschutzverordnung hat
das Bezirksamt auch mehrfach hingewiesen, auch die führt dazu, dass heute mehr
Bäume gefällt werden dürfen, als das früher der Fall war, weil die
Schutzkategorie abgesenkt worden ist. Sie können sich an die Diskussion
sicherlich erinnern. Das
Bezirksamt arbeitet nach wie vor daran, bestimmte Bereiche weiterzuentwickeln,
sei es Murellenberg und Rupenhorn, sie kennen die Diskussion aus dem
Umweltausschuss bzw. den Spree-Havel-Grünzug als Erholungslandschaft
aufzuwerten. Dementsprechend sind wir weiter dabei, auch Uferwege für die
Bevölkerung zu erschließen oder Nutzungen, die Natur und Umwelt belasten, wie
z. B. die frühere Schießanlage Ruhleben mit Zäunen, Baracken, Beleuchtungen
usw. zu beseitigen, um dort die Fläche der Natur wieder zur Verfügung zu
stellen. Zu 4. Da fragt
mich die fragestellende Fraktion, was wir denn getan haben, um das Ehrenamt in
der Grünpflege und Baumpatenschaften zu erhöhen und Baumspenden zu erreichen. Meine Damen
und Herren, ich dachte eigentlich, dass es hinlänglich bekannt ist, dass der
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf der erste und einzige Bezirk in Berlin war,
der im Rahmen einer groß angelegten Werbekampagne vor zwei Jahren, Sie können
sich erinnern, der Slogan hieß: “Hier kann jeder Bürger Meister
werden”, die Bevölkerung zum aktiven Mittun in den Grünanlagen aufgerufen
hat und auch schöne Erfolge gehabt hat, dadurch, dass z. B. es ein Zulauf bei
der Bürgerinitiative für den Lietzensee u. a. auch dadurch gegeben hat. Wir
haben mehrfach Flyer rausgebracht, ganz aktuell überarbeitet den Flyer Baumspenden,
den ich auch gern jedem Bezirksverordneten in die Hand drücke, die
Weihnachtszeit naht ja, vielleicht wollen Sie einem nahen Verwandten etwas
Gutes tun und spenden für ihn sozusagen einen Baum. Geben Sie uns einfach das
entsprechende Geld. Sie kriegen dann auch eine entsprechende Urkunde. Das kann
man schön unter den Weihnachtsbaum legen, das mag ja auch sehr symbolisch sein.
Sie könnten aber auch gerne, Frau Centgraf, die Patenschaft für eine
Baumscheibenbegrünung übernehmen, alles Wesentliche dafür haben wir in diesem
Flyer für Sie eingetragen. Das können Sie nachher gerne haben, ich glaube,
dieses Bezirksamt ist so vorbildlich, wie kein anderes, in der Frage, die
Menschen mit auf den Weg zu nehmen bei der Gestaltung und Verbesserung der Grünanlagen. Zu 5. Ich darf
Ihnen mitteilen, das Bezirksamt ist ja in der Frage Projekt 17, nicht wie im
Baurecht Genehmigungsbehörde, sondern wir sind im Planfeststellungsverfahren
anderer Behörden nur als Träger öffentlicher Belange zu hören und haben selbst
eine untergeordnete Position, wie ein betroffener Anlieger. Entscheidungen
trifft die Planfeststellungsbehörde. Hier die Wasser- und Schifffahrtsdirektion
Ost mit den entsprechenden obersten Landesbehörden, das ist dann SenStadt und die
Senatsverwaltung für Gesundheit und Umweltschutz. Die Zahl
der Bäume lässt sich aus den Planfeststellungsunterlagen, also die gefällt
werden sollen, nicht entnehmen. In Berlin üblich ist eine Ermittlung nicht nach
der Anzahl der Bäume, sondern nach der Frage des Eingriffs hinsichtlich des
Biotop-Typs und der Flächengröße. Das Planstellungsverfahren für das Projekt 17
läuft z. Z. noch. Die Auslegung der Änderung des Landschaftspflegerischen
Begleitplans hat stattgefunden. Demnach sind 6,5 Hektar Gehölz der Uferböschung
und der landesseitigen Gehölzstrukturen betroffen. Der Zeitpunkt der geplanten
Fällung ist z. Z. noch nicht bekannt. Wir haben das
Wasserstraßenschifffahrtsamt als Träger des Vorhabens befragt und die haben uns
mitgeteilt, dass sie z. Z. den Termin für die Fällung noch nicht vorsehen
können. Baumrelevante Ausgleichsmaßnahmen sind auch geplant und sind dem
Landschaftspflegerischen Begleitplan im Einzelnen zu entnehmen, durch die jetzt
abgelaufene Sprechzeit ist es mir leider nicht mehr möglich, sie im Einzelnen
darzustellen. |
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