Auszug - Eingabe Nr. 44 des Herrn Olaf G. betr. Spielplatz Gervinusstraße BE: Frau BzStRin Schmiedhofer
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Der Petent ist
anwesend und kritisiert, dass der Kinderspielplatz in der Gervinusstraße seit
Frühjahr 2006 mit einer Baustelle eingezäunt ist und die Fertigstellung der
Arbeiten für den 31.12.2006 angekündigt wurden. Die Einzäunung existiert bis
zum heutigen Tag. Das Bezirksamt ist seiner Aufsichtspflicht nicht
nachgekommen. Herr Graf
zu Lynar, Leiter des Umweltamtes, erläutert inhaltlich die schriftliche
Stellungnahme der Verwaltung vom 23.07.2007, in der das allgemeine Procedere
ausführlich dargestellt ist. Das Bezirksamt ist nicht aufsichtspflichtig. Es
handelt sich um eine Maßnahme der DB AG. Dass das Ganze bedauerlich ist, ist
auch Auffassung des Bezirksamtes. Bei normalen Witterungsverlauf müssten die
Arbeiten bis November/Dezember 2007 abgeschlossen sein. Der Petent
erhält eine Kopie der Stellungnahme an die Hand. Die Eingabe
wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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