Auszug - Eingabe Nr. 35 des Herrn Peter T. betr. Feuerwache Grunewald BE: Frau BzBm Thiemen  

 
 
12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent ist nicht anwesend

Der Petent ist nicht anwesend.

 

Herr Schultz, Leitung des Büros der Bezirksbürgermeisterin, erklärt, dass der Bezirk keine Zuständigkeit und keine Entscheidungsbefugnis hat, was Feuerwehr und Polizei betrifft. Nach schriftlicher Auskunft der Senatsinnenverwaltung – Aufsicht Feuerwehr und Polizei –, ob die Besorgnis des Petenten, wenn Fahrzeuge der Feuerwache Grunewald reduziert werden, im Notfall nicht zur mangelnden Versorgung führen könnte, wird als unberechtigt zurückgewiesen.

 

Die Berliner Feuerwehr ist, wie viele andere Einrichtungen auch, aus rechtlichen Gründen gehalten, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter an die Europäische Arbeitszeitrichtlinie anzupassen. Hierzu musste ein neues Einsatzkonzept entworfen werden, das u. a. die Bedingungen für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, keine Verschlechterung des Schutzes der Bevölkerung und möglichst geringe Belastung des Landeshaushalts, insbesondere durch zusätzliche Stellen, erfüllt.

 

Das Ziel, den Landeshaushalt möglichst nicht zu belasten, zwingt dazu, die Vorhaltung an Personal und Fahrzeugen an das im Tagesverlauf unterschiedliche Einsatzaufkommen anzupassen. Das neue Einsatzkonzept der Feuerwehr beruht auf aufwändigen Computersimulationen, mit denen die Fahrzeug- und Funktionsverteilung im Stadtgebiet optimiert und dann, je nachdem, schwerpunktmäßig reagiert wird und auch aus anderen Feuerwachen entsprechende Fahrzeuge abgezogen werden.

 

Einsatzaufkommen und Eintreffzeiten werden kontinuierlich erfasst und ausgewertet. Sollte sich dabei zeigen, dass die Versorgung in bestimmten Bereichen nicht mehr bedarfsgerecht ist, müsste dort nachgesteuert werden.

 

Der Petent erhält ein entsprechendes Erledigungsschreiben mit der Stellungnahme und den Hinweis, dass er sich an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses wenden könne.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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