Auszug - Kein Wegerecht für Scientology  

 
 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 12.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:20 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0359/3 Kein Wegerecht für Scientology
neu: Beschwerdestelle Scientology
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD/CDU 
Verfasser:Centgraf/Vatter/Verrycken/Schmitt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Vatter bittet um Erläuterung des Prüfungsergebnisses zur Vergleichbarkeit des Hamburger und Berliner Straßenrechtes

 

Frau Vatter bittet um Erläuterung des Prüfungsergebnisses zur Vergleichbarkeit des Hamburger und Berliner Straßenrechtes. Herr Schulte verteilt den Vermerk des Rechtsamtes und erläutert die Hintergründe, die bei der Novellierung des Berliner Straßenrechtes wesentlichen Einfluss hatten. Der Grundgedanke war eine insgesamt wirtschaftsfreundlichere und liberalere Praxis, die insbesondere die IHK und andere Wirtschaftsverbände forderten und denen aus wirtschaftspolitischen Gründen auch Folge geleistet wurde. Frau Vatter schlägt weiterhin vor, auf bezirksicher Ebene eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen und eine Hotline einzurichten, die Betroffenen Ansprechpartner und Hilfe vermitteln solle. Herr Schulte stellt die Zweckmäßigkeit bezirklicher Einzelmaßnahmen in Frage und weist auf die Aktivitäten zur Institutionalisierung eines Berliner Sektenbeauftragten auf Landesebene hin. Auch wird im Bezirk das Bündnis “Demokratie jetzt” regelmäßig in die Entwicklungen eingebunden. Sowohl Herr Häntsch als auch Herr Rufert und Herr Bünger erklären, dem Antrag wegen der zur Umsetzung fehlenden Rechtsgrundlage nicht zustimmen zu wollen. Da jedoch das mit dem Antrag verbundene Signal richtig sei, würden sich die Fraktionen enthalten, nicht aber dagegen stimmen. Der Antrag wird auf Wunsch der antragstellenden Fraktion vertagt und soll in geänderter Form erneut beraten werden.

 


 

 
 

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