Auszug - Abteilung Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal (Bü) Kapitel: 3302, 3304, 3308, 3310, 3510, 3511, 3512, 3513, 3981, 4410
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Herr BzStR
Krüger macht allgemeine Ausführungen zum Haushaltsplanentwurf der Abt.Bü Nach den Ausführungen von Herrn
BzStR Krüger beginnt der Vorsitzende mit dem Aufruf der Kapitel. Zu den einzelnen Kapiteln werden
eine Vielzahl von Nachfragen gestellt, die unmittelbar durch Herrn BzStR Krüger
bzw. durch Frau BzBmin Thiemen beantwortet werden. Zu dem nachstehenden Kapitel und
Titel ergab sich folgende weitere Nachfrage: 44 10 540 10 Inwieweit ist eine Umstellung der
Archivierung von der Mikroverfilmung auf CD-ROM geplant? Verwaltungsvorgänge sind
nach den Vorschriften der GGO I aufzubewahren. Gemäß § 60 Abs. 2 GGO I
ist das Schriftgut bei den Behörden wirtschaftlich und zweckmäßig zu verwalten.
Es ist so zu ordnen, dass es schnell gefunden werden kann. Mit der Einführung der
Fehlbelegungsabgabe im Jahr 1982, die im ehemaligen Landesamt für Wohnungswesen
(LAW) bearbeitet wurde, wurde für die Archivierung auf das zum damaligen
Zeitpunkt neue Verfahren der Mikroverfilmung zurückgegriffen. Hierzu ist seinerzeit von
SenBauWohn bzw. dem LAW ein Organisationsgutachten erstellt worden. Die Behörde war für das
gesamte Land zentral zuständig. Die Vorgangsflut hätte zu erheblichem
Archivbedarf geführt. Dieses Verfahren wurde in
Konsequenz auch für die Bearbeitung bei der Ausstellung von Bescheinigungen für
öffentlich geförderte Wohnungen und Kontrolle und Überwachung des öffentlich
geförderten Sozialen Wohnungsbaus übernommen. Bei der Dezentralisierung
wurde dieses Verfahren von den Bezirken bis heute weitergeführt. Hierzu wurden entsprechend
auch Lesegeräte für die Sachbearbeiter und Reproduktionsgeräte für
Rückverfilmungen angeschafft. Für die Verfahren in der WBS-Stelle bei der
Ausstellung von WBS, RLvF (sog. 2. Förderweg), WFB
(Wohnungsbauförderungsbestimmungen), SBG (Selbstbenutzungsgenehmigungen) aber
auch bei allen anderen Verfahren (Freianzeige und Überlassung, Leerstand,
Zweckentfremdung, laufende Geldleistung) wird diese Archivierung bis heute
verwendet. Eine Umstellung auf andere
Datenträger ist nicht opportun, da sonst mit zwei Systemen parallel gearbeitet
werden müsste. Dieses ist arbeitsorganisatorisch unwirtschaftlich. Insbesondere die
wohnungsbezogenen Daten müssten hier weiter verfilmt werden. Für den
Bescheinigungsbereich sind andere Datenträger wie CDs derzeit auch nicht
möglich, da hausintern nicht vorgesehen ist, dass am Platz CDs mittels eines
Laufwerks ins Hausnetz eingespeist werden können. Im Jahr 2006 betrugen die
Verfilmungskosten 2.553,85 EUR. In diesem Jahr wurde bisher 1.094,31 EUR
angewiesen. |
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