Auszug - Bericht der Vorsitzenden
Frau Halten-Bartels teilt mit, dass die Eingabe Nr. 41 des Herrn Gerhard L. vom 24.06.2007, in der sich der Petent wegen durch Sturmschäden abgesägte Äste durch die Feuerwehr auf der Grünfläche vor den Häusern gelagert werden, ohne dass sich das zuständige Grünflächenamt um den Abtransport kümmert. Die schriftliche Stellungnahme von Herr BzStR Gröhler (bezirkseigene Baumkolonne wurde beauftragt, die Schadensreste zu entfernen) wurde dem Petenten zugeschickt.Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.Die Eingabe
Nr. 54 vom 17.07.2007 des Herrn Dirk-Carsten von L., GEV
Katharina-Heinroth-Grundschule, betreffend Fragen zur beabsichtigten
Integration eines zweizügigen deutsch-polnischen Europaschulangebotes, wird
nach kurzer Diskussion auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Frau Hoffmann-Nehls wie
auch Frau von Cossel bitten, dass die von der Vorsitzenden verlesenen und vorab
erledigten Eingaben als Tischvorlage verteilt werden, so wie in der 6. Sitzung
am 03.05.2007 beschlossen. Herr Wittke
spricht sich gegen generelle Tischvorlage aus. Herr Weuthen empfiehlt eine
Weiterleitung per Email (soweit möglich) an die Ausschussmitglieder. Auch Herr
Dr. Hess bittet um Einhaltung des getroffenen Beschlusses. Soweit möglich,
könnten doch die Unterlagen per Email verschickt werden. Frau
Halten-Bartels legt fest, dass grundsätzlich jedes Schriftstück in Kopie an die
Ausschussmitglieder verteilt wird. Per Email eingegangene Eingaben werden an
die Ausschussmitglieder vorab gemailt und anschließend die dazugehörenden
Stellungnahmen der Verwaltung. Die Mitglieder, die keine Mail-Adresse haben,
erhalten diese Unterlagen vorab per Fax. Vorab erledigte Eingaben werden nicht
mehr auf die Tagesordnung genommen – es sei denn, auf Wunsch eines
Ausschussmitgliedes. Die Eingabe
Nr. 57 vom 27.08.2007 des Herrn Christian G. C. Der Petent beschwert sich,
dass durch Umzug der Abt. Jugend die Ressorts für familienunterstützende Hilfe
bzw. sozialpädagogische Dienste nicht mehr per Fax direkt erreichbar seien.
Durch ein Telefonat der Vorsitzenden mit der Jugendamtsdirektorin konnte noch
am gleichen Tag geklärt werden, das hier ein Irrtum vorliege. Die Vorsitzende
hat auch gleich per Email diesen Irrtum dem Petenten mitgeteilt. Entsprechend
wird die Eingabe gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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